München Modell – Mietwohnung

Das München Modell bietet bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen (Anfangsmiete ab circa 12 Euro pro qm). Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.

Beschreibung

München gehört zu den teuersten Städten Deutschlands. Deshalb hat die Landeshauptstadt München das kommunale Förderprogramm „München Modell“ ins Leben gerufen, um bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen zu schaffen. München Modell Wohnungen kosten mehr als staatlich geförderte Wohnungen („Sozialwohnungen“), sind aber günstiger als Wohnungen auf dem freien Mietmarkt.

Um eine solche Wohnung anmieten zu dürfen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies prüft das Amt für Wohnen und Migration und stellt auf Antrag einen München Modell Bescheid aus.

Mit diesem Bescheid können Sie sich dann direkt bei den Vermieter*innen der München Modell Wohnungen bewerben. Das Mietverhältnis wird ohne weitere Beteiligung des Amtes unmittelbar zwischen den Vermieter*innen/ Genossenschaften und den Mieter*innen geschlossen.

Sie können Ihren München Modell Antrag online auf SOWON oder mit dem Papierformular stellen.

Die München Modell Wohnungen werden nicht auf SOWON angeboten, sondern direkt über die Vermieter*innen vergeben. Wo Sie aktuelle Wohnungsangebote finden, sehen Sie im Bereich Fragen & Antworten.

Voraussetzungen

  • Einhaltung der Einkommensgrenzen:
    Es gelten die vom Stadtrat beschlossenen Einkommensgrenzen. Wenn das Einkommen Ihres Haushalts diese Grenze überschreitet, wird der Antrag abgelehnt
  • Haushaltszugehörigkeit (nach Art. 4 BayWoFG)
    • Lebensgefährt*innen können nur dann gemeinsam registriert werden, wenn es sich um eine sogenannte auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft handelt. Als Indizien dienen insbesondere eine Beziehung von mindestens zwei Jahren sowie die Versorgung gemeinsamer Kinder.
    • Zum Haushalt zählen grundsätzlich (jeweils von Antragsteller*in oder (Ehe-)Partner*in aus betrachtet):
      • Kinder (auch Pflegekinder)
      • Eltern, (Ur-)Großeltern
      • (Ur-)Enkel*innen
      • Bruder/ Schwester
      • Schwiegervater/-mutter, Schwiegersohn/-tochter, Schwager/ Schwägerin
    • Nicht zum Haushalt zählen grundsätzlich (keine gemeinsame Vormerkung möglich):
      • Onkel, Tante, Cousin, Cousine, Neffe, Nichte, weiter entfernte Verwandte und sonstige Personen
  • gewöhnlicher Aufenthalt/ Hauptwohnsitz in Deutschland
  • ausreichender Aufenthaltsstatus bei ausländischen Wohnungssuchenden
    • berechtigend beispielsweise: Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG), Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 25 AufenthG)
    • nicht berechtigend beispielsweise: Duldung (§ 60a AufenthG)

Benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweise (beispielsweise Gehalts-/ Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, SGB II -/ SGB XII - Bescheid (alle Seiten), letzter Steuerbescheid)
  • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
  • gegebenenfalls Bestätigung über Schwangerschaft (Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung)
  • gegebenenfalls Sorgerechtsnachweis oder Erklärung Kind(er) in getrennten Haushalten

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Wir bearbeiten alle Anträge nacheinander. Wegen der großen Menge der eingehenden Anträge kommt es leider zu Bearbeitungszeiten von rund 4 Monaten. Den Bearbeitungsstand Ihres Antrags können Sie auf SOWON (unter „Anträge“) einsehen. Bitte sehen Sie daher von zwischenzeitlichen Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Wir bearbeiten Ihren Antrag schnellstmöglich.

Gebührenrahmen

Für die Antragsbearbeitung werden keine Gebühren erhoben.

Rechtliche Grundlagen

  • Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG)
  • Bayrisches Wohnraumfördergesetz (BayWoFG)

Fragen & Antworten

Der einfachste und schnellste Weg zum Termin ist unser Kontaktformular. Hier können Sie viele Anliegen auch direkt erledigen (beispielsweise Änderungen mitteilen und Unterlagen hochladen, technische Probleme mit SOWON melden, ein neues Passwort anfordern, allgemeine Fragen stellen). Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich klären und Sie bei Bedarf zurückrufen.

Alternativ können Sie einen Termin auch über das Service-Telefon 089 233-96820 anfragen.

Nach Vereinbarung eines Termins erhalten Sie von uns eine Terminbestätigung. Bitte bringen Sie diese zum Termin mit.

Mit Ihrem München Modell Bescheid können Sie sich direkt bei den Vermieter*innen der München Modell Wohnungen bewerben. Das Amt für Wohnen und Migration ist an der Wohnungssuche und -vergabe von München Modell Wohnungen nach Ausstellung des Bescheides nicht weiter beteiligt.

Aktuelle Wohnungsangebote finden Sie zum Beispiel über Immobilienanzeigen in Zeitungen oder die gängigen Immobilienportale im Internet wie ImmobilienScout24 oder ImmoWelt. Baugenossenschaften stellen ihre Projekte häufig in der Projektbörse der mitbauzentrale München vor, einer unabhängigen Beratungsstelle für gemeinschaftliches Wohnen.


München Modell Wohnungen gibt es für Mieter*innen (München Modell Miete) und für Genossenschaftsmitglieder (München Modell Genossenschaften). » Informationen zu den Programmen.

Eine Genossenschaft ist ein Zusammenschluss von Personen mit dem Ziel durch gemeinsames wirtschaftliches Handeln die sozialen, wirtschaftlichen oder auch kulturellen Belange der Mitglieder zu fördern. Um eine Genossenschaftswohnung anmieten zu können, müssen Sie Mitglied der jeweiligen Genossenschaft sein oder werden. Anstelle einer Mietkaution zahlen Sie dann für die Genossenschaftsanteile.

Der München Modell Bescheid gilt für beide Programme. Sie müssen nur einen Antrag stellen. Mit dem Bescheid können Sie sich dann direkt bei den Vermieter*innen bzw. den Genossenschaften bewerben. Diese vergeben die Wohnung eigenverantwortlich, also ohne weitere Beteiligung des Amtes für Wohnen und Migration.

Der Bescheid gilt – je nach Höhe Ihres Einkommens – für ein oder zwei Jahre. Sollten Sie in diesem Zeitraum keine geeignete Wohnung finden, können Sie einen neuen Antrag stellen. Bitte beachten Sie unsere Bearbeitungszeiten und stellen Sie Ihren Wiederholungsantrag rechtzeitig.

Die Anfangsmiete (bei neugebauten Wohnungen) beträgt circa 12 Euro pro Quadratmeter (Nettokalt) im Monat. Für Mietanhebungen gelten die städtischen Bestimmungen, die über die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hinausgehen. So muss die Miete zum Beispiel bei jeder Anpassung mindestens 15 Prozent unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben. Weitere Informationen finden Sie in dem Merkblatt "München Modell Miete" unter dem Punkt "Erstvermietungsmiete und weitere Regelungen".

Nutzen Sie gerne unsere Hilfeseiten.

Weitere Informationen zur Online-Antragstellung über SOWON finden Sie außerdem in dem Flyer „Wohnungsantrag Online“ oder in unserem Erklärvideo.

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Soziale Wohnraumversorgung

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Soziale Wohnraumversorgung

Werinherstraße 89
81541 München

Adresse

Werinherstraße 87
81541 München

Lagehinweis: Haus 24, 1. OG

Persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich. Bitte fragen Sie einen Termin über unser Kontaktformular oder per Telefon: 089 233-96820 an. Weitere Informationen finden sie im Bereich Fragen & Antworten.

Telefonische Sprechzeiten
Montag, Dienstag und Mittwoch: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 17 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze


Gebärdendolmetscher nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, 089 233-40001.

Ähnliche Leistungen

Wohngeld – Mietzuschuss für Mietwohnungen

Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihrer Miete beantragen.

Zulässige Miethöhe bei geförderten Wohnungen

Mieter*innen von geförderten Wohnungen (sogenannten Sozialwohnungen) erhalten Auskunft über die zulässige Miethöhe.

Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust (Wohnungssicherung)

Beratung und Hilfe für Münchner Bürger*innen, deren Mietverhältnis durch Kündigung oder Räumungsklage, bedroht ist.

Meldung von freiem Wohnraum

Sobald absehbar ist, dass eine öffentlich geförderte Wohnung frei wird, muss der Verfügungsberechtigte dies dem Amt für Wohnen und Migration schriftlich anzeigen.

Geförderte Wohnung (sogenannte Sozialwohnung)

Wenn Sie in München eine geförderte Wohnung brauchen, müssen Sie einen Antrag stellen. Eine Wohnung können Sie dann über die Internetplattform SOWON suchen.

Vollzug der Zweckentfremdungssatzung

Durch die Zweckentfremdungssatzung sollen alle Maßnahmen verhindert werden, die dem Wohnungsmarkt Wohnraum entziehen.

Mietberatung

Mieter*innen und Vermieter*innen sowie städtische Dienstellen und externe Behörden können sich kostenlos rund um das Mietverhältnis beraten lassen.

Mietspiegel – Überprüfung von Mieterhöhungen

Der Mietspiegel gibt eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete im Stadtgebiet München. Eine Mieterhöhung muss nach dem Mietspiegel begründet werden.

Wohngeld Negativbescheinigung

Eine Negativbescheinigung benötigen Sie als Wohngeldempfänger*in bei einem Umzug.

Ablauf der Mietpreis- und Belegungsbindung von geförderten Wohnungen

Mieter*innen von geförderten Wohnungen (sogenannten Sozialwohnungen) erhalten Auskunft über den Zeitpunkt des Ablaufs der Mietpreis- und Belegungsbindung.