Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten

Für das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen in einem ermittelten und kartierten Überschwemmungsgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Benötigte Unterlagen

Alle Unterlagen werden mindestens in vierfacher Ausfertigung in Papier sowie zusätzlich digital an wasserrecht.rku@muenchen.de benötigt

  • Antrag formlos
  • Erläuterungsbericht mit Angaben zum geplanten Vorhaben und detailliertem Konzept zum zeitgleichen Ausgleich des Retentionsraums (Rückhalteraum)
  • Freiflächengestaltungsplan mit Einzeichnung der Hochwasserschutzmaßnahmen/Retentionsraumausgleich
  • Übersichtslageplan

Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen je nach Einzelfall nach WPBV (Verordnung über Pläne und Beilagen im wasserrechtlichen Verfahren) erforderlich.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen bis zu drei Monate, je nach Komplexität des Falls.

Gebührenrahmen

Bis 0,6 Prozent der Bausumme, abhängig vom Aufwand der Bearbeitung.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Paragrafen 76 bis 78 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 46 und 47 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Überschwemmungsgebietsverordnungen

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Montag bis Donnerstag
9.30 bis 15

Freitag
9.30 bis 13 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung
 

Ähnliche Leistungen

Wasserrechtliche Erlaubnis – Erdwärmesonde/ Erdwärmekollektor

Für den Bau einer Erdwärmeanlage (Sonde, Kollektor, Körbe oder ähnliches) mit Grundwasserberührung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Baumfällung – Landschaftsschutzgebiete

Wenn Sie einen Baum fällen oder sonstige Veränderungen am Gehölz in einem Landschaftsschutzgebiet durchführen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen.

Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW

Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.

Anzeige für einen Gartenbrunnen

Wenn Sie einen Brunnen errichten wollen um mit dem Grundwasser ihren privaten Garten zu gießen, müssen Sie dies mindestens einen Monat vor Ausführung anzeigen.

Wasserrechtliche Erlaubnis - Regenwasserversickerung in Wasserschutzgebieten

Für die flächige Regenwasserversickerung in den Untergrund in einem Wasserschutzgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW

Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW

Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.

Beendigung der Ersatzpflanzung

Wenn Sie einen Baum gefällt haben könnte als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Der Abschluss dieser Nachpflanzung ist zu melden.

Bohrungen und Arbeiten im Grundwasser

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass man auf Grundwasser treffen könnte, sind spätestens einen Monat vor dem geplantem Arbeitsbeginn zu melden.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauvorhaben im Grundwasser

Im Zuge eines Bauvorhabens kann es zu Eingriffen in das Grundwasser kommen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.