
Haushaltsbescheinigung beantragen: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten München
Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung, die alle Personen auflistet, die in einem Haushalt leben und dort angemeldet sind.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDiese Leistung erhalten Sie direkt und ohne Termin im Servicebereich der Bürgerbüros.
Diese Bescheinigung wird in der Regel für andere Behörden benötigt, zum Beispiel wenn Sie Kindergeld, Arbeitslosengeld oder die Befreiung von Studiengebühren beantragen.
Sie können die Haushaltsbescheinigung schriftlich oder persönlich beantragen.
Wenn Sie nicht persönlich vorbeikommen können, können Sie eine andere Person mit Vollmacht beauftragen, die Haushaltsbescheinigung für Sie abzuholen.Benötigte UnterlagenWenn Sie persönlich vorbeikommen:
- Personalausweis oder Reisepass
- ausgefülltes Formular der anfordernden Behörde (falls vorhanden)
Wenn Sie die Bescheinigung per Post beantragen:-
ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (zum Download erhältlich)
oder: - formloses Schreiben, dass Sie eine Haushaltsbescheinigung benötigen
Wenn Sie eine andere Person beauftragen:
- Ihre schriftliche Vollmacht für das Beantragen und Entgegennehmen der Haushaltsbescheinigung
- Ihr Ausweis (Vollmachtgeber) und der Ausweis des Bevollmächtigten, jeweils im Original
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (zum Download erhältlich)
BesonderheitenBei schriftlichen Anträgen:
Sie können die Gebühr in bar beilegen. -
Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Antrag Haushaltsbescheinigung -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitBei persönlicher Vorsprache sofort.
Gebührenrahmen5 Euro
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Orleansplatz
Orleansstraße 50
81667 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Orleansplatz
Ruppertstr. 19
80466 München
Montag 7.30 – 13 Uhr
Dienstag 8.30 – 13 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 13 Uhr
Donnerstag 8.30 – 13 Uhr und 14 – 18 Uhr
Freitag 7.30 – 13 Uhr
Achtung! Ab 24.12.2019 bis 1.1.2020 geschlossen.
- Barrierefrei zugänglich