
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung: Sozialreferat, Schuldner-/Insolvenzberatung, Betreuungsstelle und Fachstelle Armutsbekämpfung München
Eine schwere Erkrankung oder ein plötzlicher Unfall kann schnell dazu führen, dass die Fähigkeit verloren geht, eigene Angelegenheiten zu besorgen. Eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung soll einem eine selbstbestimmte Lebensführung auch in jenen Zeiten ermöglichen.
-
Das Wichtigste in Kürze
Benötigte Unterlagen- Bei Information und Beglaubigung zu Vollmachten und Verfügungen sind diese Formulare mitzubringen.
- Bei Fragen zum Betreuungsverfahren sind einschlägige Unterlagen mitzubringen (z. B. Antrag an das Betreuungsgericht, vorhandene Vollmachten etc.)
-
Formulare & Links
-
Formulare und Downloads
Formularsatz der Münchner Betreuungsstelle -
Auf muenchen.de
Betreuungsstelle der Landeshauptstadt München -
Im Internet
www.bmjv.de www.chv.org www.justiz.bayern.de
-
-
Dauer & Gebühren
GebührenrahmenFür die Beglaubigung je Urkunde wird in der Regel eine Gebühr von 10 Euro erhoben. Weitere Gebühren fallen nicht an.
-
Allgemeine Informationen
Eine schwere Erkrankung oder ein plötzlicher Unfall kann schnell dazu führen, dass die Fähigkeit verloren geht, eigene Angelegenheiten zu besorgen.
Eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung soll einem eine selbstbestimmte Lebensführung auch in jenen Zeiten ermöglichen.-
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht kann einer anderen Person Ihres Vertrauens die Regelung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen werden. Die bevollmächtigte Person kann in der Regel für Sie handeln, wenn Sie das selbst nicht mehr können. Auch Eheleute und Menschen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft brauchen eine Vollmacht oder müssen vom Gericht zur Betreuerin oder zum Betreuer bestellt werden, wenn sie für die Partnerin oder den Partner Entscheidungen treffen wollen.
Beachten Sie bitte ferner, dass es einige Regelungen gibt, die Sie dringend befolgen müssen. Daher informieren Sie sich vor einer Vollmachtserteilung ausführlich und lassen sich gegebenenfalls vorab von einem der acht Münchner Betreuungsvereine beraten.
-
Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung kann vorsorglich bekannt gegeben werden, wem vom Gericht die Aufgabe der Betreuungsführung übertragen werden soll, wenn eine rechtliche Betreuung notwendig wird und Sie keinen Menschen Ihres Vertrauens bevollmächtigen können oder niemanden bevollmächtigen möchten.
Es kann außerdem angegeben werden, wer auf keinen Fall für die Führung der Betreuung eingesetzt werden soll. In der Betreuungsverfügung können Sie auch inhaltliche Vorgaben äußern. So können Sie Angaben machen, welche Wünsche und Gewohnheiten berücksichtigt werden sollen. Beispielsweise ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim erfolgen soll.
-
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung erteilen Sie eine Anweisung an zukünftig behandelnde Ärzte für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht sind, abgebrochen oder nicht durchgeführt werden sollen.
Vorteilhaft ist es, die Patientenverfügung vorab mit einem Arzt zu besprechen und sie mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu verknüpfen. Ihre Bevollmächtigte oder Ihr Bevollmächtigter oder die vom Gericht bestellte Betreuerin oder der vom Gericht bestellte Betreuer, müssen später Ihren Willen umsetzen und dafür sorgen, dass nach Ihrer Patientenverfügung gehandelt wird.
Fragen & AntwortenWo sind die Formulare erhältlich?
Sie erhalten die Broschüre „Vorsorge durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung – Formularsatz der Münchner Betreuungsstelle“ in der Betreuungsstelle, Mathildenstr. 3 a, in den Sozialbürgerhäusern an der Infothek oder gegen Zusendung des Portos in Höhe von 1,45 Euro (max. 2 Broschüren). Über das Internet können die Formulare als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Muss ich pro Person eine Vollmachtsurkunde ausstellen oder reicht eine für mehrere Bevollmächtigte?
Sie sollten für jede Person einzeln eine Urkunde ausstellen.
Wo muss ich die Vollmachtsurkunde aufbewahren?
Ihre Bevollmächtigte oder Ihr Bevollmächtigter muss bei Bedarf den Aufbewahrungsort der Originalvollmacht kennen. Sie können die Vollmacht einer Person Ihres Vertrauens zum Aufbewahren aushändigen. Bitte beachten! Da die Wirksamkeit der Vollmacht für Dritte nicht an eine Bedingung geknüpft ist, kann die Bevollmächtigte oder der Bevollmächtigte sofort in Ihrem Namen handeln.
Wo kann ich die Vollmacht hinterlegen?
Sie können sowohl eine Vorsorgevollmacht wie eine Betreuungsverfügung beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen, eine direkte Hinterlegung der Urkunde oder Urkunden ist nicht möglich.
Wo kann ich die Vollmachten beglaubigen lassen?
Beim Notar und in der Betreuungsstelle. Die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter bei der Betreuungsstelle erfahren Sie über das Service-Telefon 2 33 - 2 62 55.
Wie hoch sind die Kosten?
Pro beglaubigte Urkunde müssen Sie bei der Betreuungsstelle in der Regel 10 Euro bezahlen.
Wo kann ich weitere Informationen zu Vorsorgemöglichkeiten und Betreuungsrecht erhalten?
Sie können sich an die Münchner Betreuungsvereine wenden. Sie beraten und informieren Sie individuell, wohnortnah und kostenfrei. Die Adressen finden Sie im Internet oder in unserem Formularsatz.Rechtliche GrundlagenBGB § 1896 ff., Betreuungsbehördengesetz, FamFG, Sozialgesetzgebungen
-
Vorsorgevollmacht
Kontakt
Sozialreferat
Schuldner-/Insolvenzberatung, Betreuungsstelle und Fachstelle Armutsbekämpfung
Mathildenstraße 3a
80336 München
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Schuldner-/Insolvenzberatung, Betreuungsstelle und Fachstelle Armutsbekämpfung
Mathildenstr. 3a
80336 München
Persönliche Erreichbarkeit:
nach Terminvereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr
Ein Zugang zum Lift ist ebenerdig vorhanden.