
Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde München
Der Bereich innerhalb des Mittleren Rings gilt als Umweltzone, die Sie nur mit grüner Plakette an Ihrem Fahrzeug befahren dürfen. Für Ausnahmegenehmigungen beachten Sie folgendes:
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDer Verkauf einer Umwelt-/ Feinstaubplakette ist leider zur Zeit nicht möglich.
VoraussetzungenDas Fahrzeug wurde auf Sie zugelassen
- mit gelber Plakette: vor dem 1. Oktober 2012
- mit roter Plakette: vor dem 1. Oktober 2010
- ohne Feinstaubplakette: vor dem 1. Oktober 2008
Sie haben den Nachweis, dass das Fahrzeug nicht mit einem Abgasreinigungssystem nachrüstbar ist. Bitte legen Sie die entsprechende Bescheinigung einer technischen Prüforganisation (zum Beispiel TÜV, KÜS oder DEKRA) vor.
Eine der folgenden Voraussetzungen trifft zu:- Sie sind Anwohner oder Gewerbetreibender mit Firmensitz in der Umweltzone.
- Sie brauchen das Fahrzeug für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern
- Sie brauchen das Fahrzeug für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen.
- Sie brauchen das Fahrzeug für Fahrten zur Wahrnehmung überwiegend und unaufschiebbarer Einzelinteressen.
Benötigte Unterlagen- Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (Fahrzeugschein)
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Ausnahmegenehmigung
- Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist: Bestätigung des Halters, dass Sie das Fahrzeug nutzen. Nutzungsüberlassung
- Bescheinigung über die Nichtnachrüstbarkeit
- Gewerbeanmeldung
- gegebenenfalls drei Auftragsbestätigungen oder Rechnungen (Kunden innerhalb der Umweltzone)
BesonderheitenAblehnungen mit rechtsmittelfähigem Bescheid kosten die gleiche Gebühr wie die beantragte Ausnahmegenehmigung (Mindestbetrag: 50 Euro).
Wenn sich Ihr Kfz-Kennzeichen ändert oder Sie das Auto wechseln, brauchen Sie auch eine neue Ausnahmegenehmigung.
Folgende Fahrzeuggruppen benötigen keine Feinstaubplakette, um die Umweltzone zu befahren:
mobile Maschinen und Geräte- Arbeitsmaschinen
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Krankenwagen und Notarztwagen
- Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und im Schwerbehindertenausweis die eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „BI“ nachweisen können.
- Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrsordnung in Anspruch genommen werden können
- Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder ein gleichwertiges auswärtiges Kennzeichen aus der EU, EWG oder Türkei führen.
- Truppenfahrzeuge von Nicht-NATO-Staaten, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten und die Fahrzeuge aus dringenden militärischen Gründen nützen müssen.
- zivile Kraftfahrzeuge, die für unaufschiebbare Hoheitsaufgaben der Bundeswehr genutzt werden
- Quads, die als „Motorrad“ oder „land- und forstwirtschaftliche Maschine“ zugelassen sind
- Trikes
- Für Fahrten zur Großmarkthalle gibt es eine pauschale Ausnahmeregelung über die Schäftlarnstraße. In diesem Fall können Sie ohne Plakette in die Umweltzone fahren.
- Für Fahrten zum Autoreisezug am Münchener Ostbahnhof über den ausgeschilderten Korridor (mit gültigem Bahnticket als Nachweis)
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Antrag zur Befreiung der Plakettenpflicht -
Auf muenchen.de
Infos zur Umweltzone Karte der Umweltzone Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
TÜV – Feinstaubplakette für ausländische Fahrzeuge DEKRA GTÜ – Schadstoffplaketten für ausländische Fahrzeuge
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Dauer & Gebühren
Bearbeitungszeitaufgrund der Vielzahl der Anträge vier bis sechs Wochen
GebührenrahmenFür Anwohner mit Wohnsitz in der Umweltzone:
- 12 Monate gültig: 75 Euro
- 6 Monate gültig: 50 Euro
- Für Gewerbetreibende mit Firmensitz in der Umweltzone:
- 12 Monate gültig: 150 Euro
- 6 Monate gültig: 90 Euro
- Übergangsgenehmigung bei sich verzögernder Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung: 50 Euro
- Nachweiskarte auf Wunsch (für von der Kennzeichnungspflicht befreite): 30 Euro
Fahrten für lebensnotwendige Güter oder Dienstleistungen und Fahrten zur Wahrnehmung unaufschiebbarer Einzelinteressen:
- 1 Monat gültig: 60 Euro
- 3 Monate gültig: 90 Euro
- 6 Monate gültig: 150 Euro
- 9 Monate gültig: 180 Euro
- 12 Monate gültig: 200 Euro
Ermäßigte Gebühr für soziale Härtefälle, zum Beispiel für Fahrten zur ärztlichen Versorgung chronisch Kranker: 10 Euro
Schichtdienstleistende und Ehrenamtliche: 50 Euro
Sonderfälle:- Rote Kennzeichen innerhalb der Umweltzone: 150 Euro
- Rote Kennzeichen außerhalb der Umweltzone: 200 Euro
- Kurzzeitkennzeichen (Nutzungsdauer fünf Tage): 50 Euro
- Fahrten zu einer Fachwerkstätte innerhalb der Umweltzone: 50 Euro
- Ausnahmegenehmigung für Übergangszeit bis zur Lieferung eines Neufahrzeuges: 50 Euro
- Ausnahme für einmaligen privaten Umzug: 50 Euro
- Zweitschrift: 15 Euro
Zahlungsarten- Überweisung
- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Rechtliche GrundlagenLuftreinhalteplan für die Landeshauptstadt München,§ 47 Abs. 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
EU-Richtlinie 96/62/EG
35 BImSchV (Kennzeichnungsverordnung)
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Ausnahmegenehmigung Umweltzone
Eichstätter Straße 2
80686 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Ausnahmegenehmigung Umweltzone
Eichstätterstr. 2
80686 München
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