Aufenthalt als Au-pair

Als Au-pair dürfen Personen zwischen 18 und 26 Jahren aus allen Ländern kommen.

Beschreibung

Mit einem Visum beziehungsweise der Aufenthaltserlaubnis für Au-pair, können Sie sich bis zu einem Jahr in Deutschland in Ihrer Gastfamilie aufhalten und dort bei der Kinderbetreuung helfen.

Visumverfahren

Vor der Einreise müssen Sie ein Visum bei der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung beantragen.

Das Visum ist für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch ohne Visum nach Deutschland nicht erforderlich.

EU-/ EWR-Bürger*innen brauchen kein Visum, keine Aufenthaltserlaubnis und keine Arbeitserlaubnis.

Nach der Einreise

Sie müssen zuerst Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden.

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis

Bevor Ihr Visum abläuft, müssen Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Können Sie zu diesem Zweck visafrei einreisen, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.

Bitte reichen Sie das Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen online oder per Post ein. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache.

Gültigkeitsdauer

Die Aufenthaltserlaubnis gilt maximal ein Jahr.

Gastfamilie:
Als Gastfamilie kommen in der Regel nur Paare und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind in Frage. In der Gastfamilie sollte Deutsch als Muttersprache gesprochen werden. Wird Deutsch nur als Familiensprache gesprochen, dürfen Sie nicht mit einem Familienmitglied verwandt sein oder aus dem Heimatland der Gasteltern stammen. Zudem sollte die Gastfamilie Sie gut integrieren, Ihnen ein eigenes Zimmer in der Familienwohnung zur Verfügung stellen und die Teilnahme an gemeinsamen Essen ermöglichen.

Wechsel der Gastfamilie:
Wenn Sie Ihre Tätigkeit in der Gastfamilie vorzeitig beenden und in eine andere Gastfamilie wechseln wollen, brauchen Sie dazu zuerst die Genehmigung der Ausländerbehörde.

Voraussetzungen

  • Sie sind in München gemeldet.
  • Sie verfügen über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) für Sprachen.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Biometrisches Passfoto(erst beim Termin, Fotoautomaten finden Sie auch in der Ausländerbehörde)
  • Gültiges Visum zur Einreise (soweit erforderlich)
  • Nachweis über Krankenversicherung: Die Gastfamilie muss eine Unfall- und Krankenversicherung (auch für den Fall der Schwangerschaft und Geburt) abschließen. Da Krankenversicherungen die Behandlungskosten von im Vorfeld bestehenden Erkrankungen meist nicht übernehmen, sollte sich die Gastfamilie vor der Einreise vergewissern, dass keine Erkrankungen vorliegen. Es besteht die vertragliche Möglichkeit, vor der Einreise ein aktuelles Gesundheitszeugnis zu verlangen.
  • Einladungsschreiben Ihrer Gastfamilie (gegebenenfalls mit Au-pair Vertrag): In diesem muss stehen, dass Sie als Au-pair in die Familie kommen sollen.
  • Au-pair Fragebogen für Gasteltern
  • Aktuelle Bestätigung der Gastfamilie über Art und Dauer der Beschäftigung

Hinweis:
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

10-12 Wochen

Gebührenrahmen

100 Euro

Rechtliche Grundlagen

§ 19c Abs. 1 AufenthG, § 12 BeschV

Fragen & Antworten

Zwischen Ihnen und der Gastfamilie muss ein schriftlicher Vertrag über die gegenseitigen Rechte und Pflichten geschlossen werden. Dieser Vertrag muss auf jeden Fall folgende Punkte regeln:

  • Arbeitszeit: wöchentlich maximal 30 Stunden; in der Regel maximal sechs Stunden täglich (einschließlich Babysitting)
  • Freizeit: mindestens 1,5 freie Tage pro Woche (davon mindestens ein Sonntag im Monat und mindestens vier freie Abende pro Woche); Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Ausflüge; bezahlter Erholungsurlaub von vier Wochen (bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr, zwei Werktage pro vollem Monat)
  • Taschengeld: angemessen sind mindestens 280 Euro pro Monat

Der Wechsel in eine andere Aufenthaltserlaubnis (etwa zur Ausbildung, Studium, Beschäftigung als Fachkraft) ist grundsätzlich möglich.

Grundsätzlich müssen Sie nach Beendigung der Au-pair Tätigkeit aus der Wohnung der Gastfamilie ausziehen; Ausnahmen sind nur in besonderen Einzelfällen möglich. Wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde.

Sie dürfen bis zu einem Jahr in der Gastfamilie beschäftigt sein. Der Jahreszeitraum beginnt bei der Einreise mit einem Visum in der Regel bereits mit der Einreise.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45461

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A
Raum: Servicepoint, Bereich 31, 3. Stock

Nur mit Termin

Ähnliche Leistungen

Ausländische Studierende – Wechsel der Fachrichtung oder Hochschule

Sie möchten Ihre Fachrichtung oder Hochschule wechseln? Dann benötigen Sie vorab die Genehmigung und einen neuen Aufenthaltstitel, der Ihnen den Wechsel gestattet.

Aufenthaltserlaubnis – Deutsch-Intensivsprachkurs

Sie möchten einen Intensivsprachkurs Deutsch besuchen? Dann müssen Sie für diese Zeit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Aufenthaltserlaubnis – Suche nach Ausbildungsplatz

Sie wollen in München eine qualifizierte Berufsausbildung absolvieren? Dann können Sie für die Suche nach einem Ausbildungsplatz eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Aufenthaltserlaubnis – Studium

Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis – Freiwilligendienst

Wenn Sie in München an einem nationalen oder europäischen Programm für einen Freiwilligendienst teilnehmen möchten, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise.

Aufenthaltserlaubnis – Studienvorbereitung

Wenn Sie sich mit einem Deutschintensivkurs, Studienkolleg oder Vorpraktikum auf ein Studium in Deutschland vorbrereiten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis – Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm

Wenn Sie bis zu ein Jahr Deutschland erkunden und Ihren Aufenthalt teilweise durch Arbeit finanzieren wollen, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise.

Aufhebung des Sperrkontos

Wenn Sie Ihr Sperrkonto aufheben möchten, können Sie die Aufhebung hier beantragen.

Aufenthaltserlaubnis – Schulbesuch und Austausch

Wenn Sie in München eine Schule besuchen oder an einem Schüleraustausch teilnehmen möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Studium nach Au-pair-Aufenthalt oder freiwilligem sozialen Jahr

Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Wechsel nach einem Au-pair-Aufenthalt zum Studienaufenthalt ist möglich.