Straßenumfragen für Marktforschung oder Verbraucherbefragungen

Wer auf öffentlichem Grund eine kommerzielle Befragung der gewerblichen Marktforschung durchführen will, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis.

Beschreibung

Wer auf öffentlichem Grund Passanten ansprechen will, um eine kommerzielle Befragung oder gewerbliche Marktforschung durchzuführen, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.

  • Die Erlaubnis erhalten nur Marktforschungsinstitute zum „Rekrutieren“ von Teilnehmer/-innen an einer Verbraucherbefragung. Die eigentliche Befragung muss anschließend in privaten Räumlichkeiten durchgeführt werden. Pro Institut kann die Erlaubnis für maximal ein Jahr und für maximal zwei Interviewer erteilt werden.

Keine Sondernutzungserlaubnis ist in der Regel nötig, wenn Passanten im Rahmen des sogenannten „kommunikativen Gemeingebrauchs“ befragt werden. Dazu zählt zum Beispiel:

  • wenn Handzettel, Zeitschriften oder Broschüren unentgeltlich und nicht-gewerblich verteilt werden,
  • wenn dazu keine Aufbauten oder Infostände verwendet werden (wie zum Beispiel eine Unterschriftensammlung mit Klemmbrett),
  • und wenn die Fragen hauptsächlich auf allgemeine weltanschauliche, religiöse, historische oder politische Meinungsäußerungen gerichtet sind.

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis über private Räumlichkeiten für die Befragung (Mietvertrag)
  • Auszug aus dem Gewerberegister
  • Muster des Fragebogens

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

50 Euro Sondernutzungsgebühr (pro angefangener Monat)
plus 50 Euro Verwaltungsgebühr

Rechtliche Grundlagen

Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Sondernutzungsrichtlinien
Sondernutzungsgebührensatzung

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro (VVB)

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45127

Adresse

Ruppertstraße 11
80337 München

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr

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