Rechtsberatung in Vaterschafts- und Unterhaltsfragen

Wir beraten zu Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder und junger Erwachsener bis zum 21. Geburtstag sowie zu Betreuungsunterhalt.

Beschreibung

Rechtsberatung: Unterhaltsansprüche von minderjährigen Kindern, jungen Erwachsenen zwischen 18 und 20 Jahren sowie von alleinerziehenden Elternteilen mit Kleinkindern zu deren Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

  • Mütter und Väter, die alleinerziehend und / oder alleinsorgeberechtigt sind, haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ihres minderjährigen Kindes ( § 18 Abs.1 Nr.1 SGB VIII).
  • Mütter und Väter, die nicht miteinander verheiratet sind, haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer eigenen Unterhaltsansprüche nach § 1615 l BGB (Betreuungsunterhalt) (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII).
  • Mütter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, haben nach Geburt des Kindes Anspruch auf Beratung und Unterstützung, insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes (§ 52 a SGB VIII).
  • Junge Volljährige haben bis zum 21. Geburtstag Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- und Unterhaltsersatzansprüchen gegenüber ihren Eltern (§ 18 Abs. 4 SGB VIII).

 

Benötigte Unterlagen

Bitte im konkreten Einzelfall vorab telefonisch erfragen.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Grundlagen

§§ 18 und 52 a SGB VIII
§ 1615l BGB

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Beistandschaften

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Beistandschaften

Werner-Schlierf-Straße 9
81539 München

Fax: +49 89 233-67531

Adresse

Werner-Schlierf-Straße 9
81539 München

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr

Zusätzlich telefonischunter +49 89 233-67514: Mittwoch 13 bis 15 Uhr.

Termine mit Ihrer Sachbearbeitung: Nach Vereinbarung

Bei einer bereits bestehenden Beistandschaft für Ihr Kind wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Sachbearbeitung.

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

barrierefreier Zugang, behindertengerechte Aufzüge im Haus
Parkmöglichkeiten sind nur sehr eingeschränkt vorhanden und direkt vor dem Dienstgebäude kostenpflichtig.

Anfahrt

Parkplätze vorhanden

Anfahrt mit MVV

Ähnliche Leistungen

Beistandschaft führen

Beistandschaft: gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Kindesunterhalt.

Volljährige (unter 21 Jahre) in Unterhaltsfragen beraten

Volljährige, die ihren Unterhaltsbedarf nicht voll aus eigenen Mitteln decken können, können einen Unterhaltsanspruch gegenüber beiden Elternteilen haben

Beurkundung von Unterhaltsansprüchen

Lebt Ihr Kind nicht mit beiden Elternteilen in einem Haushalt? Dann hat es gegenüber dem haushaltsfernen Elternteil Anspruch auf „Barunterhalt“.

Unterhaltsvorschuss beantragen

Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinerziehender Mütter und Väter bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.