
Kindernachzug beantragen: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten München
Deutsche oder Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, können ihre ausländischen, minderjährigen und ledigen Kinder nachziehen lassen.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenVisumverfahren:
Bevor ausländische Kinder nach Deutschland reisen können, benötigen sie ein Visum zum Familiennachzug, das sie bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in ihrem Heimatland beantragen können.
Sobald der Visumantrag von der zuständigen Auslandsvertretung vorliegt, wird der hier lebende Familienangehörige informiert und muss eventuell zusätzliche Unterlagen einreichen.
Ausnahmen vom Visumsverfahren gibt es für Staatsangehörige aus diesen Ländern:
Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, USA, Republik Korea.
Kein Visum benötigen Staatsangehörige aus:
den Mitgliedsländern der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen
Aufenthaltserlaubnis (eAT):
Nach der Einreise muss zuerst der Wohnsitz bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) angemeldet werden. Kinder ab sechs Jahren müssen die Aufenthaltserlaubnis in der Ausländerbehörde persönlich beantragen.Benötigte UnterlagenVisumverfahren:
- Geburtsurkunde und Sorgerechtsentscheidung (falls notwendig) im Original oder als Ausfertigung
- wenn keine internationale/ mehrsprachige Urkunde vorliegt: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer
Im Einzelfall kann die deutsche Auslandsvertretung noch weitere Unterlagen benötigen.
Nach der Einreise benötigt die Ausländerbehörde folgende Unterlagen:- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- ein aktuelles, biometrisches Passfoto (von Kindern jeglichen Alters, die Biometrietauglichkeit kann jedoch unter Umständen vernachlässigt werden)
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
BesonderheitenFür die Ausstellung einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis (Fiktionsbescheinigung), weil zum Beispiel noch nicht alle Unterlagen vorliegen, müssen Kinder nicht persönlich anwesend sein.
Terminvereinbarung:
Eltern können den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ihrer unter 16-jährigen Kinder auch ohne Vollmacht abholen.
Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie einen Termin. Bitte nutzen Sie hierfür unsere Online-Terminvereinbarung.
Bei dem Termin muss das Kind wegen der Fingerabdrucknahme anwesend sein -
Formulare & Links
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Online-Services
Kontakt und Antragstellung -
Terminvereinbarung
Kontakt und Antragsstellung -
Formulare und Downloads
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis -
Auf muenchen.de
An- und Ummelden Datenschutzgrundverordnung Online-Auskunft Bearbeitungsstand -
Im Internet
Auswärtiges Amt
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitDie Ausstellung des eAT dauert etwa vier bis sechs Wochen (Herstellung bei der Bundesdruckerei).
Gebührenrahmen50 Euro
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Zum Zweck der Familienzusammenführung können deutsche oder ausländische Staatsangehörige, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, ihre ausländischen, minderjährigen und ledigen Kinder nachziehen lassen.
Für Staatsangehörige (und ihre Familienangehörigen) aus den Mitgliedsländern der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen gelten diese Regeln für den Familiennachzug nicht.Rechtliche Grundlagen§§ 28, 29 und 32 AufenthG
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 19
Eingang A
80337 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstr. 19
80466 München
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch nur mit Termin
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr
Nur nach Terminvereinbarung