Informationen für Werkvertragsarbeitnehmer
Sie sind Ausländer*in und wollen als Werkvertragsarbeitnehmer tätig werden? Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.
Beschreibung
Visumverfahren:
Vor der Einreise müssen Sie ein Visum bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder regional zuständiges Konsulat) beantragen. Die deutsche Auslandsvertretung entscheidet über den Visumantrag und beteiligt nicht die Ausländerbehörde.
Nach der Einreise:
Nach der Einreise müssen Sie zuerst den Wohnsitz bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) anmelden. Die Aufenthaltserlaubnis müssen Sie persönlich in der Ausländerbehörde beantragen.
Wenn Sie aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung für die Beschäftigung im Rahmen von Werkverträgen hier arbeiten, dann dürfen Sie sich höchstens zwei Jahre in Deutschland aufhalten. Steht von Anfang an fest, dass der Werkvertrag für länger als zwei Jahre gilt, dann können Sie bis zur Höchstdauer von drei Jahren hier bleiben.
Benötigte Unterlagen
Nach der Einreise benötigt die Ausländerbehörde folgende Unterlagen von Ihnen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Nationalpass
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto
- (Fotoautomaten befinden sich in der Ausländerbehörde)
- Werkvertragsarbeitnehmerkarte
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Rechtliche Grundlagen
Die Zulassung ausländischer Werkvertragsarbeitnehmer beruht auf den seit Ende 1988 von der Bundesrepublik Deutschland mit den mittel- und osteuropäischen Staaten und der Türkei geschlossenen Regierungsvereinbarungen über die Entsendung und Beschäftigung von Arbeitnehmern ausländischer Unternehmen auf der Grundlage von Werkverträgen.
Zwischenstaatliche Vereinbarung für Werkvertragsarbeitnehmer bestehen mit den Staaten Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Serbien, Türkei und den EU-Staaten Bulgarien und Rumänien (Stand: Mai 2011).
§ 18 Abs. 4 AufenthG in Verbindung mit § 39 BeschV
§ 35 Nr. 1 AufenthV
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
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