Aufenthaltserlaubnis – Studium

Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Beschreibung

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums setzt voraus, dass Sie für ein Vollzeitstudium an einer staatlichen Hochschule, an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung zugelassen worden sind.

Falls Sie an einer privaten Hochschule studieren möchten, informieren Sie sich bitte bei der Hochschule, ob die Hochschule/ Ihr Studiengang staatlich anerkannt ist.

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen wie den Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses oder eines Studienkollegs sowie das Absolvieren eines Pflichtpraktikums. Voraussetzung bei studienvorbereitenden Maßnahmen ist jedoch, dass Ihnen ein Platz für ein Vollzeitstudium an der entsprechenden Bildungseinrichtung sicher zur Verfügung steht. Informationen zum Promotionsstudium erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass bei anderen Fällen der Studienvorbereitung, einer bedingten Zulassung zum Studium oder bei einem Teilzeitstudium die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums im Ermessen der Ausländerbehörde steht.

Gültigkeitsdauer:

Die Aufenthaltserlaubnis zum Studium wird in der Regel für zwei Jahre erteilt und kann verlängert werden. Dauert das Studium weniger als zwei Jahre, wird die Aufenthaltserlaubnis nur für die Dauer des Studiums erteilt.

Beschäftigungsmöglichkeiten:

Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Studium können Sie eine Beschäftigung ausüben, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf. Das gilt auch für studentische Nebentätigkeiten. Weitere Information zum Thema Arbeiten während des Studiums finden Sie hier.

Auslandssemester/ Mobilität:

Sie studieren in Deutschland und möchten ein Auslandssemester an einer anderen Universität im europäischen Ausland absolvieren?

Für ein Auslandssemester von bis zu drei Monaten benötigen Sie lediglich Ihren Reisepass, Ihren deutschen Aufenthaltstitel und eine ausreichende Finanzierung.

Bei einem Auslandssemester, dass länger als drei Monate läuft, können Sie von der Möbilitätsregelung der REST-Richtlinie profitieren. In diesem Fall benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium, die länger gültig ist  als der geplante Auslandsaufenthalt dauern soll.

Die Mobilitätsregelung ist vor allem für Studierende geeignet, die an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen oder für deren Studienfach eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt.

Informationen erhalten sie an Ihrer Universität, bei der Universität in dem anderen EU-Mitgliedsstaat, bei der Auslandsvertretung des Landes in das Sie einreisen möchten oder online beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Fällt Ihr Auslandsaufenthalt nicht unter die Mobilitätsregelung der REST-Richtlinie, müssen Sie daran denken, rechtzeitig zur Ausländerbehörde zu kommen, um eine längere Frist für eine vorübergehende Ausreise aus Deutschland zu beantragen (Wiedereinreisebescheinigung).

Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis übersenden Sie uns bitte online oder per Post Ihr Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen. 

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Schulabschluss mit Hochschulzugang oder einen anerkannten Hochschulabschluss (allgemeine Hochschulzugangsberechtigung).
  • Sie haben eine Zulassung zum Studium an einer Universität oder Hochschule (bedingte Hochschulzulassung oder Immatrikulationsbescheinigung) oder zum Studienkolleg in Deutschland.
  • Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Studiums gesichert.

Hinweise zum Verfahren

Einreise:

Sie müssen vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.

Staatsangehörige von Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, der Republik Korea, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA können auch ohne Visum nach Deutschland einreisen und vor dem Beginn des Studiums die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Nach der Einreise:

Sie müssen zunächst Ihren Wohnsitz in München im Bürgerbüro anmelden.

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis:

Sie müssen vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Visums/ Aufenthaltstitels eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen. Können Sie zu diesem Zweck visafrei einreisen, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde beantragen.

Für die Antragstellung und die Terminvereinbarung senden Sie uns bitte Ihr Antragsformular sowie die benötigten Unterlagen online oder per Post zu. Sie erhalten nach der Prüfung von uns gegebenenfalls einen Termin zur persönlichen Vorsprache.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Ein biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie auch in der Ausländerbehörde)
  • Gültiges Visum zur Einreise zum Zweck des Studiums, sofern erforderlich
  • Nur bei Minderjährigen: Zustimmung der zur Personensorge berechtigten Personen (formlos)
  • Krankenversicherungsnachweis (Versicherungskarte)
  • von einer gesetzlichen Krankenversicherung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Die Versicherung muss mindestens ein Jahr gültig sein. Eine Reisekrankenversicherung reicht nicht aus. Mehr Infos finden Sie hier.
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes: Sperrkonto einer deutschen Bank über mindestens 10.332 Euro (bei Ersterteilung) oder eine Verpflichtungserklärung oder eine Stipendienbescheinigung oder eine notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer des Studiums den Lebensunterhalt zu sichern, mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern der letzten drei Monate
  • Für die Verlängerung ab dem 4. Semester: Leistungsnachweise der bisher erreichten Prüfungsleistungen

Für die Verlängerung bei Überschreitung der Regelstudienzeit: Bescheinigung von der Hochschule über ordnungsgemäßes Studium, Erfolgsaussichten und voraussichtliche Dauer bis zum Abschluss

Für einen Zweckwechsel und/ oder Hochschulwechsel: Exmatrikulationsbescheinigung des alten Studienfaches und Immatrikulation des neuen Studienfaches

Weitere Information zum Thema Hochschul-/ Fachrichtungswechel finden Sie hier.

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

10-12 Wochen

Gebührenrahmen

  • Ersterteilung: 100 Euro
  • Verlängerung um drei Monate: 96 Euro
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: 93 Euro
  • Bei einem Stipendium aus deutschen öffentlichen Mitteln, einer deutschen Stiftung oder eines mit EU-Mitteln finanzierten Programms: keine Gebühren

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen Sie nur die Hälfte der Gebühren.

Rechtliche Grundlagen

  • § 16 Abs. 1 AufenthG
  • § 16 Abs. 3 AufenthG
  • Art. 31 REST-Richtlinie

Fragen & Antworten

Hier können Sie von den Vorzügen der REST-Richtlinie profitieren. Dafür benötigen Sie einen europäischen Aufenthaltstitel zum Studium nach der REST-Richtlinie und müssen in München an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen, oder an einem Austauschprogramm teilnehmen, für das eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt.

Nähere Informationen erhalten Sie an Ihrer Universität, einer der Universitäten in München und beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Sind Sie bereits im Besitz eines europäischen Aufenthaltstitels zum Studium nach der REST-Richtlinie, dann müssen Sie nicht bei der Ausländerbehörde München vorsprechen. Es genügt eine Anmeldung Ihres Wohnsitzes im Bürgerbüro. Den Nachweis (Mobilitätsbescheinigung), dass Sie sich mit dem europäischen Aufenthaltstitel erlaubt in Deutschland aufhalten, erhalten Sie von Ihrer Universität im Ausland.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten Ausländerangelegenheiten

Telefon

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Ruppertstraße 19
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Fax: +49 89 233-45460

Adresse

Ruppertstraße 11
80337 München

Lagehinweis: Eingang C

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