
Geleastes oder finanziertes Fahrzeug anmelden/ abmelden: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde München
Wenn Sie ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug haben, dann müssen Sie folgendes beachten, bevor wir Ihr Anliegen bearbeiten können.
Schon jetzt online erledigen ...
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenWenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) noch bei der Bank beziehungsweise Leasinggesellschaft liegt, dann müssen Sie diese dort anfordern und dann zur Kfz-Zulassungsstelle schicken lassen. Bitte weisen Sie die Bank/ Leasinggesellschaft darauf hin, dass im Anschreiben an die Zulassungsstelle der Verwendungszweck und der Halter des Fahrzeuges klar erkennbar sein muss. Bei der Vorsprache benötigen Sie die Fahrgestellnummer und/ oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), beziehungsweise das bisherige Kennzeichen.
Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II können wir Ihr Anliegen bearbeiten.
Für eine reine Adressänderung innerhalb Münchens brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht. Notwendig ist jedoch, dass uns der Leasinggeber beziehungsweise die Bank eine schriftliche Bestätigung über die Änderung zukommen lässt (per Fax oder Mail).
Bei Rückfragen und zur Terminvereinbarung (zur Vermeidung langer Wartezeiten) erreichen Sie uns telefonisch.
BesonderheitenFür eine reine Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges melden Sie sich bitte im Erdgeschoss am Stilllegeschalter.
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Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
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