Geleastes oder finanziertes Fahrzeug anmelden/ abmelden

Wenn Sie ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug haben, dann müssen Sie folgendes beachten, bevor wir Ihr Anliegen bearbeiten können.

Beschreibung

  • Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil 2 bei der Bank oder Leasinggesellschaft angefordert, können Sie hier überprüfen, ob diese der Zulassungsstelle vorliegt: Zulassungsbescheinigung Teil 2 abfragen

    Bei positiver Abfrage gelangen Sie von dort zur Online-Terminvereinbarung.

  • Haben Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bereits in Ihren Händen, können Sie online einen Termin vereinbaren: Termin vereinbaren
  • Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) noch bei der Bank beziehungsweise Leasinggesellschaft liegt, dann müssen Sie diese dort anfordern und dann zur Kfz-Zulassungsstelle schicken lassen. Bitte weisen Sie die Bank/ Leasinggesellschaft darauf hin, dass im Anschreiben an die Zulassungsstelle der Verwendungszweck und der Halter des Fahrzeuges klar erkennbar sein muss. Bei der Vorsprache benötigen Sie die Fahrgestellnummer und/ oder die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), beziehungsweise das bisherige Kennzeichen.Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II können wir Ihr Anliegen bearbeiten.

Für eine reine Adressänderung innerhalb Münchens brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht.

Fragen & Antworten

Für eine reine Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges vereinbaren Sie bitte online einen Termin für „Fahrzeug abmelden“.



Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Eichstätter Straße 2
80686 München

Fax: +49 89 233-98936272

Adresse

Eichstätter Straße 2
80686 München

Nur nach Terminvereinbarung

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