Städtische Gewerbeflächen – verfügbare Objekte

Gewerbehof Ostbahnhof

Beschreibung

Der Gewerbehof Ostbahnhof ist im Münchner Osten angesiedelt. Er hat Mietflächen ab 50 m² für kleine und mittlere Betrieben des Handwerks, der Industrie und des Großhandels im Angebot.

Objektart

  • Gebäudefläche

Mieten/Kaufen/Erbpacht

  • Miete

Lage

  • Osten

Nutzungsart

  • Produktion / Werkstatt
  • Großhandel

Konditionen

  • Konditionen werden Ihnen auf Anfrage mitgeteilt.

Hinweis

  • Für detailierte Fragen zum Objekt bzw. zu weiteren für Ihren Bedarf ggf. in Frage kommenden Flächenangeboten wenden Sie sich bitte an den angegebenen Kontakt.

  • Wir weisen darauf hin, dass es  sich hier um eine unverbindliche Grundstücksinformation handelt, aus der kein Maklerauftrag o.ä. abgeleitet werden kann. Die Landeshauptstadt München zahlt keine Maklerprovisionen.

Gewerbehof Ostbahnhof

Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

Adresse

Haager Straße 5
81671 München

Ähnliche Leistungen

Gewerbe abmelden

Wenn Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit beenden, eine Betriebsstätte aufgeben oder mit Ihrem Betrieb in eine andere Gemeinde umziehen, müssen Sie uns informieren.

Eröffnung einer Niederlassung in München

Sie planen eine Niederlassung? Wir beraten ausländische Unternehmen bei Fragen zur Ansiedlung in München.

Gewerbesteuer

Wenn Sie in München ein gewerbliches Unternehmen betreiben, unterliegt dieses der Gewerbesteuerpflicht.

Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit

Arbeitgeber, die eine Genehmigung zur Beschäftigung von Personal an Sonn- und Feiertagen brauchen, müssen dies beantragen.

Schwarzarbeit

Wir überwachen, ob die notwendige Gewerbeanmeldung oder Reisegewerbekarte vorliegt und ob eine Eintragung in der Handwerksrolle erfolgt ist.

Beauftragung eines amtsärztlichen Gutachtens

Als Behörde oder öffentliche Einrichtungen können Sie bei uns amts- und personalärztliche Begutachtungen Ihrer Münchner Mitarbeiter*innen in Auftrag geben.

Gewerbe ummelden

Wenn sich der Standort oder die Art Ihres Gewerbes verändert oder Sie den Betrieb auf zusätzliche Waren oder Leistungen erweitern, ist eine Ummeldung erforderlich.