
Barrierefreier Wahlraum (Wahlraum wechseln): Kreisverwaltungsreferat (KVR), Geschäftsleitung München
In der Wahlbenachrichtigung finden Sie Informationen wie barrierefrei Ihr Wahlrauml ist. Wenn dieser für Sie nicht geeignet ist, können Sie in einen anderen wechseln.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenPassendes Wahllokal suchen
Etwa vier Wochen vor der Wahl finden Sie hier einen Link zur Suche von barrierefreien Wahlräumen. Oder Sie wenden sich telefonisch an das Wahlamt unter 089/ 233-96233.
Wahlschein
- Um den Wahlraum zu wechseln, brauchen Sie einen Wahlschein.
- Sie bekommen den Wahlschein, indem Sie Briefwahl beantragen.
- Zusammen mit dem Wahlschein bekommen Sie automatisch auch die Briefwahlunterlagen mit dem Stimmzettel. So können Sie entscheiden, ob Sie in einen Wahlraum gehen oder mit Briefwahl wählen.
Auf den richtigen Wahlkreis achten
- Der Wahlraum muss innerhalb Ihres Wahlkreises liegen.
- Eine Übersiht der vier Münchner Wahlkreise finden Sie hier.
Voraussetzungen- Um den Wahlraum zu wechseln, brauchen Sie einen Wahlschein.
- Sie bekommen den Wahlschein, indem Sie Briefwahl beantragen.
Besonderheiten- Einen Antrag auf einen Wahlschein können Sie frühzeitig stellen – auch schon bevor Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.
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Formulare & Links
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Im Dienstleistungsfinder
Briefwahl beantragen -
Auf muenchen.de
Barrierefrei wählen -
Im Internet
Wahlamt München Wahl-Hilfe-Heft in leichter Sprache Wahlschablonen für Blinde
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Dauer & Gebühren
Bearbeitungszeit- In der Regel vier bis sechs Arbeitstage
- Ab dem 6. September können Sie in den Ausgabestellen für Briefwahlunterlagen auch persönlich vorbeikommen und den Wahlschein (zusammen mit den Briefwahlunterlagen) sofort mitnehmen oder gleich vor Ort wählen.
- Wir dürfen Wahlscheine frühestens am 34. Tag vor dem Wahltermin ausgeben. Diese Frist ist gesetzlich vorgeschrieben.
Gebührenrahmen- Wenn Sie Ihren Wahlschein-Antrag mit der Post ans Wahlamt schicken, müssen Sie für Ihren Brief das Porto (Briefmarke) bezahlen.
- Die Briefwahlunterlagen mit dem Wahlschein erhalten Sie kostenfrei.
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Allgemeine Informationen
Rechtliche GrundlagenEuropawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWG, BWO)
Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung (LWG, LWO)
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz und - wahlordnung (GLKrWG, GLKrWO)
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Geschäftsleitung
Wahlen
Ruppertstraße 19
Eingang C
80337 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Geschäftsleitung
Wahlen
Ruppertstr. 19
80466 München
Kontaktieren Sie uns bitte schriftlich.