Dienstleistungsfinder
30 Ergebnisse für "Beurkunden"
Beurkundung der Mutterschaftsanerkennung
Haben ein oder beide Elternteile nicht (nur) die deutsche Staatsangehörigkeit, kann die urkundliche Anerkennung der Mutterschaft erforderlich sein.
Beurkundung von Unterhaltsansprüchen
Lebt Ihr Kind nicht mit beiden Elternteilen in einem Haushalt? Dann hat es gegenüber dem haushaltsfernen Elternteil Anspruch auf „Barunterhalt“.
Beurkundung einer Sorgeerklärung
Sie sind Eltern eines Kindes und nicht miteinander verheiratet? Durch eine Sorgeerklärung können Sie das gemeinsame Sorgerecht erlangen.
Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Eine Mutter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist oder war, kann aus dem Sorgeregister eine schriftliche Auskunft über die Alleinsorge erhalten.
Beistandschaft führen
Beistandschaft: gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Kindesunterhalt.
Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung vor Geburt/Geburtsbeurkundung des Kindes
Wenn Sie Vater eines Kindes sind und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden.
Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgerechtserklärung vor Geburt/Geburtsbeurkundung des Kindes
Wenn Sie Vater eines Kindes sind und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden.
Sterbeurkunde bei Todesfall im Ausland
Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland verstorben sind, können Sie als Angehörige den Sterbefall im Inland nachbeurkunden lassen.
Meldung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Haben deutsche Staatsangehörige im Ausland eine Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen, können Sie diesen in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Urkundenbestellung
Sie können Personenstandsurkunden bei den Standesämtern online bestellen. Die Urkunden werden per Post zugesandt, auch ins Ausland.
Sterbeurkunde
Das Standesamt stellt nach einem Todesfall Sterbeurkunden aus. Um die Anzeige des Sterbefalls kümmert sich in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen.
Geburtsurkunde – Geburt im Ausland
Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland geboren wurden, können sie die Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Bestattung unter Bäumen
In ausgewählten naturnahen Grabfeldern des Waldfriedhofs werden Urnenbestattungsplätze unter Bäumen angeboten.
Sargbestattung
Die städtischen Friedhöfe bieten Sarg- oder Erdbestattung an. Termine und Details sprechen sprechen wir persönlich mit den Auftraggeber*innen ab.
Bestattung von Föten und totgeborenen Kindern
Am Waldfriedhof haben Eltern tot geborener Kinder und Föten die Möglichkeit, die Kinder in einer Gemeinschaftsanlage beisetzen zu lassen.
Beisetzung in Familiengrabstätten
In Erdgrabstätten können zwei Särge bestattet oder bis zu acht Urnen beigesetzt werden, in Urnenerdgrabstätten bis zu sechs Urnen.
Anonyme Bestattung
Auf dem anonymen Gräberfeld am Waldfriedhof werden Urnen anonym außerhalb der Friedhofsöffnungszeiten und ohne Angehörige beigesetzt.
Bestattung von Amts wegen
Verstorbene, für die kein Bestattungsauftrag erteilt wird, werden von Amts wegen bestattet.
Übernahme von Bestattungskosten
In Deutschland müssen Angehörige von verstorbenen Personen für die Bestattung sorgen. In manchen Fällen übernimmt das Amt für Soziale Sicherung die Kosten.
Bestattung in den Heckengärten
Auf dem Friedhof am Perlacher Forst gibt es mit den „Heckengärten“ die erste pflegefreie Gemeinschaftsgrabanlage, in der man Särge und Urnen zusammen bestatten kann.
Urnenbestattung
Die Urnenbestattung ist mit der Sarg- oder Erdbestattung die Dienstleistung, die die Städtischen Friedhöfe München im Bestattungsbetrieb anbietet.
Änderung im Sterberegister
Wenn die Daten einer verstorbenen Person in ihrer Sterbeurkunde nicht korrekt sind, können Sie die notwendige Änderung im Sterberegister beantragen.
Beglaubigung von Dokumenten bis zu 5 Dokumenten
Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.
Beglaubigung von mehr als 20 Dokumenten
Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.
Beglaubigung von bis zu 20 Dokumenten
Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.
Geburtsurkunde – Neugeborene
Die Geburt Ihres Kindesamt muss im Standesamt - Geburtenbüro beurkundet werden.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt
Kinder mit mindestens einem deutschen Elternteil erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit unabhängig vom Geburtsort automatisch mit der Geburt.
Standesamtsurkunden aus dem Stadtarchiv
Beim Stadtarchiv können Sie historische Einträge zu Geburten, Heiraten und Sterbefällen bestellen, die nicht mehr bei den Standesämtern aufbewahrt werden.
Beglaubigung für Rentenzwecke
Für den Nachweis von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung ist es notwendig, dass dem Träger Originale oder amtlich beglaubigte Unterlagen vorgelegt werden.