Dienstleistungsfinder
13 Ergebnisse für "Fahrtenbuchauflage"
Parkausweis für Beschicker*innen
Als Beschicker*in können Sie für die Dauer der Auer Dult einen Parkausweis beantragen.
Parkausweis für Handelsvertretungen
Handelsvertreter*innen, die zur Präsentation beim Kunden regelmäßig schwere Gegenstände transportieren müssen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
Parkausweis für Anwohner*innen – Neuantrag oder Verlängerung
Wer in einem Parklizenzgebiet wohnt und nicht über eine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug verfügt, kann einen Parkausweis beantragen.
Parkausweis für Anwohner*innen – Umschreibung
Wer bereits eine Anwohnerparklizenz besitzt und das/ ein Fahrzeug wechselt, kann eine Umschreibung des Kennzeichens für die Restlaufzeit beantragen.
Parkausweis für Anwohner*innen – Neuantrag nach Verlust
Wenn ein Parkausweis verloren oder gestohlen wurde, können Sie einen Nachdruck für die Restlaufzeit beantragen.
Bundesweiter Parkausweis (orange) für Behinderte
Beeinträchtigte mit einem bestimmten Grad der Behinderung können einen bundesweiten (orangefarben) Parkausweis beantragen.
Parkausweis für das Hauptbahnhofviertel
Wer im Hauptbahnhofviertel wohnt, kann einen Parkausweis beantragen.
Parkausweis für die Altstadt
Wer in der Altstadt (innerhalb des Altstadtrings) wohnt und nicht über eine private Abstellmöglichkeit für sein Fahrzeug verfügt, kann einen Parkausweis beantragen.
Parkausweis für Handwerksbetriebe
Wenn Handwerksbetriebe für ihre Tätigkeit ein Fahrzeug zum Transport oder als Werkstattwagen benötigen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.
Parkausweis für gewerbliche Anlieger
Wer in einem Parklizenzgebiet als selbständige*r Freiberufler*in bzw. mit einem Gewerbe niedergelassen ist, kann einen Parkausweis beantragen.
EU-Parkausweis (hellblau) für Behinderte
Beeinträchtigte können einen EU-Parkausweis beantragen. Damit dürfen sie auf Schwerbehindertenparkplätzen parken und haben die Erlaubnis zum gebührenfreien Parken.
Parkausweis für Soziale Dienste
Personen und Organisationen, die pflegebedürftige Menschen betreuen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.