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13 Ergebnisse für "Familiennachzug"

Familiennachzug zu EU-Bürger*innen und Staatsangehörigen aus Norwegen, Island, Liechtenstein

Sie kommen aus einem sogenannten Drittstaat und wollen zu einem Familienmitglied ziehen, das aus einem EU-Land oder Norwegen, Island oder Liechtenstein stammt.

Kindernachzug aus dem Ausland

Deutsche oder Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, können ihre ausländischen, minderjährigen und ledigen Kinder nachziehen lassen.

Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

Ausländische Familienangehörige von Deutschen erhalten einen Aufenthalt zum Familiennachzug.

Ehegattennachzug aus dem Ausland

Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, dann können Sie in der Regel Ihre ausländischen Ehepartner*in/ eingetragenen Lebenspartner*in nachziehen lassen

Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

Familienangehörige von Deutschen können unter bestimmten Voraussetzungen nach drei Jahren Aufenthalt eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

Einreise und Aufenthalt – Ausgewählte Staaten

Regelungen für Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, des Vereinigten Königreichs und den USA

Aufenthaltserlaubnis – Aufnahmezusage des Bundes

Wenn Ihnen eine Aufnahmezusage vorliegt, erteilt Ihnen die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis.

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Sie wollen eine Fachkraft einstellen oder ausbilden, die aus einem Land außerhalb der EU kommt? Dann können Sie ein beschleunigtes Verfahren durchführen.

Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1, Alternative 1 AufenthG und Reiseausweis

Wenn Ihnen die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt wurde, erhalten Sie einen Aufenthalt und einen Reiseausweis für Flüchtlinge.

Integrationskurse

Zugewanderte, die wenig oder noch kein Deutsch sprechen, aber dauerhaft hier leben und einen gültigen Aufenthalt haben, können an Integrationskursen teilnehmen.