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25 Ergebnisse für "Personalausweis"
Personalausweis
Deutsche Staatsbürger*innen sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind.
Verlust oder Diebstahl Personalausweis
Wenn Ihnen der Personalausweis verloren geht oder gestohlen wurde, gilt es einige Informationen zu beachten. Diese finden Sie hier.
Personalausweis oder Reisepass abholen
Bevor Sie für sich oder andere Personen einen Personalausweis oder/ und Reisepass abholen, müssen Sie folgendes wissen.
Widerruf der Verlust- oder Diebstahlanzeige von Personalausweis oder Reisepass
Wenn Ihr verlorener oder gestohlener Personalausweis oder Reisepass wieder auftaucht, informieren Sie bitte sofort Ihr Bürgerbüro.
Einschalten eID-Funktion oder Änderung der PIN
Sie können die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktivieren oder die PIN Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte neu setzen.
Adressänderung Personalausweis, Reisepass, eAT
Wenn Sie innerhalb Münchens umziehen, nach München zuziehen oder Ihre Adresse umbenannt wurde, sollten Sie die Adresse auf Ihren Ausweisdokumenten ändern lassen.
Vorläufiger Reisepass
Brauchen Sie sofort einen Reisepass und würde selbst das Expressverfahren zu lange dauern, können Sie in dringenden Fällen einen vorläufigen Reisepass beantragen.
Ausweisdokumente für die ganze Familie
Sie sind eine Familie und brauchen neue Pässe oder Ausweise? Als gesetzliche*r Vetreter*in können Sie für Ihre minderjährigen Kinder Ausweisdokumente beantragen.
Reisepass
Wer außerhalb der Europäischen Union verreisen möchte, braucht einen Reisepass.
Verlust oder Diebstahl Reisepass
Wer in München seinen Hauptwohnsitz hat, muss den Verlust oder Diebstahl seines Reisepasses beim Bürgerbüro melden.
Zweitpass, weitere Reisepässe
In der Regel dürfen Sie nur einen gültigen deutschen Pass besitzen. Für eine Ausnahme (Zweitpass, mehrere Pässe) müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Wohnsitz anmelden oder ummelden
Wenn Sie nach München ziehen, müssen Sie sich so schnell wie möglich anmelden – auch bei einer Ummeldung innerhalb der Stadt. Der Gesetzgeber sieht 14 Tage vor.
Befreiung von der Ausweispflicht
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden.
Ferienpass
Der Münchner Ferienpass bietet Anregungen und Ermäßigungen für die Schulferien in München für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren.
Jagdschein beantragen
Mit einem Jahres- oder Tagesjagdschein dürfen Sie im Bundesgebiet jagen. Sie benötigen zusätzlich immer die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers.
Meldebescheinigung
Auf Antrag erstellen wir schriftliche oder elektronische Meldebescheinigungen.
Kleiner Waffenschein
Wenn Sie eine Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffe in der Öffentlichkeit führen wollen, müssen Sie einen Kleinen Waffenschein beantragen.
Umschreibung EU/EWR-Führerschein
Bei Führerscheinen aus einem EU oder EWR Staat (Island, Liechtenstein, Norwegen) ohne die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E und DE ist keine Umschreibung notwendig.
Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie
Zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ohne Approbation benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Umschreibung Dienstführerschein
Wer einen Dienstführerschein der Bundeswehr, Polizei oder des Bundesgrenzschutzes hat, kann diesen in einen (zivilen) Kartenführerschein umschreiben lassen.
Allgemeine Heilpraktikererlaubnis
Zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Führerschein mit 17
Jugendliche ab 17 Jahren können eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE erhalten und dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.
Namensänderung
Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein „wichtiger Grund“ (Namensänderungsgesetz) die Änderung rechtfertigt.