Dienstleistungsfinder
30 Ergebnisse für "Standesamt"
Sterbeurkunde bei Todesfall im Ausland
Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland verstorben sind, können Sie als Angehörige den Sterbefall im Inland nachbeurkunden lassen.
Änderung im Sterberegister
Wenn die Daten einer verstorbenen Person in ihrer Sterbeurkunde nicht korrekt sind, können Sie die notwendige Änderung im Sterberegister beantragen.
Änderung im Geburtenregister
Wenn die Daten Ihrer Geburtsurkunde nicht korrekt sind, können Sie hier die notwendige Änderung im Geburtenregister beantragen.
Geburtsurkunde – Neugeborene
Die Geburt Ihres Kindesamt muss im Standesamt - Geburtenbüro beurkundet werden.
Kirchenaustrittsbescheinigung
Wenn Sie bereits aus der Kirche ausgetreten sind und dies gegenüber einer Behörde beweisen müssen, benötigen Sie eine Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt.
Namensänderungen für Kinder
In bestimmten Fällen ist es möglich, den Familiennamen eines Kindes an eine veränderte Familiensituation anzupassen.
Ehefähigkeitszeugnis
Sie wollen im Ausland heiraten? Dann brauchen Sie in vielen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis.
Erklärung zur Angabe des Geschlechts und zu Vornamen
Sie haben eine Variante der Geschlechtsentwicklung? Dann können Sie wählen, wie Ihr Geschlecht in Zukunft angegeben werden soll und wie Ihr Vorname lauten soll.
Geburtsurkunde – Geburt im Ausland
Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland geboren wurden, können sie die Geburt beim zuständigen Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Sterbeurkunde
Das Standesamt stellt nach einem Todesfall Sterbeurkunden aus. Um die Anzeige des Sterbefalls kümmert sich in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen.
Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
Sie möchten die Reihenfolge Ihrer Vornamen ändern? Dann können Sie das unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Anmeldung einer Eheschließung
Vor der Eheschließung müssen die Verlobten ihre Eheschließung beim zuständigen Standesamt anmelden.
Erstauskunft zur Eheschließung mit Auslandsbezug
Wenn einer der künftigen Eheleute einen Auslandsbezug hat und in Deutschland oder im Ausland heiraten will, sind individuell unterschiedliche Dokumente erforderlich.
Änderung im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister
Sie möchten Ihren Eintrag im Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister ändern oder berichtigen? Dann können Sie das online melden.
Angleichung des Namens an das deutsche Recht
Wenn Sie durch eine Einbürgerung als Spätaussiedler anerkannt oder für ihre Namensführung das deutsche Recht gewählt haben, können Sie ihre Namen anpassen lassen.
Meldung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Haben deutsche Staatsangehörige im Ausland eine Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen, können Sie diesen in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgerechtserklärung vor Geburt/Geburtsbeurkundung des Kindes
Wenn Sie Vater eines Kindes sind und mit der Mutter nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung muss öffentlich beurkundet werden.
Namensänderung
Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein „wichtiger Grund“ (Namensänderungsgesetz) die Änderung rechtfertigt.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt
Kinder mit mindestens einem deutschen Elternteil erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit unabhängig vom Geburtsort automatisch mit der Geburt.
Standesamtsurkunden aus dem Stadtarchiv
Beim Stadtarchiv können Sie historische Einträge zu Geburten, Heiraten und Sterbefällen bestellen, die nicht mehr bei den Standesämtern aufbewahrt werden.
Geburtszeit
Wenn Sie in München geboren sind, dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Geburtszeit bei uns zu erfragen.
Kirchenaustritt erklären
Wer aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten will, kann das vor dem Standesamt oder Notar erklären.
Geburtsurkunde – Erwachsene und Kinder ab 3 Monate
Sie können Personenstandsurkunden bei den Standesämtern online bestellen. Die Urkunden werden per Post zugesandt, auch ins Ausland.
Eheschließung mit auswärtigem Partner
Wenn Sie in München heiraten wollen, jedoch keinen Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in München haben, müssen Sie einige Voraussetzungen beachten.
Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgerechtserklärung mit bereits ausgestellter Geburtsurkunde für das Kind
Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen.
Urkundenbestellung
Sie können Personenstandsurkunden bei den Standesämtern online bestellen. Die Urkunden werden per Post zugesandt, auch ins Ausland.
Umwandlung eingetragene Lebenspartnerschaft in Ehe
Wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können Sie diese in eine Ehe umwandeln lassen.
Anmeldung einer Eheschließung mit Auslandsbezug
Wenn Sie heiraten wollen, müssen Sie das vorher beim zuständigen Standesamt anmelden. Wenn bei Ihnen ein Auslandsbezug besteht, muss das berücksichtigt werden.