
Privater Waffenverkauf München
Wer als Privatperson eine Waffe verkaufen oder jemandem überlassen möchte (außer an Waffenhändler), sollte sich immer zunächst an das Kreisverwaltungsreferat wenden.
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Allgemeine Informationen
Wer als Privatperson eine Waffe verkaufen oder jemandem überlassen möchte (außer an Waffenhändler), sollte sich immer zunächst an das Kreisverwaltungsreferat wenden. Die Waffenbehörde prüft den Vorgang und erteilt dann eine Auskunft.
Hinweis: Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen an Unberechtigte verkauft oder diesen überlässt, macht sich strafbar!