
Ermäßigung der Kindertageseinrichtungsgebühren (für Kinder in städtischen Einrichtungen): Referat für Bildung und Sport, Geschäftsbereich KITA München
Hier bekommen Sie Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten der Ermäßigung der Kindertageseinrichtungsgebühren (für Kinder in städtischen Einrichtungen).
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Das Wichtigste in Kürze
Benötigte UnterlagenDie Antragstellung muss schriftlich erfolgen:
- Neueintritte: Es reicht das Ankreuzen der Option "Gebührenermäßigung" auf dem Antrag auf Aufnahme.
- Folgeantrag: Zu Beginn der Folgejahre wird das Antragsformular an der jeweiligen Einrichtung gegen Unterschrift ausgehändigt.
Neben dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Bei Personen, die einen Einkommensteuerbescheid haben:- Letzter, vollständiger Einkommensteuerbescheid
- Sorgerechtsbescheinigung bei nicht verheirateten Müttern
- Lohnsteuerbescheinigung(en) vom Arbeitgeber
- alle Gehaltsnachweise des Vorvorjahres (zum Beispiel für das Einrichtungsjahr 2018/19 Ihre Einkünfte des Kalenderjahres 2016)
- Sorgerechtsbescheinigung bei nicht verheirateten Müttern
- Zusätzliches Einkommen
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Ehegatten- und/oder Kindesunterhalt
- Unterhaltsvorschuss
- Renten
- Nachweis über geringfügige Beschäftigung (450 Euro-Job)
- Elterngeld
- Betreuungsgeld
- Mutterschaftsgeld (von der Krankenkasse und Arbeitgeberzuschuss)
- Arbeitslosengeld I
- Krankengeld
- BAföG
- aktuellste Bescheide über Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Arbeitslosengeld II oder über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
BesonderheitenKinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung erhalten eine (weitere) Reduzierung der Besuchsgebühren. Diese erfolgt automatisch und muss nicht beantragt werden.
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Kindertageseinrichtungsgebühren Antrag auf Gebührenermäßigung
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Auf muenchen.de
Kindertageseinrichtungen
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Allgemeine Informationen
Es gibt mehrere Möglichkeiten der Gebührenermäßigung:
- nach dem jährlichen Einkommen: Die Besuchsgebühr wird auf Antrag für die Dauer eines Einrichtungsjahres (01.09. bis 31.08.) ermäßigt, sofern der nachgewiesene Gesamtbetrag der Einkünfte der Personen-sorgeberechtigten und des Kindes jährlich 60.000 € nicht übersteigt. Maßgeblich sind dabei die Einkünfte des vorletzten, vor dem Beginn des laufenden Einrichtungsjahres liegenden Jahres (für das Einrichtungsjahr 2013/2014 sind z. B. die Einkünfte des Jahres 2011 heranzuziehen). In Ausnahmefällen (Bezug von SGB-Leistungen, sehr niedrige Einkünfte, im Vergleich zum Vorvorjahr deutlich verringerte Einkünfte) kann das aktuelle Einkommen zu Grunde gelegt werden.
- bei Vorliegen einer sozialpädagogischen Notlage: Die in den städtischen Sozialbürgerhäusern angesiedelte Bezirkssozialarbeit (BSA) kann bei Vorliegen besonderer sozialpädagogisch begründeter Notlagen ganz oder teilweise von der Besuchsgebühr und/oder dem Verpflegungsgeld für die Dauer eines Tageseinrichtungsjahres befreien.
- bei besonderen Belastungen: In begründeten Einzelfällen kann eine Überprüfung der Zumutbarkeit der festgesetzten Besuchs- und Verpflegungsgebühren beantragt werden. Grundvoraussetzung sind besonders hohe aktuelle finanzielle Belastungen.
- bei Beantragung einer Geschwisterermäßigung: Auf Antrag kann eine Geschwisterermäßigung für weitere Kinder aus einer Familie, die ebenfalls eine städtische oder auch eine nichtstädtische Kindertageseinrichtung oder eine Mittagsbetreuung einer Grund- oder Förderschule besuchen, erfolgen. Die Geschwisterermäßigung ist einkommensunabhängig.
- im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets: Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können bei den für sie zuständigen Sozialbürgerhäusern die Übernahme der Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen beantragen (es verbleibt dann nur ein Eigenanteil von tägl. 1,00 €).
Rechtliche GrundlagenKindertageseinrichtungsgebührensatzung, § 90 SGB VIII, BayKiBiG
Kontakt
Referat für Bildung und Sport
Geschäftsbereich KITA
Zentrale Gebührenstelle
Landsberger Straße 30
80339 München
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