
Baumschaden (bei Baumaßnahmen) melden: Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Abt. 5 Naturschutz München
Werden Bäume unerlaubt geschädigt, zum Beispiel während einer Baumaßnahme, kann der Eigentümer oder Verursacher zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden.
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Das Wichtigste in Kürze
Benötigte UnterlagenGgf. Fällantrag mit Lageskizze und aussagekräftigen Bildern
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Formulare & Links
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Baumfällung beantragen -
Auf muenchen.de
Baumschutz
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Allgemeine Informationen
Bäume können durch mehrere Faktoren geschädigt werden (Baumkrankheiten, mechanische Schäden z.B. durch Abgrabung, Baustellenbetrieb, Vandalismus).
Werden Bäume unerlaubt geschädigt, z.B. während einer Baumaßnahme, kann der Eigentümer bzw. Verursacher zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden. Ist ein Baum so geschädigt, dass seine Erhaltung nicht mehr im öffentlichen Interesse liegt, wird ein baumschutzrechtliches Verfahren durchgeführt.Rechtliche GrundlagenBayerische Bauordnung, Baumschutzverordnung, Naturschutzgesetz
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