
Aufenthaltserlaubnis zum Studium: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten Ausländerangelegenheiten München
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz und möchten in München studieren? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenFür die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie einen Termin. Bitte benutzen Sie hierfür unsere Online-Terminvereinbarung.
Voraussetzungen- allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
- Nachweis über die Zulassung zum Studium einer Universität oder Hochschule oder
- Immatrikulationsbescheinigung
- Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 AufenthG)
Möchten Sie an einer privaten Hochschule studieren? Dann kann eine Aufenthaltserlaubnis nur erteilt werden, wenn die Hochschule/ Ihr Studiengang staatlich anerkannt ist. Informieren Sie sich hierüber bitte bei der Hochschule.Benötigte Unterlagen- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Pass oder Passersatz
- ein biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie auch in der Ausländerbehörde)
- gültiges Visum zur Einreise zum Zweck des Studiums, sofern erforderlich
- Immatrikulationsbescheinigung oder (bedingter) Zulassungsbescheid einer deutschen Universität/ Hochschule
- Krankenversicherungsnachweis (Versicherungskarte)
- von einer gesetzlichen Krankenversicherung. Privat Krankenversicherte müssen auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung achten. Die Versicherung muss mindestens ein Jahr gültig sein. Eine Reisekrankenversicherung reicht nicht aus. Mehr Infos finden Sie hier.
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes: Sperrkonto einer deutschen Bank über mindestens 10.332 Euro/ eine Verpflichtungserklärung oder Stipendiumsbescheinigung oder notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer des Studiums den Lebensunterhalt zu sichern, mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern der letzten drei Monate
- Für die Verlängerung ab dem 4. Semester: Leistungsnachweise der bisher erreichten Prüfungsleistungen
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
- Für die Verlängerung bei Überschreitung der Regelstudienzeit: Bescheinigung von der Hochschule über ordnungsgemäßes Studium, Erfolgsaussichten und voraussichtliche Dauer bis zum Abschluss
- Für einen Zweckwechsel und/ oder Hochschulwechsel: Exmatrikulationsbescheinigung des alten Studienfaches und Immatrikulation des neuen Studienfaches
- Weitere Information zum Thema Hochschul-/ Fachrichtungswechel finden Sie hier.
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Formulare & Links
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Online-Services
Antrag stellen -
Terminvereinbarung
Kontakt -
Formulare und Downloads
Antrag auf Aufenthaltstitel Infos zum ausreichenden Krankenversicherungsschutz Bestätigung zur Eröffnung eines Sperrkontos Information zum biometrischen Passfoto -
Im Dienstleistungsfinder
Wechsel der Hochschule oder Fachrichtung -
Auf muenchen.de
Bürgerbüro Anmeldung/Ummeldung Online-Auskunft Bearbeitungsstand -
Im Internet
Auswärtiges Amt – Einreisebestimmung für Deutschland Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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Dauer & Gebühren
GebührenrahmenErsterteilung: bis 100 Euro
Verlängerung: bis 96 Euro
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen Sie nur die Hälfte der Gebühren. -
Allgemeine Informationen
Gültigkeitsdauer:
Die Aufenthaltserlaubnis zum Studium wird in der Regel für zwei Jahre erteilt und kann verlängert werden.
Beschäftigungsmöglichkeiten:
Mit der Aufenthaltserlaubnis zum Studium können Sie eine Beschäftigung ausüben, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf. Das gilt auch für studentische Nebentätigkeiten. Weitere Information zum Thema Arbeiten während des Studiums finden Sie hier.
Visumsverfahren
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz? Dann müssen Sie vor der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen. Es sei denn, Sie können zum Zweck des Studiums visafrei einreisen (nicht nur zu Besuchszwecken).
Ein Visum für das Studium können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Heimatland oder in dem Land, in dem Sie sich gerade aufhalten, beantragen. Beim Auswärtigen Amt bekommen Sie alle Informationen darüber, ob Sie mit oder ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen.
Nach der Einreise
Sie müssen als Erstes Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden. Nutzen Sie hierfür bitte die Online-Terminvereinbarung des Bürgerbüros. Dort bekommen Sie eine Meldebescheinigung. Diese Bescheinigung wird häufig von anderen Behörden oder Institutionen verlangt, als Nachweis dafür, dass Sie in München gemeldet sind.
Im Anschluss beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde München. Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz? Dann müssen Sie bevor Ihr Einreisevisums abläuft eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen.
Sind Sie ohne Visum (visafrei) eingereist? Dann müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Auslandssemester/ Mobilität:
Sie kommen nicht aus einem EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz? Dann dürfen Sie dennoch ein Auslandssemester an einer anderen Universität im europäischen Ausland absolvieren.
Für ein Auslandssemester von bis zu drei Monaten benötigen Sie lediglich Ihren Reisepass, Ihren deutschen Aufenthaltstitel und eine ausreichende Finanzierung.
Bei einem Auslandssemester, dass länger als drei Monate läuft, können Sie von der Möbilitätsregelung der REST-Richtlinie profitieren. In diesem Fall benötigen Sie einen Aufenthaltserlaubnis zum Studium, die länger gültig ist als der geplante Auslandsaufenthalt dauern soll.
Die Mobilitätsregelung ist vor allem für Studierende geeignet, die an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen oder für deren Studienfach eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt.
Informationen erhalten sie an Ihrer Universität, bei der Universität in dem anderen EU-Mitgliedsstaat, bei der Auslandsvertretung des Landes in das Sie einreisen möchten oder online beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Fällt Ihr Auslandsaufenthalt nicht unter die Mobilitätsregelung der REST-Richtlinie, müssen Sie daran denken, rechtzeitig zur Ausländerbehörde zu kommen, um eine längere Frist für eine vorübergehende Ausreise aus Deutschland zu beantragen (Wiedereinreisebescheinigung).
Austauschsemester in München:
Sie kommen aus einem EU-Mitgliedsstaat? Dann haben Sie die Möglichkeit in München ein Austauschsemester zu absolvieren.
Hier können Sie ebenfalls von den Vorzügen der REST-Richtlinie profitieren. Dafür benötigen Sie einen europäischen Aufenthaltstitel zum Studium nach der REST-Richtlinie und müssen in München an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen, oder an einem Austauschprogramm teilnehmen, für das eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt.
Nähere Informationen erhalten Sie an Ihrer Universität, einer der Universitäten in München oder der deutschen Auslandsvertretung in dem Land, in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten.
Sind Sie bereits im Besitz eines europäischen Aufenthaltstitels zum Studium nach der REST-Richtlinie, dann müssen Sie nicht bei der Ausländerbehörde München vorsprechen. Es genügt eine Anmeldung Ihres Wohnsitzes im Bürgerbüro. Den Nachweis (Mobilitätsbescheinigung), dass Sie sich mit dem europäischen Aufenthaltstitel erlaubt in Deutschland aufhalten, erhalten Sie von Ihrer Universität im Ausland.Rechtliche Grundlagen§ 16 Abs. 1 AufenthG
§ 16 Abs. 3 AufenthG
Art. 31 REST-Richtlinie
Kontakt
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 11
Eingang A
80337 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten Ausländerangelegenheiten
Ruppertstr. 19
80466 München
Nur nach Terminvereinbarung