Das Studium dauert 3 Jahre, wovon 18 bis 21 Monate auf das fachtheoretische und 15 bis 18 Monate auf das berufspraktische Studium entfallen. Das berufspraktische Studium wird bei den für die spätere berufliche Tätigkeit in Betracht kommenden Verwaltungsbehörden oder Gerichten durchgeführt.
Die Studierenden werden von Studienbeginn an in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und erhalten monatliche Anwärterbezüge von ca. 1363 € (brutto). Während des Fachstudiums wird ihnen - mit Ausnahme der Studierenden der Fachrichtung Verwaltungsinformatik - kostenfreie Unterkunft an ihrem Fachbereich gewährt.