Münchner Norden

Rund um Feldmoching wird aktuell untersucht, ob und in welchem Umfang hier ein lebenswertes Stück Stadt entstehen kann.

Information

Veranstaltung am 4. Mai

Save the date: Im Münchner Norden ist in den kommenden Monaten ein intensiver Austausch zur Stadtentwicklung geplant – Ihr Wissen und Ihre Ideen sind gefragt. Den Auftakt bildet eine Veranstaltung am Samstag, 4. Mai 2024, in der Mehrzweckhalle Feldmoching, Georg-Zech-Allee 15. Nähere Informationen folgen an dieser Stelle.

Münchens Norden weiterdenken

Umgriff Münchner Norden
LHM
Luftbild mit Umgriff

Der Norden Münchens birgt Potenziale, die anhand einer Machbarkeitsstudie für eine potenzielle Siedlungsentwicklung näher beleuchtet werden sollen.

Ziel ist es, neuen Wohnraum mit gewerblichen Aktivitäten sowie einer leistungsfähigen und bedarfsgerechten Infrastruktur, die auch den bereits dort Wohnenden nützt, mit vorhandenen landwirtschaftlichen und ökologisch hochwertigen Flächen in Einklang zu bringen. Neben den planerischen Überlegungen werden auch rechtliche und wirtschaftliche Aspekte einer möglichen Umsetzung geprüft.

Nur ein Anteil des rund 900 Hektar großen Untersuchungsraums soll für neue Bauflächen in Anspruch genommen werden. Die den Stadtbezirk prägenden Nutzungen, Strukturen und Funktionen der Grüngürtellandschaft sollen gesichert und weiterentwickelt werden.

Hintergrund

Bezahlbarer Wohnraum hat in München höchste Priorität, denn die Stadt entwickelt sich weiter dynamisch. München hat nicht mehr viele Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung. Das macht den verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Boden umso wichtiger. Die Stadt muss durch eine zukunftsweisende und integrierte Stadtentwicklung das Wachstum gestalten und für einen sozialen, ökologischen und ökonomischen Ausgleich sorgen – damit München eine lebenswerte Stadt für alle bleibt.

Der Planungsprozess in drei Phasen

Die mögliche Gebietsentwicklung soll in mehreren Phasen erfolgen. Der Übergang von einer Phase in die nächste wird dabei meist durch einen Beschluss des Stadtrats begleitet.

Phase 1: Machbarkeit prüfen

Öffentlichkeitsbeteiligung Werksattformat zur Perspktive München
Hans Sauer Stiftung
Social Lab zur Perspektive München

In welchen Teilbereichen des Untersuchungsraums in Feldmoching-Ludwigsfeld eine im Zusammenhang gedachte Gebietsentwicklung grundsätzlich möglich ist, wird anhand einer Machbarkeitsstudie erarbeitet. Aufbauend auf den planerischen Überlegungen werden auch rechtliche, organisatorische und wirtschaftliche Aspekte einer möglichen Umsetzung geprüft.

Die Machbarkeitsstudie widmet sich diesen Fragen, um Chancen und Grenzen einer Entwicklung auszuloten. Landschaft, Frei- und Erholungsräume werden dabei berücksichtigt, genauso wie ökologische Aspekte.

Das Ergebnis der Untersuchungen soll aufzeigen, ob und wie eine Siedlungs- und Freiraumentwicklung weiterverfolgt werden kann.

Bestandsaufnahme und Analyse

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden zunächst Gutachten beauftragt. Diese liefern die wesentlichen Informationen als Grundlage für die Planung.  

Dabei werden auch die Aspekte aus den in Eigenverantwortung erstellten Gutachten des Bundes Naturschutz und des Landesbundes für Vogel- und Naturschutz geprüft. Zudem werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen einer möglichen Gebietsentwicklung untersucht.

Gutachten

Basisanalyse sowie Prognosenentwicklung und Handlungsempfehlungen – Welche Fahrten und Pendelbewegungen sind zu berücksichtigen? Wie kann eine zukunftsfähige Mobilität im Norden gewährleistet werden?

  • Agrarstrukturgutachten – Wie wird der Boden landwirtschaftlich genutzt? Welche Anforderungen hat die Landwirtschaft? Hier liegen bereits erste Ergebnisse vor (Details siehe weiter unten).
  • Emissionen/Immissionen – Welche Belastungen gibt es im Gebiet und was bedeutet das für die Planung und die Umgebung?
  • Hydrogeologie – Wie schützt man das Grundwasser und schafft Potentiale für nachhaltiges Management von Regenwasser (Rückhalt, Verdunstung, Versickerung, Starkregenvorsorge)?
  • Stadtklima – Wie ist die Durchlüftung im Münchner Norden?
  • Landschaftsplanerische Grundlagenerhebung – Welche Rolle spielt der Raum für den Naturhaushalt, die biologische Vielfalt, das Landschaftsbild und die Erholung? 
  • Naturschutzfachliche Grundlagenerhebung – Welche relevanten Tierartengruppen und Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet vor?

  • Wirtschaftlichkeit / Verfahrensgrundsätze – Welche Kosten und Lasten entstehen durch die Maßnahme? Wie können diese gerecht verteilt werden?
  • Maßnahmenträgerschaft – Welche Organisationsform ist für die Umsetzung am geeignetsten?

  • Gutachten des Bund Naturschutz und des Landesbund für Vogel- und Naturschutz
  • Bei einem Themenfeld  - der Agrarstruktur - liegen bereits Ergebnisse vor.

Im 24. Stadtbezirk werden mehr als 1.000 Hektar Land bewirtschaftet. 440 Hektar davon befinden sich im Umgriff des städtebaulichen Untersuchungsgebiets.

Um die Interessen der Landwirt*innen umfassend berücksichtigen zu können, hat der Stadtrat die Erstellung eines Agrargutachtens beschlossen. Das Gutachten erfasst und bewertet die Anforderungen und Herausforderungen für Landwirtschaft und Gartenbau, es formuliert einen Vorschlag für ein Zukunftskonzept. Es geht darum, wie viel Fläche die Landwirt*innen künftig benötigen und wofür. Dank der Unterstützung v.a. vom Bayerischen Bauernverband und Heimatboden e.V. nahmen die allermeisten Betriebe im Gebiet an der freiwilligen und anonymen Befragung teil und trugen dazu bei, ein stichhaltiges Gesamtbild zu erzielen.

Das Gutachten zum Download

Transparenter Planungsprozess und Dialog: Die Ideenwerkstatt

Teil der Machbarkeitsstudie ist zudem ein innovatives Format, die Ideenwerkstatt, die am 30. November 2022 vom Stadtrat beschlossen wurde. In der Ideenwerkstatt werden die Ideen und Wünsche der Öffentlichkeit mit der Expertise von Planer*innen zusammengeführt.

Was ist die Ideenwerkstatt und wie läuft sie ab?

  • Sie ist ein Format, das in München für den Münchner Norden zum ersten Mal eingesetzt wird.
  • Fünf Planungsteams werden eingeladen, zirka eine Woche lang Ideen und Visionen für die zukünftige Entwicklung im Münchner Norden zu erarbeiten.
  • In einer offenen und kreativen Arbeitsatmosphäre mit Werkstattcharakter haben alle Interessierten die Möglichkeit, den Planungsteams über die Schultern zu schauen und mit ihnen in den Dialog zu treten.
  • Am letzten Tag der Ideenwerkstatt ist eine öffentliche Abschlussveranstaltung geplant, bei der die Planungsteams ihre Visionen für den Münchner Norden präsentieren.
  • Die Ideenwerkstatt wird von einem Expert*innengremium begleitet, welches Empfehlungen zu den Visionen aussprechen wird.

Warum eine Ideenwerkstatt?

Die Ideenwerkstatt ist ein innovatives Format, das sich von einem herkömmlichen Ideenwettbewerb unterscheidet. Sie bietet mehr Freiheit im Planungsprozess und ermöglicht eine engere Zusammenarbeit mit der Öffentlichkeit und anderen Beteiligten. Hier können sich die Planungsteams zu ihren Entwürfen austauschen und gemeinsam Ideen entwickeln.

Was wollen Sie den Planungsteams mitgeben?

Im Vorfeld der Ideenwerkstatt wird es öffentliche Dialogformate geben. Die Termine werden hier bekannt gegeben. Mit Ihnen sammeln wir Ihr lokales Wissen und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Bedarfe und Anregungen zu äußern. Die Ergebnisse daraus sowie eine Zusammenfassung der Fachgutachten werden den Planungsteams für ihre Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Aufbauend darauf werden die Planungsteams ihre Planungskonzepte entwickeln.

Was passiert nach der Ideenwerkstatt?

Alle Interessierten können die Ergebnisse der Ideenwerkstatt diskutieren. Das Feedback wird dann an das Expert*innengremium weitergeleitet, das eine Empfehlung ausspricht, wie die Planungskonzepte überarbeitet werden sollen. Nach dieser Überarbeitungsphase im Anschluss wird das Ergebnis dem Stadtrat der Landeshauptstadt München vorgelegt, der über das weitere Vorgehen in Feldmoching-Ludwigsfeld entscheiden wird.

Phase 2: Vertiefende Planungen

Wenn der Stadtrat entscheiden sollte, die Entwicklung im Münchner Norden weiter zu verfolgen, startet die Phase 2. Das heißt, weitere Details werden erarbeitet und Überlegungen zur Herausarbeitung städtebaulich sinnvoller Teilabschnitte angestrebt.

Phase 3: Umsetzung beschließen

Auf der Grundlage der Ergebnisse aus Phase 2 kann der Stadtrat die Umsetzung der Planungen beschließen. Je nachdem, welche Voraussetzungen vorliegen, kann der Stadtrat über die Entwicklung anhand städtebaulicher Verträge oder den Erlass einer Entwicklungssatzung entscheiden. Auf dieser Grundlage startet dann die verbindliche planerische Umsetzung. Das Gebiet kann in Teilgebiete gegliedert werden, für die städtebauliche und landschaftsplanerische Wettbewerbe und darauf aufbauend Bebauungspläne erarbeitet werden. Für die verkehrliche Erschließung würden ggf. erforderliche Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Anschließend würden die einzelnen Maßnahmen sukzessive realisiert.

Zum Verfahren

Die Überlegungen zur Erkundung von Flächenpotenzialen sind nicht neu: Bereits 2016 erteilte der Stadtrat den Auftrag, ein integriertes Strukturkonzept für den Münchner Norden zu erarbeiten.

Für den Bereich um den Ortskern Feldmoching wurde daraufhin in 2018 ein großzügig bemessener Untersuchungsraum für eine mögliche Gebietsentwicklung festgelegt. Die Größe der Flächenkulisse (rund 900 Hektar) ist so gewählt, dass eine sinnvoll miteinander verknüpfte Planung möglich wird – denn eine Weiterentwicklung der bestehenden Siedlungsstrukturen soll im Zusammenhang mit verkehrlichen Lösungsansätzen sowie ökologischen, landwirtschaftlichen und erholungsspendenden Zwecken erfolgen.

2020 wurde die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen für eine mögliche Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (SEM) beschlossen.

Vorbereitende Untersuchungen

Mit den vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach dem Baugesetzbuch (§ 165 Absatz 4 BauGB) wird zunächst geprüft, ob die Voraussetzungen zur Durchführung einer sogenannten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) vorliegen könnten.

Die eigentliche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme folgt erst später, durch förmliche Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs. Hierfür ist eine sogenannte Entwicklungssatzung notwendig, die der Stadtrat eigens beschließen müsste.

Für den Erlass einer solchen Satzung sieht das Gesetz (§ 165 Absatz 3 Baugesetzbuch) zahlreiche Voraussetzungen vor, die vorab geklärt werden müssen: Insbesondere muss das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung einer solchen Maßnahme erfordern. Die angestrebten Ziele und Zwecke dürfen nicht durch mildere Mittel, wie beispielsweise städtebauliche Verträge, erreicht werden können. Zudem muss die zügige Durchführung gewährleistet sein. Im Zuge der derzeit laufenden vorbereitenden Untersuchungen liegt ein Schwerpunkt auf der Suche nach einem konsensualen Vorgehen mit den Betroffenen als milderem Mittel. Die Voraussetzungen für die Durchführung werden aber daneben geprüft, um in jedem Fall ein Instrument an der Hand zu haben, um insbesondere den dringenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum decken zu können.

Der momentan geltende Untersuchungsbereich ist dabei nicht identisch mit einem möglichen, später durch Satzungsbeschluss zu bestimmenden Entwicklungsbereich oder Entwicklungsbereichen. Der Untersuchungsbereich ist ein vergrößerter Suchraum, in dem sinnvolle Entwicklungsbereiche definiert und näher eingegrenzt werden sollen. Aufbauend auf Erfahrungen aus anderen Projekten in der Stadt, ist davon auszugehen, dass die tatsächlichen Entwicklungsbereiche einen deutlich geringeren Umfang haben können.

Wichtig: Durch die eingeleiteten vorbereitenden Untersuchungen können spekulative Wertsteigerungen, die infolge der Planungsüberlegungen entstehen, von Beginn an bis zum Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen unterbunden werden. Dies gibt der Landeshauptstadt München die Möglichkeit, ihre Planungen unter Einbindung der Bürgerschaft in aller Transparenz und Offenheit durchzuführen.

Ohne dieses Instrument würden die durch die Planungsüberlegungen ausgelösten spekulativen Bodenwertsteigerungen dazu führen, dass die Kosten und Lasten der Entwicklung (wie z.B. für bezahlbaren Wohnraum, Schulen, die verkehrliche Erschließung oder Parks) stärker aus dem städtischen Haushalt und damit von der Allgemeinheit zu bezahlen wären.

Die im Jahre 2018 beschlossene Vorkaufssatzung gilt fort.

Information

Kontakt

Bei Fragen, Anregungen und Kommentare wenden Sie sich an das Planungsteam für den Münchner Norden:

Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Hauptabteilung HA II/62P
Blumenstraße 28b, 80331 München

Per E-Mail: norden@muenchen.de oder im persönlichen Gespräch: 089 233-22851 (Mo bis Do von 9.30 bis 15 Uhr, Freitag 9.30 bis 12.30 Uhr oder individuelle Terminvereinbarung).

Newsletter

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig über aktuelle Themen, Veranstaltungen und Neuigkeiten zur geplanten Entwicklung im Münchner Norden. Klicken Sie einfach auf den Link unten. Anschließend auf "Starten" klicken und E-Mail-Adresse eingeben.

Ähnliche Artikel

This is a carousel with rotating cards. Use the previous and next buttons to navigate, and Enter to activate cards.

Freiham

Der neue Stadtteil im Münchner Westen für über 25.000 Menschen

Neufreimann

Ehemalige Bayernkaserne: 5.500 Wohnungen für bis zu 15.000 Menschen

Münchner Nordosten

Im Münchner Nordosten entsteht ab den 2030er Jahren ein Zukunftsquartier für bis zu 30.000 Menschen

Neues Leben auf dem PaketPost-Areal

Neues Wohn- und Geschäftsviertel an der Friedenheimer Brücke

Messestadt Riem

Der neue Stadtteil auf dem früheren Flughafengelände