
Coronavirus: Nutzung der Sporthallen, Sportanlagen und Schulschwimmhallen

Regelungen für den Sportbetrieb
Die Nutzung von Sportanalgen ist derzeit für den Mannschafts- sowie Individualsport untersagt.
Nutzung der Vereinssportanlagen
Die Vereinssporthallen sind zu schließen. Ein Individualtraining (allein oder zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes) ist nicht mehr möglich. Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten sowie der Betrieb von eigenen Fitnessstudios (auch Kraftkammern, Konditionsräume) ist untersagt.
Die Vereine sind selbst für das Einhalten der Vorgaben sowie der Schutz- und Hygienevorschriften verantwortlich.
Städtische Sportanlagen
Schulsporthallen, Schulsportfreianlagen Schulschwimmbäder sowie die Eis- und Funsportzentren bleiben geschlossen. Bereits genehmigte Nutzungen werden in diesem Zeitraum ausgesetzt. Die Nutzungsentgelte werden für die Dauer der Schließung nicht erhoben.
Regeln für Berufssportler*innen und Leistungssportler*innen
Die Landeshauptstadt München wird hierzu in Absprache mit den Vereinen und Sportler*innen individuelle Nutzungsmöglichkeiten schaffen.
Schulschwimmhallen
Die Schulschwimmhallen sind für den außerschulischen Betrieb geschlossen.
Outdoor-Sportanlagen
Die städtischen Bezirkssportanlagen sind für den Betrieb geschlossen. Auch der Individualsport ist auf den Bezirkssportanlagen derzeit nicht möglich.
Schulsportfreianlagen
Die Schulsportfreianlagen sind für den externen Betrieb geschlossen.
Weitere Hinweise und Rechtsgrundlagen
Wir bitten Sie im Interesse aller, diese Vorgaben zu beachten. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Verstöße gegen die Vorgaben der Verordnung als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Weitere Informationen und detaillierte Angaben zu den aktuellen Regelungen finden Sie auf der Website des Bayerischen Innenministeriums. Die aktuelle bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung regelt die genauen Anforderungen.