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Hundesteuer

Kosten für die Hundehaltung
Wenn Sie in München einen Hund besitzen, müssen Sie Hundesteuer entrichten. Pro Hund zahlen Sie jährlich 100 Euro, für Kampfhunde beträgt die Hundesteuer 800 Euro pro Jahr. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie aber auch eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen.
Anmeldung, Abmeldung, Kennzeichnung
- Anmeldung eines Hundes
Wenn Sie einen Hund neu aufnehmen oder Sie mit einem Hund nach München umziehen, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen zur Hundesteuer anmelden. - Abmeldung eines Hundes
Wenn Ihr Hund gestorben ist, Sie ihn abgeben oder Sie aus München wegziehen, müssen Sie Ihren Hund innerhalb von zwei Wochen von der Hundesteuer abmelden. - Verlust oder Beschädigung der Hundesteuermarke
Wenn die Hundesteuermarke Ihres Hundes verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, müssen Sie eine Ersatz-Marke beantragen.
Befreiung von der Hundesteuer
- Befreiung mit Hundeführerschein
Wenn Ihr Hund die Prüfung in einer Hundeschule bestanden hat, können Sie ihn für das folgende Jahr von der Hundesteuer befreien lassen. - Befreiung für Tierheimhunde
Wenn Ihr Hund aus dem Tierheim München stammt, können Sie ihn für das erste Jahr der Haltung von der Hundesteuer befreien lassen. - Befreiung für Assistenzhunde
Wenn Sie aufgrund einer schweren Behinderung auf die Hilfe eines Hundes angewiesen sind, können Sie eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen. - Befreiung für Hunde mit besonderen Aufgaben
Wenn Sie Ihren Hund zu beruflichen, gewerblichen, öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken halten, können Sie sich von der Hundesteuer befreien lassen. - Erlass in finanziellen Notlagen
Wenn Sie von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder einem vergleichbar geringem Einkommen leben, können Sie in einigen Fällen einen Hundesteuererlass beantragen.
Verwendung der Einnahmen
Die Hundesteuer wird nicht zur Beseitigung von Hundekot verwendet. Sie bleiben weiterhin verpflichtet, den Schmutz Ihres Tieres selbst zu entfernen. Die Einnahmen aus der Hundesteuer dienen wie andere Gemeindesteuern auch der Finanzierung von Dienstleistungen und Investitionen der Landeshauptstadt für alle Münchner Bürger*innen.