
Corona - fällige Zahlungen und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
Stundung von fälligen Zahlungen an die Stadt München
Stundung von Forderungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus möglich
Voraussetzung
Zahlungspflichtige, die von den Auswirkungen des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, und die deshalb Schwierigkeiten haben, fällige Zahlungen an die Stadt München zu leisten, können eine Stundung der Forderung beantragen.
Antragstellung
Stellen Sie hierzu schriftlich oder per E-Mail einen formlosen Antrag bei der Stadtkämmerei - Stadtkasse:
Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
Stadtkasse SKA 3.2
Postfach 20 19 51
80019 München
E-Mail: kf.stadtkasse.ska@muenchen.de
Bitte geben Sie bei Zuschriften immer Ihre dreizehnstellige Kassenkonto-Nummer an. Sie finden die Nummer auf Ihrem letzten Bescheid, auf Ihrer Zahlungsaufforderung oder Ihrer Mahnung.
Gewerbesteuer 2021 - Anpassung der Vorauszahlungen
Aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus ist eine Anpassung der vierteljährlichen Vorauszahlungen der Gewerbesteuer 2021 möglich
Voraussetzungen
Steuerpflichtige, die von den Auswirkungen des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, und die deshalb Auswirkungen auf den voraussichtlichen zu versteuernden Gewinn des Jahres 2021 erwarten, können eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.
Antragstellung mit Formular
Stellen Sie hierzu bitte schriftlich, per Fax oder per E-Mail einen Antrag bei der Stadtkämmerei - Gewerbesteuer:
Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
Gewerbesteuer SKA 4.1
Postfach 20 19 51
80019 München
E-Mail: gewerbesteuer.ska@muenchen.de
Fax: 089-233 23320
Nutzen Sie hierfür das folgende Formular: Anpassung Vorauszahlungen Gewerbesteuer 2021 (PDF, 78 KB)
Bitte geben Sie unbedingt Ihre 13-stellige Kassenkonto-Nummer an. Diese finden Sie auf Ihrem letzten Gewerbesteuerbescheid.