Aktuelle Corona-Infos der Stadt unter www.muenchen.de/corona

Brancheninfo Transport: Logistik, Taxi, Service
Anmeldung und Genehmigungen
Güterverkehr und Transport
- Güterkraftverkehr-Erlaubnis
Wer mit einem Fahrzeug von über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht entgeltlich oder geschäftsmäßig Güter befördert, benötigt hierfür eine Erlaubnis oder eine Gemeinschaftslizenz. - Großraum- und Schwertransporte – Erlaubnis
Für Fahrten mit übergroßen oder überschweren Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen sowie mit Fahrzeugen mit Sichtfeldeinschränkungen benötigen Sie eine Erlaubnis. - Transport mit übergroßen Ladungen – Ausnahmegenehmigung
Für Fahrten, bei denen Ladungen mit Überbreite, Überhöhe oder Überlänge transportiert werden sollen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. - Fahrwegbestimmung bei Gefahrguttransporten
Bei Gefahrguttransporten auf Straßen kann eine Fahrwegbestimmung erforderlich sein. Der Gefahrgutbeauftragte des Transportunternehmens stellt fest, ob ein Antrag nötig ist. - Sonntags- und Feiertagsfahrverbot – Ausnahmegenehmigung
An Sonn- und Feiertagen gilt zwischen 0 und 22 Uhr für den gewerblichen Güterverkehr ein Fahrverbot für Lkw und für alle Lkw mit Anhänger. Für zwingende Fahrten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung. - Ferienreisefahrverbot– Ausnahmegenehmigung
Vom 1. Juli bis 31. August gilt an Samstagen zwischen 7 und 20 Uhr auf bestimmten Autobahnstrecken ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen und für alle Lkw mit Anhänger.
Personenbeförderung
- Personenbeförderungsschein – Erstantrag
Wer gewerblich Fahrgäste befördern will (Taxi, Mietwagen, Pkw mit Linien- und Ausflugsverkehr), braucht zum Führerschein eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung. - Personenbeförderungsschein– Verlängerung
Der Personenbeförderungsschein gilt in der Regel fünf Jahre und muss danach verlängert werden. - Personenbeförderungsschein– Verlust oder Diebstahl
Wenn Ihr Führerschein zur Fahrgastbeförderung verloren oder gestohlen wurde, kann auf Antrag ein Ersatzführerschein ausgestellt werden. - Taxigenehmigung
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Taxi befördern möchte, benötigt hierfür eine Genehmigung. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen. - Ortskundeprüfung bei Fahrgastbeförderung
Wenn Sie Taxi fahren wollen und bereits einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gestellt haben, können Sie sich zur Ortskundeprüfung anmelden. - Förderprogramm E-Taxis
Die Stadt München fördert den Betrieb von elektrisch betriebenen Taxis. - Mietwagengenehmigung
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Mietwagen befördert, benötigt hierfür eine Genehmigung. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen.
Fahrschulen und Service
- Fahrlehrererlaubnis
Wer Fahrschüler ausbilden will, benötigt eine Fahrlehrererlaubnis. - Fahrschulerlaubnis
Wer als selbständiger Fahrlehrer ausbilden oder andere Fahrlehrer beschäftigen will benötigt eine Fahrschulerlaubnis. - Abschleppen auf Autobahnen–Ausnahmegenehmigung
Auf Autobahnen ist ein Abschleppen bis zur nächsten Ausfahrt erlaubt. Wer ein Fahrzeug, weiter als bis zur nächsten Ausfahrt abschleppen will, braucht eine Ausnahmegenehmigung.
Umleitung des LKW-Durchgangsverkehrs
Um die Feinstaubbelastung zu reduzieren, dürfen Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht das Münchner Stadtgebiet nicht als Transitstrecke nutzen. Ausnahmen von der Sperrung gelten nur für:
- Lieferverkehr mit Ziel oder Quelle in München, also der An- und Abtransport von Waren und Gütern,
- Fahrten zur Bereitstellung oder Inanspruchnahme von Dienst- und Handwerksleistungen,
- Bau- und Montagefahrzeuge,
- Fahrzeuge von Gewerbebetrieben mit Firmensitz in München,
- Wohnmobile sowie
- Pkw mit Anhängern.
Der Durchgangsverkehr wird auf die Autobahnverbindung A 99 verlagert. Der Mittlere Ring zwischen der A 96 (Lindau) und der A 95 (Garmisch) sowie zwischen der A 95 (Garmisch) und der A 995 (Salzburg Anschlussstelle Giesing) dürfen weiterhin befahren werden. Die Durchfahrt von der A 96 (Lindau) zur A 995 (Salzburg) ist jedoch nicht erlaubt.
Lkw-Fahrer*innen werden mit einer entsprechenden Beschilderung auf die Sperrung hingewiesen. Die Polizei München und Oberbayern kontrolliert die Einhaltung der Regelung.