Aktuelle Corona-Infos der Stadt unter www.muenchen.de/corona

Verkehrsanordnungen

Vorsichtsmaßnahmen Corona
Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir Sie, Anträge möglichst schriftlich per Post oder E-Mail einzureichen.
Sollten Sie Beratungsbedarf haben, können Sie uns telefonisch unter 089 233-39988 oder per E-Mail unter baustellen.kvr@muenchen.de erreichen. Vorsprachen sind nur nach Terminvereinbarung möglich.
Leistungen im Überblick
Vorübergehende Haltverbote
- Vorübergehendes Haltverbot für Umzüge und Baustellen
Sie können ein vorübergehendes Haltverbot beantragen, wenn Sie zu einem bestimmten Termin eine freie Anfahrtszone benötigen, beispielsweise für Umzüge, Baustellenbelieferungen oder ähnliche Anlässe. Das Haltverbot können Sie entweder online, per E-Mail, Fax oder Post beantragen. - Vorübergehendes Haltverbot für Filmaufnahmen und Veranstaltungen
Sie können ein vorübergehendes Haltverbot beantragen, wenn Sie zu einem bestimmten Termin eine freie Anfahrtszone für Filmaufnahmen oder Veranstaltungen benötigen.
Baustellen, Zufahrt, Markierungen, Plakate
- Genehmigung von Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum
Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, braucht eine Erlaubnis. - Sondernutzung von städtischen öffentlichen Grünanlagen
Wer in einer öffentlichen städtischen Grünanlage eine Baustelle einrichten beziehungsweise die Grünanlage befahren will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung. - Zufahrtserlaubnis Fußgängezone
Eine Erlaubnis brauchen Sie für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen sowie für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen, wenn Sie außerhalb der erlaubten Zeiten in eine Fußgängerzone einfahren müssen. - Bodenmarkierungen vor Einfahrten
Die im Volksmund "Zick-Zack-Markierung" genannten Verkehrszeichen verdeutlichen und erweitern zum Beispiel das generelle Parkverbot vor Einfahrten. Für Bodenmarkierungen vor Einfahrten zu privaten Grundstücken ist eine Genehmigung erforderlich. - Plakatieren für Wahlen und politische Veranstaltungen – Ausnahmegenehmigung
Wer auf öffentlichen Straßen außerhalb der dafür zugelassenen Flächen Plakate für Wahlen oder politische Veranstaltungen anbringen will, benötigt eine Ausnahmegenehmigung.
Drehgenehmigungen
- Drehgenehmigung auf öffentlichen Verkehrsflächen
Wenn Sie öffentliche Wege, Straßen oder Plätze für Foto- oder Filmaufnahmen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, benötigen Sie eine Drehgenehmigung. - Drehgenehmigung in städtischen öffentlichen Grünanlagen
Wer Film- und Fotoaufnahmen in einer städtischen öffentlichen Grünanlage machen will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.