Bürgerversammlungen

Einmal im Jahr findet in jedem der Münchner Stadtbezirke eine Bürgerversammlung statt. Hier haben die Bürger*innen das Wort.

Die nächsten Termine

Die nächsten Bürgerversammlungen finden am 19. März 2024 im Stadtbezirk 21, Obermenzing, am 9. April im Stadtbezirk 5 (Au) und am 10. April in Berg am Laim (BA 14) statt.
Alle weiteren Termine 2024 können Sie der Seite BV -Termine 2024 entnehmen.
Alle BV-Termine 2024

Zum Ablauf einer Bürgerversammlung

Bürgerversammlung im Circus Krone
Bürgerversammlung in Haidhausen

Die Bürgerversammlungen werden vom Oberbürgermeister, der 2. oder 3. Bürgermeisterin oder einem Stellvertreter/einer Stellvertreterin aus dem Stadtrat geleitet. Auch der zuständige Bezirksausschuss ist durch seine/-n Vorsitzende/-n vertreten und hält, ebenso wie die zuständige Polizei, einen kurzen Bericht. Nach dieser Präsentation der wichtigsten Entwicklungen im Stadtviertel können die Anwohner*innen ihre Fragen, Anregungen und Anliegen zu Stadtteilthemen vortragen und auch eigene Anträge stellen.
Stimmt die Versammlung einem Bürgerantrag mehrheitlich zu, muss er innerhalb von drei Monaten dem Stadtrat oder dem Bezirksausschuss zur weiteren Behandlung vorgelegt werden.

Zweck und Aufgabe der Bürgerversammlungen ist die gegenseitige Unterrichtung von Bürgerschaft und Verwaltung, sowie die Einflussnahme der im Stadtbezirk wohnenden Bürger*innen auf und ihre Mitsprache bei Entscheidungen der Stadtverwaltung, die sich in ihrem Stadtbezirk auswirken. Die Stadtverwaltung nimmt die Gelegenheit zum direkten Kontakt und Dialog mit den Münchner*innen sehr gerne wahr.

Zu aktuellen Themen im Stadtteil stehen Mitarbeiter*innen aus der Stadtverwaltung als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Bei der Bürgersprechstunde, die von 18 Uhr bis zum Beginn der Bürgerversammlung um 19 Uhr stattfindet, können Sie darüber hinaus mit Vertreter*innen Ihres Bezirksausschusses, der Polizei, des Seniorenbeirats und der Stadtverwaltung persönlich sprechen.

Nutzen Sie diese Gelegenheit zur Kontaktaufnahme mit Ihrer Stadtverwaltung München und besuchen Sie die Bürgerversammlung in Ihrem Stadtbezirk!

BV-Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen

Allgemeine Informationen zur Teilnahme und zum Ablauf

Rechtsgrundlagen für die Abhaltung von Bürgerversammlungen in der Landeshauptstadt München sind der Art. 18 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und die Satzung der Landeshauptstadt München über die Abhaltung von Bürger- und Einwohnerversammlungen.

Teilnahmeberechtigt an den Bürgerversammlungen sind alle Einwohner*innen Münchens. Rede- und Antragsberechtigt sind alle im Stadtbezirk wohnenden Gemeindeangehörigen. Dieses sind alle Gemeindeeinwohner*innen gem. Art. 15 Bayerische Gemeindeordnung. Hierzu zählen auch Minderjährige.

Abstimmungsberechtigt sind jedoch nur die im jeweiligen Stadtbezirk wohnenden Gemeindebürger*innen - das sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in der Landeshauptstadt München bei Stadtratswahlen wahlberechtigt sind. Außerdem sind Gewerbetreibende und Freiberufler, die Gemeindebürger*innen sind, zusätzlich in den Stadtbezirken rede- und antragsberechtigt, in denen sie ihren Gewerbebetrieb bzw. ihre berufliche Niederlassung haben.

Durch Beschluss der Bürgerversammlung kann das Wort auch an andere teilnahmeberechtigte Personen erteilt werden (z.B. an Gemeindeangehörige, die nicht im Stadtbezirk wohnen).

Nähere Informationen können Sie der Checkliste entnehmen.

Der Versammlungsablauf ist für alle Bürgerversammlungen gleich:

Einlass
Alle Stimmberechtigten erhalten am Eingang zum Versammlungsraum gegen Vorlage ihres Personalausweises bzw. Reisepasses eine Stimmkarte. Am Einlass, sowie zu Beginn der Veranstaltung im Versammlungsraum, werden Wortmeldebögen verteilt und auch wieder eingesammelt. Falls Sie einen Antrag oder eine Anfrage stellen, bzw. eine Anregung oder ein Anliegen vorbringen möchten, füllen Sie diesen Meldebogen bitte vollständig und gut lesbar aus. Anträge dürfen nur gemeindliche Angelegenheiten zum Gegenstand haben. Das Bürgerrecht auf Mitberatung in der Bürgerversammlung kann nur persönlich ausgeübt werden, da es sich um ein organschaftliches, höchstpersönliches Recht handelt. Eine rechtliche Stellvertretung (etwa durch einen Nachbarn oder Rechtsanwalt) ist daher nicht möglich. Außerdem müssen die Personen, die einen Wortmeldebogen ausfüllen, persönlich in der Bürgerversammlung anwesend sein.

Sie können den Wortmeldebogen hier vorab online bearbeiten. Bitte bringen Sie den ausgedruckten und unterschriebenen Wortmeldebogen persönlich zur Bürgerversammlung mit. Sollten Sie dieses Onlineangebot nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Wortmeldebogen zum Ausfüllen auch am Abend der Bürgerversammlung im Einlassbereich. (Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Da die Mitberatung in der Bürgerversammlung persönlich erfolgen muss, ist es nicht möglich, den Wortmeldezettel bereits vor der Versammlung an die Stadtverwaltung zu schicken.

Begrüßung durch die Versammlungsleitung
Die Versammlungsleitung (Stadtspitze oder ein ehrenamtliches Stadtratsmitglied) informiert Sie über aktuelle Themen aus dem Stadtbezirk.

Bericht des/der Bezirksausschussvorsitzenden
In einer Rede erläutert der/die Bezirksausschussvorsitzende die Arbeit des Bezirksausschusses im vergangenen Jahr, zeigt Schwerpunkte und Erfolge auf und berichtet aktuell zu Problemen im Stadtteil.

Sicherheitsbericht der Polizei
In ihrem Bericht informiert die zuständige Polizeiinspektion über die Sicherheitslage speziell im Stadtbezirk, stellt die Schwerpunkte ihrer dortigen Arbeit dar und gibt evtl. Tipps zu aktuellen Gefahren.

Die Bürger*innen haben das Wort
Hier werden von der Versammlungsleitung alle Personen aufgerufen, die einen Wortmeldezettel abgegeben haben und sich auf diesem durch das Ankreuzen von "Wortmeldung ja" dafür entschieden haben, ihre Anträge, Anfragen, Anregungen oder Anliegen persönlich darzustellen. In der Regel werden die Wortmeldungen nach Sachthemen geordnet aufgerufen. Außerdem beschließt die Versammlung meist eine Redezeitbegrenzung pro Redner/-in auf 5 Minuten (unabhängig davon, wie viele Themen er/sie anspricht).

Die Stadt antwortet
Soweit zu den angesprochenen Themen fachliche Antworten sofort möglich und Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung anwesend sind, nehmen die Versammlungsleitung oder die Fachkräfte direkt Stellung.

Abstimmung über die eingebrachten Anträge
Die Versammlungsleitung führt zu allen vorliegenden Anträgen eine Abstimmung durch. Dazu wird von der Versammlungsleitung jeweils der Antragstext, nicht jedoch die Begründung, vorgelesen. Die Bürgerversammlung beschließt in offener Abstimmung (durch Zeigen der Stimmkarte) mit einfacher Mehrheit der Abstimmenden. Stimmenthaltungen bleiben unberücksichtigt.

Weiteres Verfahren
Die Beschlüsse der Bürgerversammlung zu den Anträgen sind keine unmittelbar geltenden Entscheidungen. Es handelt sich vielmehr um Empfehlungen an den Stadtrat bzw. den zuständigen Bezirksausschuss. Die Empfehlungen sind innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Stadtrat oder Bezirksausschuss zu behandeln. Von dessen Entscheidung wird der/die Antragsteller/-in schriftlich informiert. Alle nicht in der Bürgerversammlung beantworteten Anfragen sowie die Anregungen und Anliegen nimmt die Versammlungsleitung mit und beauftragt die Stadtverwaltung mit der weiteren Bearbeitung. Auch in diesen Fällen erfolgt nach der Erledigung eine schriftliche Information des/der Antragsteller/-in.

Wenn Sie eine Bürgerversammlung besuchen wollen, bitten wir Sie, Ihren amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen, um sich als Stadtviertel-Bürger*in ausweisen zu können. Sie erhalten daraufhin eine Karte, die Sie berechtigt, an allen Abstimmungen mitzuwirken.
Die von der Bürgerversammlung angenommenen Anträge werden im Wortlaut in der zuständigen Bezirksausschuss-Geschäftsstelle für die Öffentlichkeit ausgelegt. Dort kann ebenfalls die Stellungnahme des Stadtrates beziehungsweise des Bezirksausschusses zu den Anträgen eingesehen werden.

Die Redner*innen können für ihre Beiträge bei Bürgerversammlungen die vorhandene technische Ausstattung (Laptop und Beamer) nutzen.

Soweit von der Bürgerversammlung eine Redezeitbeschränkung (in der Regel 5 Minuten) beschlossen wird, muss diese aber selbstverständlich uneingeschränkt auch für bildunterstützte Beiträge gelten.

Die allgemeinen gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Beachtung des Datenschutzes und der urheberrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.

Wir bitten, den Bedarf vor Veranstaltungsbeginn bei den Mitarbeiter*innen des Direktoriums anzumelden. Online eingereichte Unterlagen müssen bis spätestens um 12 Uhr am Tag der Bürgerversammlung zusammen mit dem Online-Wortmeldebogen eingereicht werden. USB-Sticks mit den Dateien können bis 18 Uhr am Tag der Bürgerversammlung direkt am Podium abgegeben werden.

Es werden nur USB-Sticks mit gängigen Dateiformaten (z.B. jpg, odt, doc, pdf) angenommen. Diese dürfen bei online eingereichten Unterlagen eine Größe von 5 MB nicht überschreiten.

Eine Tonwiedergabe ist leider nicht möglich. Das Online-Wortmeldeformular finden Sie hier.

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