
Familiennachzug
Ehegattennachzug aus dem Ausland beantragen
Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, dann können Sie in der Regel Ihre ausländischen Ehepartner/ eingetragenen Lebenspartner nachziehen lassen.
Schon jetzt online erledigen ...
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenVisumverfahren:
Bevor Ihre ausländischen Ehepartner/ eingetragene Lebenspartner nach Deutschland reisen können, benötigen diese ein Visum zum Familiennachzug (Ehegattenachzug). Sollte die Eheschließung/ Eintragung der Lebenspartnerschaft im Bundesgebiet geplant sein, ist dafür ein entsprechendes Visum nötig. Dieses kann bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland beantragt werden. Sobald uns der Visumantrag von der zuständigen Auslandsvertretung vorliegt, müssen Sie je nach Grund für den Familiennachzug noch weitere Unterlagen bei uns einreichen. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Korea sowie aus Brasilien und El Salvador benötigen kein Visum.
Nach der Einreise:
Sie müssen als Erstes Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden. Dort bekommen Sie eine Meldebescheinigung. Diese Bescheinigung wird häufig von anderen Behörden oder Institutionen verlangt, als Beweis dafür, dass Sie in München gemeldet sind.VoraussetzungenBei der Einreise zum Zweck der Eheschließung/ Eintragung der Lebenspartnerschaft/ Familiennachzug (Ehegattennachzug) müssen Sie folgendes beachten:
- Beide Ehepartner/ Lebenspartner müssen 18 Jahre alt sein.
- Der nachziehende Ehepartner/ Lebenspartner muss sich vor der Einreise auf einfache Art in deutscher Sprache (A1) verständigen können.
Benötigte UnterlagenVisumverfahren für eine geplante Eheschließung/ Lebenspartnerschaft:
- Bescheinigung des Standesamtes, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen und die Eheschließung/ eingetragene Lebenspartnerschaft von beiden gemeinsam im Standesamt angemeldet werden kann.
- Verpflichtungserklärung oder anderer Nachweis, dass der Lebensunterhalt der einreisenden Person in Deutschland gesichert ist.
Visumverfahren für den Nachzug des Ehepartners/ Lebenspartners:- Heiratsurkunde oder Urkunde über die Lebenspartnerschaft im Original oder als Ausfertigung (auch mit Apostille oder Legalisation). Wenn keine internationale/ mehrsprachige Urkunde vorliegt: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer.
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Pass oder Passersatz beider Ehepartner/ Lebenspartner
- Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)
- Heiratsurkunde oder Urkunde über die Lebenspartnerschaft im Original oder als Ausfertigung (auch mit Apostille oder Legalisation). Wenn keine internationale/ mehrsprachige Urkunde vorliegt: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer
- Gegebenenfalls Nachweise über einfache deutsche Sprachkenntnisse (A1)
Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt:
bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer:- Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
- Bestätigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der aktuellen Beschäftigung
- Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
- Krankenversicherungsnachweis auch für den nachziehenden Partner beziehungsweise Nachweis über die Höhe der Krankenversicherung für den nachziehenden Ehegatten
- Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
- Rentenversicherungs- beziehungsweise Lebensversicherungsnachweis
Ausreichender Wohnraum ist vorhanden, wenn für jedes Familienmitglied über sechs Jahren zwölf Quadratmeter und für jedes Familienmitglied unter sechs Jahren zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen und Nebenräume wie Küche, Bad und WC mitbenutzt werden können.- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße (Quadratmeterzahl)
- Nachweis über die aktuelle Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
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Formulare & Links
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Online-Services
Online-Auskunft Bearbeitungsstand -
Formulare und Downloads
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis Information zum biometrischen Passfoto -
Im Dienstleistungsfinder
Familiennachzug für Angehörige von Schweizern Familiennachzug für Angehörige von Unionsbürger sowie für Angehörige von Staatsangehörigen aus Liechtenstein, Island und Norwegen -
Auf muenchen.de
An- und Ummelden -
Im Internet
Auswärtiges Amt
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen100 Euro (Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr)
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Details
Rechtliche Grundlagen§29 Aufenthaltsgesetz
Angaben zur Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Familiennachzug zu Deutschen beantragen
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit, dann können Sie Ihre ausländischen Ehepartner/ eingetragenen Lebenspartner nachziehen lassen.
Schon jetzt online erledigen ...
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenVisumsverfahren:
Bevor Ihre ausländischen Ehepartner/ eingetragene Lebenspartner nach Deutschland reisen können, benötigen diese ein Visum zum Familiennachzug (Ehegattenachzug). Sollte die Eheschließung/ Eintragung der Lebenspartnerschaft im Bundesgebiet geplant sein, ist ein entsprechendes Visum nötig. Dieses kann bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland beantragt werden. Sobald uns der Visumantrag von der zuständigen Auslandsvertretung vorliegt, müssen Sie je nach Grund für den Familiennachzug noch weitere Unterlagen bei uns einreichen. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, den Vereinigten Staaten von Amerika und der Republik Korea sowie aus Brasilien und El Salvador benötigen kein Visum.
Nach der Einreise:
Sie müssen als Erstes Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden. Dort bekommen Sie eine Meldebescheinigung. Diese Bescheinigung wird häufig von anderen Behörden
oder Institutionen verlangt, als Beweis dafür, dass Sie in München gemeldet sind.Voraussetzungen- Beide Ehepartner/ Lebenspartner müssen 18 Jahre alt sein.
- Der nachziehende Ehepartner/ Lebenspartner muss sich vor der Einreise auf einfache Art in deutscher Sprache (A1) verständigen können.
Benötigte UnterlagenVisumsverfahren für eine geplante Eheschließung/ Lebenspartnerschaft:
- Bescheinigung des Standesamtes, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen und die Eheschließung/ eingetragene Lebenspartnerschaft von beiden gemeinsam im Standesamt angemeldet werden kann.
- Verpflichtungserklärung oder anderer Nachweis, dass der Lebensunterhalt der einreisenden Person in Deutschland gesichert ist.
Visumsverfahren für den Nachzug des Ehepartners/ Lebenspartners:
- Heiratsurkunde oder Urkunde über die Lebenspartnerschaft im Original oder als Ausfertigung (auch mit Apostille oder Legalisation). Wenn keine internationale/ mehrsprachige Urkunde vorliegt: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer.
Aufenthaltserlaubnis:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Pass oder Passersatz beider Ehepartner/ Lebenspartner
- Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)
- Heiratsurkunde oder Urkunde über die Lebenspartnerschaft im Original oder als Ausfertigung (auch mit Apostille oder Legalisation). Wenn keine internationale/ mehrsprachige Urkunde vorliegt: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer
- Gegebenenfalls Nachweise über einfache deutsche Sprachkenntnisse (A1)
Niederlassungserlaubnis:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Reisepass oder Passersatz
- Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)
BesonderheitenUnbefristete Aufenthaltstitel:
Niederlassungserlaubnis
Wenn Sie drei Jahre ununterbrochen und rechtmäßig mit Ihrem Ehepartner/ Lebenspartner in familiärer Lebensgemeinschaft in Deutschland leben, können Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn Sie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B1) haben. Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben. Sie müssen gemeinsam mit Ihrem Ehepartner/ Lebenspartner in die Ausländerbehörde kommen.
Daueraufenthaltserlaubnis-EU
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist nach fünf Jahren Aufenthalt möglich.
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Mit der Erlaubnis können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten. Darüber hinaus können Sie unter erleichterten Bedingungen in den Ländern der Europäischen Union (ausgenommen Irland, Dänemark, Großbritannien) leben, arbeiten und studieren.
Weitere Informationen finden Sie hier. -
Formulare & Links
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Online-Services
Bearbeitungsstand -
Formulare und Downloads
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis Information zum biometrischen Passfoto -
Im Dienstleistungsfinder
Familiennachzug für Angehörige von Schweizern Familiennachzug zu Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und zu Staatsangehörigen aus Norwegen, Island und Liechtenstein -
Auf muenchen.de
An- und Ummelden -
Im Internet
Auswärtiges Amt
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen100 Euro (Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr)
109 Euro (Daueraufenthaltserlaubnis-EU)
113 Euro (Niederlassungserlaubnis) -
Details
Rechtliche Grundlagen§ 28 Aufenthaltsgesetz
Angaben zur Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Familiennachzug zu Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und zu Staatsangehörigen aus Norwegen, Island und Liechtenstein
Sie kommen aus einem sogenannten Drittstaat und wollen zu einem Familienmitglied nach Deutschland ziehen, das aus einem EU-Land oder aus Norwegen, Island oder Liechtenstein stammt.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenVisumverfahren:
Bevor Sie als ausländischer Ehepartner/ eingetragener Lebenspartner oder Kind nach Deutschland reisen können, benötigen Sie ein Visum zum Familiennachzug. Dieses können Sie bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrem Heimatland beantragen. Sobald uns der Visumsantrag von der zuständigen Auslandsvertretung vorliegt, müssen Sie je nach Grund für den Familiennachzug noch weitere Unterlagen bei uns einreichen.Voraussetzungen1. Anmeldung des Wohnsitzes:
Wenn Sie in München ankommen, müssen Sie innerhalb einer Woche Ihren Wohnsitz im Kreisverwaltungsreferat-Bürgerbüro anmelden. Dort erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Diese Bestätigung wird häufig von anderen Behörden oder Institutionen als Nachweis verlangt, dass Sie in München gemeldet sind. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Internet unter www.buergerbuero-muenchen.de.
2. Aufenthaltskarte:
Nach der Einreise erhalten Sie in der Ausländerbehörde eine Aufenthaltskarte.
3. Arbeiten:
Familienangehörige von EU-Staatsangehörigen brauchen in der Regel keine Arbeitserlaubnis.
4. Daueraufenthaltsrecht:
Wenn Sie ununterbrochen und rechtmäßig hier leben, haben Sie nach fünf Jahren das Recht, auf Dauer in Deutschland zu bleiben. Hierzu können Sie eine Daueraufenthaltskarte beantragen.Benötigte Unterlagen
Für die Aufenthaltskarte:- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten befinden sich in der Ausländerbehörde).
- Heiratsurkunde oder Urkunde über die Lebenspartnerschaft
- Geburtsurkunde Ihrer Kinder (falls erforderlich mit Apostille oder Legalisationsvermerk) Wenn keine internationale/ mehrsprachige Urkunde vorliegt: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer.
Ehepartner ist Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer
- Bestätigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der aktuellen Beschäftigung
Ehepartner ist Selbständig / Freiberuflich- Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters) oder
- Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
Hinweis:
Im Einzelfall (zum Beispiel bei Unterhaltsgewährung) können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Daueraufenthaltskarte
Benötigte Unterlagen:- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.BesonderheitenErlöschen des Daueraufenthaltsrecht:
Sie verlieren das Recht, auf Dauer hier zu bleiben, wenn Sie Deutschland für mehr als zwei Jahre verlassen. Informieren Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde, bevor Sie für längere Zeit in das Ausland ziehen. -
Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Antrag Daueraufenthalt (Karte, Bescheinigung) -
Auf muenchen.de
Bürgerbüro -
Im Internet
Gewerbeangelegenheiten und Gaststätten Mitgliedsstaaten der EU und des EWR
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen22,80 Euro (Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte bis zum 24. Lebensjahr)
28,80 Euro (Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte nach Vollendung des 24. Lebensjahr) -
Details
Rechtliche GrundlagenEU-Freizügigkeitsgesetz
Angaben zur Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Kindernachzug beantragen
Deutsche oder Ausländer, die sich mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, können ihre ausländischen, minderjährigen und ledigen Kinder nachziehen lassen.
Schon jetzt online erledigen ...
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenVisumverfahren:
Bevor die ausländischen Kinder nach Deutschland reisen können, benötigen sie ein Visum zum Familiennachzug, das sie bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in ihrem Heimatland beantragen können.
Sobald der Visumantrag von der zuständigen Auslandsvertretung vorliegt, wird der hier lebende Familienangehörige informiert und muss eventuell zusätzliche Unterlagen einreichen.
Ausnahmen vom Visumsverfahren gibt es für Staatsangehörige aus diesen Ländern:
Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, USA, Republik Korea.
Kein Visum benötigen Staatsangehörige aus:
den Mitgliedsländern der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen
Aufenthaltserlaubnis (eAT):
Nach der Einreise muss zuerst der Wohnsitz bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) angemeldet werden. Kinder ab sechs Jahren müssen die Aufenthaltserlaubnis in der Ausländerbehörde persönlich beantragen.Benötigte UnterlagenVisumverfahren:
- Geburtsurkunde und Sorgerechtsentscheidung (falls notwendig) im Original oder als Ausfertigung
- wenn keine internationale/ mehrsprachige Urkunde vorliegt: deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeidigten Übersetzer
Im Einzelfall kann die deutsche Auslandsvertretung noch weitere Unterlagen benötigen.
Nach der Einreise benötigt die Ausländerbehörde folgende Unterlagen:- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- ein aktuelles (biometrietaugliches) Passfoto (von Kindern jeglichen Alters, die Biometrietauglichkeit kann jedoch unter Umständen vernachlässigt werden)
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
BesonderheitenFür die Ausstellung einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis (Fiktionsbescheinigung), weil zum Beispiel noch nicht alle Unterlagen vorliegen, müssen Kinder nicht persönlich anwesend sein.
Eltern können den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ihrer unter 16-jährigen Kinder auch ohne Vollmacht abholen. -
Formulare & Links
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Online-Services
Bearbeitungsstand Abfrage -
Formulare und Downloads
Antrag auf Aufenthaltserlaubnis Information zum biometrischen Passfoto -
Auf muenchen.de
An- und Ummelden -
Im Internet
Auswärtiges Amt
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitDie Ausstellung des eAT dauert etwa vier bis sechs Wochen (Herstellung bei der Bundesdruckerei).
Gebührenrahmen(Erst-)Erteilung mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr: 100 Euro
(Erst-)Erteilung mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr: 110 Euro -
Details
Rechtliche Grundlagen§§ 28, 29 und 32 AufenthG
Angaben zur Ermittlung der zuständigen Einrichtung
