
Übertrag des Aufenthaltstitels in einen neuen Pass
Übertrag des Aufenthaltstitels in den neuen Pass
Hier finden Sie wichtige Informationen, wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger einen neuen Reisepass erhalten haben.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenAusländische Staatsangehörige, die einen neuen Reisepass erhalten haben und in ihrem bisherigen, aber abgelaufenen Reisepass
- eine Niederlassungserlaubnis
- eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
- eine Aufenthaltsberechtigung
- oder eine Daueraufenthaltserlaubnis-EG
besitzen, müssen jedoch nicht sofort einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen, denn der Aufenthaltstitel im bisherigen Pass bleibt gültig.
Die Wiedereinreise nach Deutschland ist auch ohne einen elektronischen Aufenthaltstitel möglich. Sie können einreisen, wenn Sie Ihren alten und den neuen Reisepass vorzeigen.
Vor einer Reise in Drittstaaten empfehlen wir Ihnen jedoch, mit der jeweiligen Landesvertretung im Bundesgebiet rechtzeitig vor der Ausreise Kontakt aufzunehmen, da die Ausländerbehörde keine verbindlichen Aussagen über die Praxis ausländischer Behörden treffen kann.Benötigte UnterlagenFür die Beantragung eines eAT benötigen Sie
- den alten Pass (sofern vorhanden)
- den neuen Pass
- ein biometrietaugliches Lichtbild
- und einen Termin
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Formulare & Links
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Online-Services
Online-Auskunft Bearbeitungsstand -
Formulare und Downloads
Information zum biometrischen Passfoto -
Im Dienstleistungsfinder
Erlöschen des Aufenthaltstitels, § 51 AufenthG -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitDie Ausstellung des eAT dauert etwa vier bis sechs Wochen (Herstellung bei der Bundesdruckerei).
Gebührenrahmen67 Euro
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Allgemeine Informationen
Verlust des elektronischen Aufenthaltstitels:
Sollten Sie Ihren eAT verloren haben, dann müssen Sie am Schnellschalter im Kreisverwaltungsreferat den Verlust anzeigen und im Anschluss einen neuen eAT beantragen.
Rechtliche Grundlagen§ 45c Abs. 1 Nr. 1 AufenthV
Angaben zur Ermittlung der zuständigen Einrichtung
