
Unbefristeter Aufenthaltstitel
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und bietet die gleichen Rechte wie die Niederlassungserlaubnis.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDarüber hinaus können Sie unter erleichterten Bedingungen in den Ländern der Europäischen Union (ausgenommen Irland, Dänemark, Großbritannien) leben, arbeiten oder studieren.
Wer kann die Erlaubnis beantragen?
- Staatsangehörige (und deren Familienangehörige und Kinder) aus sogenannten Drittstaaten. Als Drittstaaten gelten alle Länder ausgenommen: die EU-Länder, die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Voraussetzungen- Sie leben seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland (frühere Studiums- und Ausbildungszeiten werden zu 50 Prozent angerechnet).
- Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (Studium) oder aus humanitären Gründen erteilt wurde.
- Ihr Lebensunterhalt muss gesichert sein.
- Sie haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre Familienangehörigen.
Benötigte Unterlagen- Vollständig ausgefülltes Antragsformular für Daueraufenthalt-EU
- Gültiger Pass (oder Passersatz)
- Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten befinden sich in der Ausländerbehörde)
Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum:
bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern:
- Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigung der letzten drei Monate)
- Bestätigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der aktuellen Beschäftigung (Arbeitgeberbestätigung)
bei Selbständigen/ Freiberuflichen:
- Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
- Krankenversicherungsnachweis
- Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
- Bescheinigung vom Finanzamt (Auskunft in Steuersachen)
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße (Wohnraumbescheinigung)
- Nachweis über die aktuelle Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung (bei Mietwohnungen eine Bestätigung des Vermieters oder Kontoauszüge über die Miethöhe; bei Eigentumswohnungen ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld)
Nachweise über eine angemessene Altersvorsorge:
- Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) Informationen zur Wartezeitauskunft erteilt auch das städtische Versicherungsamt im KVR ( Ruppertstraße 11/ 2. Stock)
oder
- Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.
Weitere Nachweise (falls vorhanden):- Zeugnisse über Schulabschluss/ Berufsausbildung in Deutschland
- Nachweis über abgeschlossenes Studium
- Nachweis über abgeschlossenen Integrationskurs
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.BesonderheitenEin unbefristeter Aufenthaltstitel ist auch in Form einer Niederlassungserlaubnis möglich. Ob für Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU empfehlenswert ist, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Die Ausländerbehörde informiert gerne.
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Formulare & Links
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Online-Services
Kontakt und Antragstellung -
Formulare und Downloads
Antrag auf Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU Information zum biometrischen Passfoto Arbeitgeberbestätigung Wohnraumbescheinigung
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Auf muenchen.de
Versicherungsamt Datenschutzgrundverordnung Online-Auskunft Bearbeitungsstand -
Im Internet
EU-Richtlinie 2003/109/EG
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen109 Euro
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Allgemeine Informationen
Rechtliche Grundlagen§ 9a Aufenthaltsgesetz
EU-Richtlinie 2003/109/EG
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 19
Eingang A
80337 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstr. 19
80466 München
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch nur mit Termin
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr
Nur nach Terminvereinbarung
Niederlassungserlaubnis beantragen
Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenWer kann die Erlaubnis beantragen?
Staatsangehörige und deren Familienangehörige aus Drittstaaten.
Als Drittstaatsangehörige gelten Staatsangehörige aus allen Ländern, mit Ausnahme der EU, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Ausgenommen sind auch Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie deren Kinder von Unionsbürgern, von Staatsangehörigen der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.Voraussetzungen- Sie leben seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland (frühere Studiums- und Ausbildungszeiten werden zu 50 Prozent angerechnet).
- Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (Studium) oder aus humanitären Gründen erteilt wurde.
Benötigte Unterlagen- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)
bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern- Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
- Bestätigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der aktuellen Beschäftigung (Arbeitgeberbestätigung)
- Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
- Krankenversicherungsnachweis
- Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
- Bescheinigung vom Finanzamt (Auskunft in Steuersachen)
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße (Wohnraumbescheinigung)
- Bei Mietwohnungen eine aktuelle Bestätigung des Vermieters oder Kontoauszüge über die Miethöhe
- Bei Eigentumswohnungen ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld/ hausgeld.
Nachweise über eine ausreichende Altersversorgung:
- Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung). Informationen zur Wartezeitauskunft erteilt auch das städtische Versicherungsamt im Kreisverwaltungsreferat (versicherungsamt.kvr@muenchen.de).
- Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel nachgewiesen durch:
- die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
- durch Zeugnisse und Studiennachweise über eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung oder sonstige Sprachnachweise
BesonderheitenTerminvereinbarung:
Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie einen Termin. Bitte nutzen Sie hierfür unsere Online-Terminvereinbarung.
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Formulare & Links
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Online-Services
Kontakt und Antragstellung -
Formulare und Downloads
Antrag auf Niederlassungserlaubnis Arbeitgeberbestätigung Wohnraumbescheinigung Information zum biometrischen Passfoto
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Im Dienstleistungsfinder
Versicherungsamt -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung Online-Auskunft Bearbeitungsstand
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitDie Ausstellung des eAT dauert etwa sechs bis acht Wochen (Herstellung bei der Bundesdruckerei)
Gebührenrahmen113 Euro
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist auch in Form einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU möglich. Ob für Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU empfehlenswert ist, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Die Ausländerbehörde informiert gerne.
Rechtliche Grundlagen§ 9 Aufenthaltsgesetz
Angaben zur Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Niederlassungserlaubnis ab 16 Jahren beantragen
Staatsangehörige und deren Familienangehörige aus Drittstaaten können mit der Niederlassungserlaubnis ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
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Das Wichtigste in Kürze
VoraussetzungenSie halten sich seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland auf und haben eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug, die Ihnen als Kind erteilt wurde.
Benötigte Unterlagen- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)
- Nachweise über den fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland in der Regel durch Zeugnisse, Schulbescheinigungen oder Ausbildungsvertrag
Hinweise:
- Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen wir auf dem Antragsformular die Unterschrift Ihrer Mutter oder Ihres Vaters.
- Bei der Antragstellung ist die gemeinsame Vorsprache mit einem sorgeberechtigten Elternteil erforderlich.
Ab 18 Jahren
Wenn Sie sich nicht in einer Ausbildung befinden, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt, benötigen wir zusätzlich:
- aktuelle Arbeitgeberbestätigung der Eltern/ des sorgeberechtigten Elternteils
- Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate) der Eltern/ des sorgeberechtigten Elternteils
- letzter Einkommenssteuerbescheid sowie beispielsweise die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters der Eltern/ des sorgeberechtigten Elternteils
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.BesonderheitenTerminvereinbarung:
Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie einen Termin. Bitte nutzen Sie hierfür unsere Online-Terminvereinbarung. Bei dem Termin können Sie sich nicht durch eine andere Person vertreten lassen, weil biometrische Daten (Fingerabdrücke) abgenommen werden. -
Formulare & Links
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Online-Services
Kontakt und Antragstellung -
Formulare und Downloads
Antrag auf Niederlassungserlaubnis Information zum biometrischen Passfoto -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung Online-Auskunft Bearbeitungsstand
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen113 Euro
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Rechtliche Grundlagen§ 35 Aufenthaltsgesetz
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 19
Eingang A
80337 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstr. 19
80466 München
Nur nach Terminvereinbarung
Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Familienangehörige von Deutschen können mit einer Niederlassungserlaubnis ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenWer kann die Aufenthaltserlaubnis beantragen?
Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerinnen/ Lebenspartner von Deutschen sowie Kinder und Elternteile von Deutschen, die Staatsangehörige aus Drittstaaten sind. Als Drittstaatsangehörige gelten Staatsangehörige aus allen Ländern, mit Ausnahme der EU-Länder, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.VoraussetzungenDer Hauptzweck des Aufenthaltes muss das Führen einer familiären Lebensgemeinschaft mit einer Person deutscher Staatsangehörigkeit sein (deutscher Ehegatte oder Lebenspartner, deutscher Elternteil oder deutsches, minderjähriges, lediges Kind), welche ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Hinweise:- Beide Ehe-/ Lebenspartner müssen gemeinsam in die Ausländerbehörde kommen (Abgabe einer erforderlichen Ehebestandserklärung)
- Der drittstaatsangehörige Elternteil eines deutschen Kindes muss personensorgeberechtigt sein.
- Sie müssen seit mindestens drei Jahren die Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Nachzugs zu einem deutschen Kind, deutschen Elternteil oder der Eheschließung/ Eintragung der Lebenspartnerschaft mit einer/ einem Deutschen haben.
- Die Ehe/familiäre Lebensgemeinschaft mit dem deutschen Elternteil/ Kind besteht seit drei Jahren.
- Die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen besteht weiterhin in Deutschland
- Bei Erwachsenen: Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1) oder erkennbar geringer Integrationsbedarf
- Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz der Lebensgemeinschaft muss München sein
Benötigte Unterlagen- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Pass oder Passersatz
- 1 biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)
- gültiges Visum zur Einreise zum Zweck des Familiennachzugs (sofern erforderlich)
- aktueller Bescheid des Sozialbürgerhauses, bei Erhalt von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII
Weitere Unterlagen (je nach Aufenthaltszweck):
Bei einer Ehe/ gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft mit einer Person deutscher Staatsangehörigkeit- Heiratsurkunde im Original (gegebenenfalls mit beglaubigter Übersetzung, Apostille oder Legalisation),
- Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B1,
- persönliche Vorsprache mit der Partnerin/ dem Partner (zur Aufnahme einer Ehebestandserklärung)
- Geburtsurkunde im Original (gegebenenfalls mit beglaubigter Übersetzung, Apostille oder Legalisation),
- Nachweis über das Sorgerecht für das Kind,
- persönliche Vorsprache mit dem Elternteil
- Geburtsurkunde im Original (gegebenenfalls mit beglaubigter Übersetzung, Apostille oder Legalisation),
- Kinderreisepass des deutschen Kindes,
- Nachweis über das Sorgerecht für das deutsche Kind, gegebenenfalls Nachweise über erfolgte Unterhaltszahlungen der letzten 12 Monate
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.BesonderheitenTerminvereinbarung:
Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen Sie einen Termin. Bitte benutzen Sie hierfür unsere Online-Terminvereinbarung.
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Formulare & Links
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Online-Services
Kontakt und Antragstellung -
Formulare und Downloads
Antrag auf Niederlassungserlaubnis Information zum biometrischen Passfoto -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung Online-Auskunft Bearbeitungsstand
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitDie Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) dauert zwischen sechs und acht Wochen.
Gebührenrahmen- Erwachsene: 113 Euro
- Kinder und Jugendliche: 55 Euro
- Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige höchstens 28,80 Euro
Ausländische Staatsangehörige, die ihren Lebensunterhalt nicht ohne Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, dem Sozialgesetzbuch XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten können, sind von den Gebühren befreit. Ein aktueller Bescheid des Jobcenters oder des Sozialbürgerhauses muss als Nachweis vorgelegt werden.
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Allgemeine Informationen
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung zum Aufenthalt und zur Erwerbstätigkeit in Deutschland.
Ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist nach fünf Jahren Besitz einer Aufenthaltserlaubnis auch in Form einer Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU möglich. Ob für Sie eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU empfehlenswert ist, hängt von den individuellen Lebensumständen ab. Die Ausländerbehörde informiert gerne.Rechtliche Grundlagen§ 28 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 19
Eingang A
80337 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstr. 19
80466 München
Nur nach Terminvereinbarung
Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen (§ 18b AufenthG)
Absolventinnen und Absolventen einer deutschen Hochschule können unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach zwei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenSie wollen einen Antrag stellen?
Wenn Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel stellen wollen, informieren Sie sich bitte vorher über die Voraussetzungen. Wenn Sie alle Voraussetzungen haben, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag beim Service-Center für internationale Fachkräfte (per Post oder E-Mail) legen Sie alle geforderten Unterlagen und Nachweise vor. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Termin zur Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Wenn Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung haben, können Sie keine Niederlassungserlaubnis bekommen.VoraussetzungenWer kann die Niederlassungserlaubnis beantragen?
Staatsangehörige aus Drittstaaten. Als Drittstaatsangehörige gelten Staatsangehörige aus allen Ländern, mit Ausnahme der EU, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Sie erhalten eine Niederlassungserlaubnis, wenn Sie ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet abgeschlossen haben und wenn:
- Sie seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel besitzen zum Zweck einer
- Beschäftigung (§ 18 AufenthG),
- Beschäftigung für qualifizierte Geduldete (§ 18a AufenthG),
- selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG) oder
- Sie seit zwei Jahren eine Blaue Karte EU (§ 19a AufenthG) haben.
- Sie einer Ihrem Abschluss angemessenen Beschäftigung nachgehen und
- Sie mindestens 24 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung eines Versicherungsunternehmens nachweisen.
Benötigte Unterlagen- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)
Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum:
bei Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmern:- Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
- Bestätigung der Arbeitgebers über Art und Dauer der aktuellen Beschäftigung (Arbeitgeberbestätigung)
bei Selbstständigen/ Freiberuflichen:- Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
- Krankenversicherungsnachweis
- Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße (Wohnraumbescheinigung)
- Bei Mietwohnungen eine aktuelle Bestätigung des Vermieters oder Kontoauszüge über die Miethöhe
- bei Eigentumswohnungen ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld/ Hausgeld
- Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 24 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung). Informationen zur Wartezeitauskunft erteilt auch das städtische Versicherungsamt im Kreisverwaltungsreferat (Ruppertstraße 11/ 2. Stock).
- Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.
Nachweise über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse:Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel nachgewiesen durch:
- die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs oder
- durch Zeugnisse und Studiennachweise über eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung oder sonstige Sprachnachweise
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Formulare & Links
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Online-Services
Antrag stellen -
Formulare und Downloads
Hochqualifiziertenrichtlinie Antrag auf Aufenthaltstitel Arbeitgeberbestätigung Wohnraumbescheinigung
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen113 Euro
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Allgemeine Informationen
Rechtliche Grundlagen§ 18b Aufenthaltsgesetz
EU-Richtlinie 2009/50/EG (Hochqualifiziertenrichtlinie)
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Service-Center für internationale Fachkräfte
Ruppertstraße 19
Eingang A
80337 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Service-Center für internationale Fachkräfte
Ruppertstr. 19
80466 München
Nur nach Terminvereinbarung
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte, § 19 AufenthG
Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenSie wollen einen Antrag stellen?
Wenn Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel stellen wollen, informieren Sie sich bitte vorher über die Voraussetzungen. Wenn Sie alle Voraussetzungen haben, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag beim Service-Center für internationale Fachkräfte (per Post oder E-Mail) legen Sie alle geforderten Unterlagen und Nachweise vor. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Termin zur Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Wenn Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung haben, können Sie keine Niederlassungserlaubnis bekommen.VoraussetzungenAls „hochqualifiziert“ in diesem Sinne gelten insbesondere:
- Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder
- Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder
- wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.
Diese Beispiele sind nicht abschließend. Im Einzelfall können auch andere Personengruppen als hochqualifizierte Arbeitskräfte in Betracht kommen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde.Benötigte Unterlagen- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Pass
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (Fotoautomaten befinden sich in der Ausländerbehörde)
- Hochschulzeugnis oder Hochschuldiplom (bei ausländischen Abschlüssen muss eine beglaubigte, deutsche Übersetzung und gegebenenfalls die förmliche Anerkennung vorgelegt werden) andernfalls das ausgefüllte Formular Ausländerbeschäftigung
- Arbeitsvertrag
- Nachweise über die Hochqualifizierung (zum Beispiel Expertise einer wissenschaftlichen Einrichtung oder Organisation, besondere Veröffentlichungen, Nachweise über Wissenschaftspreise, internationale Reputationen, Stellungnahme der „anwerbenden“ Stelle)
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl der Wohnung (Wohnraumbescheinigung)
- Aktuelle Nachweise über die monatlichen Wohnkosten (zum Beispiel Kontoauszug mit Nachweis über Warmmiete oder bei Wohneigentum über die monatliche Zins-/Tilgungsleistung sowie über das Haus- oder Wohngeld)
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.
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Online-Services
Antrag stellen -
Formulare und Downloads
Antrag auf Niederlassungserlaubnis Formblatt Ausländerbeschäftigung Wohnraumbescheinigung -
Auf muenchen.de
Versicherungsamt Datenschutzgrundverordnung Online-Auskunft Bearbeitungsstand
-
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen147 Euro
-
Allgemeine Informationen
Rechtliche Grundlagen§ 19 Aufenthaltsgesetz
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Service-Center für internationale Fachkräfte
Ruppertstraße 19
Eingang A
80337 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Service-Center für internationale Fachkräfte
Ruppertstr. 19
80466 München
Nur nach Terminvereinbarung
Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte EU (§ 19a Abs. 6 AufenthG)
Inhabern einer Blauen Karte EU kann unter Voraussetzungen nach einer Beschäftigungszeit von 21 beziehungsweise 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Schon jetzt online erledigen ...
-
Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenSie wollen einen Antrag stellen?
Wenn Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen wollen, informieren Sie sich bitte vorher über die Voraussetzungen. Wenn Sie alle Voraussetzungen haben, stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag beim Service-Center für internationale Fachkräfte (per Post oder E-Mail) legen Sie alle geforderten Unterlagen und Nachweise vor. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Termin zur Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Wenn Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung haben, können Sie keine Niederlassungserlaubnis bekommen.Voraussetzungen- Qualifizierte Beschäftigung von mindestens 33 Monaten und einfache Kenntnisse der deutschen Sprache (A1)
- Die Frist verkürzt sich auf 21 Monate, wenn Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1) vorweisen können.
Benötigte Unterlagen- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Biometrisches Passfoto (Fotoautomaten finden Sie in der Ausländerbehörde)
- Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
- Aktuelle Arbeitgeberbestätigung über Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (mindestens 33 beziehungsweise 21 Monate)
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße (Wohnraumbescheinigung)
- Nachweise über die aktuelle Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung: Bei Mietwohnungen eine aktuelle Bestätigung des Vermieters oder Kontoauszüge über die Miethöhe; bei Eigentumswohnungen ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld.
Nachweise über eine ausreichende Altersversorgung:
- Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 33 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung beziehungsweise 21 Monate, wenn ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen werden). Informationen zur Wartezeitauskunft erteilt auch das städtische Versicherungsamt im Kreisverwaltungsreferat (Ruppertstraße 11/ 2. Stock).
- Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.
Nachweise über deutsche Sprachkenntnisse:
- Zeugnisse, Studiennachweise über eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung oder sonstige Sprachnachweise.
-
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Antrag stellen -
Formulare und Downloads
Hochqualifiziertenrichtlinie Antrag auf Aufenthaltstitel Wohnraumbescheinigung Arbeitgeberbestätigung
-
Im Dienstleistungsfinder
Blaue Karte-EU für ausländische Staatsangehörige -
Auf muenchen.de
Versicherungsamt Datenschutzgrundverordnung Online-Auskunft Bearbeitungsstand
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen113 Euro
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Allgemeine Informationen
Rechtliche Grundlagen§ 19a Abs. 6 Aufenthaltsgesetz
EU-Richtlinie 2009/50/EG (Hochqualifiziertenrichtlinie)
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Service-Center für internationale Fachkräfte
Ruppertstraße 19
Eingang A
80337 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Service-Center für internationale Fachkräfte
Ruppertstr. 19
80466 München
Nur nach Terminvereinbarung
