
Verpflichtungserklärung
Verpflichtungserklärung für Kurzaufenthalte bis 90 Tage
Sie möchten Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum braucht? Dann müssen Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenMit Ihrer Unterschrift übernehmen Sie folgende Verpflichtungen für Ihren Gast:
- Sie bezahlen alle Kosten für seinen Lebensunterhalt, die er nicht selber tragen kann.
- Sie zahlen alle Sozialleistungen zurück, die dem Staat entstehen (zum Beispiel für die Wohnung und für die Versorgung bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit).
- Sie bezahlen alle Kosten, die entstehen, falls die Behörden den Gast in sein Heimatland zurückschicken.
VoraussetzungenWenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben wollen, müssen Sie persönlich vorbeikommen.
Es ist nicht möglich, dass Sie eine andere Person dazu bevollmächtigen. Zuständig ist die Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.Benötigte UnterlagenGastgeberin oder Gastgeber:
- Gültiger Pass oder Personalausweis
- Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer: eine aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnung
- Rentnerinnen/ Rentner: einen aktuellen Rentenbescheid
- Selbstständige/ Freiberufliche: aktueller Steuerbescheid sowie Bestätigung des Steuerberaters über Ihre Gewinn- und Verlustrechnung (über die vergangenen drei Monate). Wenn Sie keinen Steuerberater haben, müssen Sie selbst eine Übersicht über Ihren Reingewinn der vergangenen drei Monate erstellen. Diese muss von Ihnen unterschrieben sein.
- Weitere regelmäßige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: aktueller Steuerbescheid und aktuelle Kontoauszüge, die Miet- und Pachteinnahmen enthalten
- aus Kapitalerträgen: aktueller Steuerbescheid und aktueller Finanzstatus/ Depotauszüge
Gast aus dem Ausland:
- Familienname, Vorname(n)
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Wohnadresse im Heimatland
- Nummer des Reisepasses (oder Kopie des Reisepasses)
- Tag der voraussichtlichen Einreise/ Beginn der Verpflichtung
Besonderheiten- Als Gastgeberin oder Gastgeber müssen Sie in Deutschland leben. Haben Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, dann muss diese länger gültig sein als die Dauer der Verpflichtung. Darüber hinaus können auch juristische Personen mit Sitz in Deutschland eine Verpflichtungserklärung abgeben.
- Sie müssen die Verpflichtungserklärung (im Original) an Ihren Gast senden. Dieser muss das Original dann bei der deutschen Botschaft oder beim Konsulat in seinem Heimatland für das Visum vorlegen. Zudem braucht er eine Reisekrankenversicherung für Deutschland. Den Versicherungsschein muss er im Original vorlegen. Eine Reisekrankenversicherung kann im Ausland oder von Ihnen in Deutschland abgeschlossen werden.
- Die Verpflichtungserklärung soll nicht älter als sechs Monate sein, wenn der Gast sein Visum beantragt.
- Das Schengenvisum zu Besuchszwecken wird für maximal 90 Tage erteilt. Aus diesem Grund sollte Ihr Gast das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung für den Zeitraum beantragen, den er tatsächlich in Deutschland verbringen möchte. Die Entscheidung, ob ein Visum ausgestellt wird, trifft allein die deutsche Auslandsvertretung. Bei Fragen zum Visum wenden Sie sich bitte direkt an diese.
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Die Vorlage einer Verpflichtungserklärung in der Deutschen Auslandsvertretung ist für die Erteilung eines Visums nicht zwingend notwendig. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die eingeladene Person in der Deutschen Auslandsvertretung ein ausreichendes Einkommen oder ein Vermögen nachweist. Wir empfehlen daher, dies vorab zu klären.
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Tabelle zum Einkommensnachweis -
Im Internet
Auswärtiges Amt
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen29 Euro
Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung haben, können Sie diese sofort mitnehmen. -
Details
Rechtliche Grundlagen§ 66 Abs. 1, 2 AufenthG (Aufenthaltsgesetz)
§ 67 AufenthG
§ 68 Abs. 1 AufenthG
Angaben zur Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Verpflichtungserklärung im Namen einer Firma oder einer Organisation
Ihre Firma oder Organisation möchte jemanden zu Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum braucht?
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDann gilt folgendes: Die deutschen Botschaften und Konsulate erkennen in der Regel eine vom Bürgerbüro beglaubigte formlose Einladung als ausreichend an. Die Beglaubigung kostet 50 Euro. Es gibt Fälle, in denen eine beglaubigte Einladung nicht ausreicht und die deutschen Botschaften und Konsulate ausdrücklich eine Verpflichtungserklärung fordern. Diese können Sie bei uns in der Ausländerbehörde abgeben. Dabei können Sie (beispielsweise Geschäftsführer) sich auch durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter vertreten lassen. Wichtig ist, dass Sie in diesem Fall eine konkrete Bevollmächtigung ausstellen.
Mit Ihrer Unterschrift übernehmen Sie folgende Verpflichtungen für Ihren Gast:
- Sie bezahlen alle Kosten für seinen Lebensunterhalt, die er nicht selber tragen kann.
- Sie zahlen alle Sozialleistungen zurück, die dem Staat entstehen (zum Beispiel für die Wohnung und für die Versorgung bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit).
- Sie bezahlen alle Kosten, die entstehen, falls die Behörden den Gast in sein Heimatland zurückschicken.
Benötigte UnterlagenGastgeber:
- Gültiger Pass oder Personalausweis (vorsprechende Person). Wenn Sie als Bevollmächtigter zu uns kommen, benötigen Sie auch noch den gültigen Pass oder Personalausweis des Vollmachtgebers.
- Im Fall einer schriftlichen Untervollmacht, muss diese auf einem Firmenbriefbogen ausgestellt worden sein. Aus der Untervollmacht muss sich ergeben, dass der Vorsprechende bevollmächtigt wird, die konkrete Verpflichtungserklärung für das Unternehmen abzugeben. Eine allgemeine Untervollmacht ohne Bezug auf die Verpflichtungserklärung reicht nicht aus.
- Handels/- Registerauszugs, der nicht älter ist als drei Monate und aus welchem sich die Handlungsvollmacht des Vorsprechenden selber oder des Untervollmachtgebers ergibt
- Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters oder einer Reingewinnbestätigung des Steuerberaters oder die Vorlage des letzten Steuerbescheides aus dem Vorjahr.
Ausländischer Gast:
- Familienname, Vorname(n)
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Wohnadresse im Heimatland
- Nummer des Reisepasses
Besonderheiten- Sie müssen die Verpflichtungserklärung (im Original) an Ihren Gast senden. Dieser muss das Original dann bei der deutschen Botschaft oder beim Konsulat in seinem Heimatland für das Visum vorlegen. Zudem braucht er eine Reisekrankenversicherung für Deutschland. Den Versicherungsschein muss er im Original vorlegen. Eine Reisekrankenversicherung kann im Ausland oder von der Firma/ Organisation in Deutschland abgeschlossen werden.
- Die Verpflichtungserklärung soll nicht älter als sechs Monate sein, wenn der Gast sein Visum beantragt.
- Das Schengenvisum zu Besuchszwecken wird für maximal 90 Tage erteilt. Aus diesem Grund sollte Ihr Gast das Visum bei der deutschen Botschaft oder beim Konsulat für den Zeitraum beantragen, den er tatsächlich in Deutschland verbringen möchte.
- Die Entscheidung, ob ein Visum ausgestellt wird, trifft allein die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat. Bei Fragen zum Visum wenden Sie sich bitte direkt dorthin.
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Formulare & Links
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Im Internet
Auswärtiges Amt
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen29 Euro
Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung haben, können Sie diese sofort mitnehmen. -
Details
Rechtliche Grundlagen§ 66 Abs. 1, 2 AufenthG (Aufenthaltsgesetz)
§ 67 AufenthG
§ 68 Abs. 1 AufenthG
Angaben zur Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Verpflichtungserklärung für Studentinnen und Studenten sowie Sprachschülerinnen und Sprachschüler
Sie möchten die Lebenshaltungskosten für eine Person zum Zweck eines Sprachkurses, der Studienvorbereitung, Studienbewerbung, des Studiums, der Promotion oder der Arbeitsplatzsuche (nach erfolgreichen deutschen Studienabschluss) übernehmen? Dann können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenMit dieser verpflichten Sie sich alle Kosten zu übernehmen, die während des Aufenthaltes dieser Person entstehen.
Mit Ihrer Unterschrift übernehmen Sie folgende Verpflichtungen:
- Sie bezahlen alle Kosten für den Lebensunterhalt.
- Sie zahlen beispielsweise öffentliche Mittel zurück, die eventuell beansprucht werden.
VoraussetzungenWenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben wollen, müssen Sie persönlich vorbeikommen. Es ist nicht möglich, dass Sie jemand anderen dazu bevollmächtigen. Zuständig ist die Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Benötigte Unterlagen- Gültiger Pass oder Personalausweis
Falls kein Hauptwohnsitz in München: Meldebestätigung Ihrer Meldebehörde mit Angaben zum Familienstand- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der vergangenen drei Monate (auch für Nebentätigkeiten)
- Rentnerinnen/ Rentner: aktuellen Rentenbescheid
- Selbstständige/ Freiberufliche: aktueller Steuerbescheid (möglichst nicht älter als zwei Jahre) und zusätzliche aktuelle Vermögens- beziehungsweise Einkommensnachweise, beispielsweise Bestätigung über Ihre Gewinn- und Verlustrechnung (über die vergangenen drei Monate). Wenn Sie keinen Steuerberater haben, müssen Sie selbst eine Übersicht über Ihren Reingewinn der vergangenen drei Monate erstellen. Diese muss von Ihnen unterschrieben sein.
- Weitere regelmäßige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: aktueller Steuerbescheid und aktuelle Kontoauszüge, die Miet- und Pachteinnahmen enthalten
- aus Kapitalerträgen: aktueller Steuerbescheid und aktueller Finanzstatus/ Depotauszüge
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Gast aus dem Ausland:
- Familienname, Vorname(n)
- Geburtsdatum, Geburtsort
- Staatsangehörigkeit
- Wohnadresse im Heimatland
- Nummer des Reisepasses (oder Kopie des Reisepasses)
- Tag der voraussichtlichen Einreise/ Beginn der Verpflichtung
Besonderheiten- Als Gastgeberin oder Gastgeber müssen Sie in Deutschland leben. Haben Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, dann muss diese länger gültig sein als als die Dauer der Verpflichtung. Darüber hinaus können auch juristische Personen mit Sitz in Deutschland eine Verpflichtungserklärung abgeben.
- Sie müssen die Verpflichtungserklärung (im Original) an Ihren Gast senden. Dieser muss das Original dann bei der deutschen Botschaft oder beim Konsulat in seinem Heimatland für das Visum vorlegen. Zudem braucht er eine Reisekrankenversicherung für Deutschland. Den Versicherungsschein muss er im Original vorlegen. Eine Reisekrankenversicherung kann im Ausland oder von Ihnen in Deutschland abgeschlossen werden
- Die Verpflichtungserklärung muss für den Zeitraum des Aufenthaltszwecks abgegeben werden. Sie kann für den Sprachkurs, die Studienvorbereitung, die Studienbewerbung, das Studium, die Promotion und die anschließende Arbeitsplatzsuche abgegeben werden.
- Der Widerruf einer Verpflichtungserklärung ist nur möglich, wenn Sie jemand anderen finden, der Ihre Verpflichtung übernimmt, oder Ihr Gast nachweist, dass sein Lebensunterhalt auf andere Weise gesichert ist. Der Widerruf muss der Ausländerbehörde schriftlich mitgeteilt werden. Solange Ihr Gast keine neue ausreichende Finanzierung vorlegen kann, sind Sie weiterhin verpflichtet, für die entstehenden Kosten aufzukommen.
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Tabelle zum Einkommensnachweis
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen29 Euro
Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung haben, können Sie diese sofort mitnehmen. -
Details
Rechtliche Grundlagen§ 66 Abs. 1, 2 AufenthG
§ 67 AufenthG
§ 68 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
Angaben zur Ermittlung der zuständigen Einrichtung
