
Kinderreisepass
Kinderreisepass (bis 12 Jahre) beantragen
Alle deutschen Kinder bis zum 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten.
-
Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDer oder die Antragsberechtigte müssen grundsätzlich persönlich mit dem Kind (auch Babys) bei der Passbehörde vorsprechen. Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.
Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil kommt, sofern dieser eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorlegt.
Den Kinderreisepass muss die Person beantragen, verlängern oder mit neuem Foto aktualisieren lassen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen hat. Nähere Informationen finden Sie hier.
Benötigte UnterlagenFür den Antrag oder die Verlängerung:
- Aktuelles biometrisches Passfoto des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
-
Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
(zum Download erhältlich) - Alte Ausweisdokumente des Kindes (falls vorhanden), ansonsten die Geburtsurkunde des Kindes im Original
- Kinder, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, müssen ihren Kinderreisepass selbst unterschreiben
- aktuelles biometrisches Passfoto des Kindes
- Personalausweis oder Reisepass der vorsprechenden, sorgeberechtigten Person
- der aktuelle Kinderreisepass
Wichtig:
In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.BesonderheitenVerlängerung des Kinderreisepasses:
Eine Verlängerung ist nur möglich, solange der Kinderreisepass noch gültig ist. Der späteste Termin für die Verlängerung ist daher der Tag des Ablaufdatums.
Die alten "Kinderausweise" können nicht mehr verlängert werden. Läuft dieser ab, brauchen Kinder ein neues Reisedokument.
Aktualisierung des Kinderreisepasses:
Der Kinderreisepass kann während seiner Gültigkeitsdauer aktualisiert werden. Dazu wird ein neues Passbild angebracht und die Angaben zur Körpergröße oder Augenfarbe werden aktualisiert. -
Formulare & Links
-
Formulare und Downloads
Zustimmungserklärung Informationen zum biometrischen Foto Vollmacht zur Abholung -
Auf muenchen.de
Personalausweis Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
Informationen der Bundesdruckerei Auswärtiges Amt
-
-
Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitDer Kinderreisepass wird bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen in der Regel sofort ausgestellt.
GebührenrahmenKinderreisepass: 13 Euro
Aktualisierung Kinderreisepass: sechs Euro
Verlängerung Kinderreisepass: sechs EuroZahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
-
Allgemeine Informationen
Gültigkeit:
Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig (maximal bis zum zwölften Lebensjahr).
Die alten "Kinderausweise" bleiben noch bis zu ihrem Fristablauf gültig.Fragen & AntwortenKönnen Kinder auch einen regulären Reisepass bekommen?
Ja. Bei Reisen in einige Länder ist dieser Reisepass sogar vorgeschrieben. Es kann aber nur entweder ein Kinderreisepass ausgestellt oder ein maschinenlesbarer Reisepass beantragt werden.
Vorteil Reisepass: er ist in allen Ländern gültig, kostet unter 24 Jahren: 37,50 Euro.
Vorteil Kinderreisepass: er kostet nur 13 Euro.
Einzelheiten zu den jeweiligen Reisemodalitäten einzelner Länder können Sie beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen.Muss ich mein Kind bei der Abholung des Reisepasses mitbringen?
Nein, Ihr Kind (auch Babys) müssen Sie nur bei der Beantragung des Passes mitbringen. Den Kinderreisepass können Sie dann ohnehin direkt mitnehmen. Bei der Abholung des maschinenlesbaren Passes brauchen Sie Ihr Kind nicht mitbringen.
Angaben zur Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Passwesen, Ausweise
Ruppertstraße 19
80337 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Passwesen, Ausweise
Ruppertstr. 19
80466 München
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr
- Barrierefrei zugänglich
