Umzug und Datenänderung

Ihre Adresse, Ihr Name oder Ihre Religionszugehörigkeit hat sich geändert? Alle Leistungen rund um die Anpassung Ihrer persönlichen Daten.

Umzug und Änderung der Anschrift

  • Wohnsitz anmelden oder ummelden

    Wenn Sie nach München ziehen, müssen Sie sich so schnell wie möglich anmelden – auch bei einer Ummeldung innerhalb der Stadt. Der Gesetzgeber sieht 14 Tage vor.

  • Wohnsitz abmelden

    Wenn Sie ins Ausland wegziehen, eine Nebenwohnung aufgeben oder keinen festen Wohnsitz mehr haben, müssen Sie sich abmelden.

  • Wohnsitz-Anmeldung mit Änderung der Fahrzeugpapiere

    Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich so schnell wie möglich anmelden/ ummelden. Der Gesetzgeber sieht 14 Tage vor. Wer ein Fahrzeug besitzt, muss dieses auch ummelden.

  • Adressänderung Personalausweis, Reisepass, eAT

    Wenn Sie innerhalb Münchens umziehen, nach München zuziehen oder Ihre Adresse umbenannt wurde, sollten Sie die Adresse auf Ihren Ausweisdokumenten ändern lassen.

  • Zweitwohnungsteuer

    Wenn Sie oder Familienangehörige neben Ihrer Hauptwohnung weitere Wohnungen in München nutzen, müssen Sie Zweitwohnungsteuern zahlen.

  • Befreiung von der Zweitwohnungsteuer

    Wenn die Summe Ihrer positiven Einkünfte vor zwei Jahren unter 29.000 Euro lag, können Sie sich für das aktuelle Jahr von der Zweitwohnungsteuer befreien lassen.

Änderung von Namen oder Geschlecht

  • Namensänderung im Führerschein

    Nach einer Namensänderung empfehlen wir den Austausch des Führerscheins (besonders bei Reisen ins Ausland), er ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

  • Namensänderung in den Fahrzeugpapieren

    Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, ändert, muss dies in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

  • Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen

    Sie möchten die Reihenfolge Ihrer Vornamen ändern? Dann können Sie das unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

  • Erklärung zur Angabe des Geschlechts und zu Vornamen

    Sie haben eine Variante der Geschlechtsentwicklung? Dann können Sie wählen, wie Ihr Geschlecht in Zukunft angegeben werden soll und wie Ihr Vorname lauten soll.

  • Personendaten ändern

    Nach einer Heirat, Scheidung oder Namensänderung im Ausland haben sich Ihre Personendaten geändert. Dies müssen Sie ins Melderegister eintragen lassen.

  • Namensänderung

    Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein „wichtiger Grund“ (Namensänderungsgesetz) die Änderung rechtfertigt.

Kirchenaustritt

  • Kirchenaustritt erklären

    Wer aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft austreten will, kann das vor dem Standesamt oder Notar erklären.

  • Kirchenaustrittsbescheinigung

    Wenn Sie bereits aus der Kirche ausgetreten sind und dies gegenüber einer Behörde beweisen müssen, benötigen Sie eine Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt.

Hinweise zum Thema Wohnen

Wohnsitz, Wohnungsstatus, Wohnungsarten: Alles, was Sie im Zusammenhang mit einer An-, Ab- oder Ummeldung beachten müssen.

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