
Informationen für Finder

Das Münchner Fundbüro registriert und verwahrt jährlich rund 40.000 Fundsachen. Lesen Sie hier, was Sie tun können, wenn Sie etwas gefunden haben.
Fundsache abgeben
Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr wert ist als zehn Euro, müssen Sie den Gegenstand in einem Fundbüro abgegeben. Je nachdem, welche Sache sie wo gefunden haben, sind unterschiedliche Abgabestellen zuständig.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachten- Gegenstände, die Sie im Stadtgebiet München gefunden haben, nehmen das Fundbüro der Stadt, die Bürgerbüros, die Bezirksinspektionen oder jede Polizeiinspektion entgegen.
- Fahrräder darf ausschließlich die Polizei annehmen. Sie überprüft, ob ein Rad als gestohlen gemeldet wurde. Nur wenn dies nicht der Fall ist, leitet die Polizei das Fahrrad an das Fundbüro weiter.
- Tiere können nur im Tierheim München abgegeben werden.
- Waffen können nur bei der Polizei oder der Waffenbehörde im KVR abgegeben werden.
- Haben Sie etwas in der S-Bahn oder in Fernzügen gefunden, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Bahn.
- Haben Sie etwas in der U-Bahn, im Bus, der Straßenbahn, an einer Haltestelle oder auf einem Bahnsteig gefunden, wenden Sie sich bitte an das Fundbüro der MVG.
- Haben Sie etwas am Flughafen gefunden, wenden Sie sich bitte an das dortige Fundbüro.
Benötigte UnterlagenPersonalausweis oder Pass
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Formulare & Links
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Auf muenchen.de
Fundbüro Bahn Fundbüro Wiesn
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Dauer & Gebühren
GebührenrahmenAbgabe gebührenfrei
Abholung siehe Übersicht "Kostenersatz"
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Details
Fragen & AntwortenWas ist eine Fundsache?
Fundsachen sind verlorene Sachen. Dazu zählen nicht hinterlegte, abgestellte oder entsorgte Dinge, wie zum Beispiel alte Autoreifen, abgelaufene Medikamente, im Keller oder in der Mülltonne zurückgelassene alte Möbelstücke oder Fernsehgeräte; diese Dinge sind von der Annahme durch das Fundbüro ausgeschlossen.
Welche Fundsachen werden nicht angenommen?
- Leicht verderbliche und abgelaufene Lebensmittel, Medikamente und dergleichen.
- Kaputte oder verschmutzte Gegenstände, die offensichtlich wertlos sind.
- Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen: Feuerlöscher, Gaskartuschen, Kanister mit unbekanntem Inhalt, Batterien, Chemikalien nicht haushaltsüblicher Art und Menge, motorisierte Vehikel und dergleichen.
- Gegenstände, die offensichtlich gesondert entsorgt werden müssen: alte Möbel, Autoreifen, Elektrogeräte, Gaskartuschen, Feuerlöscher, Batterien, Chemikalien nicht haushaltsüblicher Art und Menge, motorisierte Vehikel und dergleichen. Auskünfte hierzu erteilen der Abfallwirtschaftsbetrieb München und das Baureferat.
Was genau passiert, wenn ich eine Fundsache abgebe?
Es wird eine Fundanzeige ausgestellt. Sie beinhaltet folgende Punkte:
- Finderdaten
- Fundtag
- Fundort
- Beschreibung der Fundsache
- Ihr Einverständnis mit der Herausgabe der Fundsache an einen Berechtigten.
- Ihr Anspruch auf Finderrechte, wie zum Beispiel Finderlohn
Wie hoch ist der Finderlohn?
in Höhe von fünf Prozent des Wertes bei einer Sache bis zu 500 Euro und drei Prozent bei einer Sache ab 500 Euro. In Ausnahmefällen gibt es auch weniger Finderlohn.
Rechtliche Grundlagen§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB )
Art. 10 Grundgesetz (GG)
Art. 19 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)
Angaben zur Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I
Sicherheit und Ordnung.Gewerbe
Fundbüro
Oetztaler Straße 19
81373 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I
Sicherheit und Ordnung.Gewerbe
Fundbüro
Ruppertstr. 19
80466 München
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr
