
Gefährliche Hunde
Erläuterung
Kampfhunde sind in Bayern rechtlich gesehen Rassen, die in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit des Bayerischen Staatsministeriums des Innern aufgeführt sind. Diese Hunde sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden sind in zwei Kategorien eingeteilt. Darüber hinaus kann jeder Hund als gefährlich eingestuft werden, der auffällig wird. Bei aggressiven Hunden hat das KVR die Möglichkeit – unabhängig von Größe und Rasse – notwendige Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Kampfhunde
Für das Halten von Hunden mit hoher Aggressivität und Gefährlichkeit gelten besondere Vorschriften. Die bayerische Kampfhundeverordnung legt zwei Kategorien fest.
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Das Wichtigste in Kürze
Benötigte UnterlagenFür ein Negativzeugnis:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- zwei Fotos (Front und Seite) des Hundes
- bei Hunden ab 18 Monaten: zusätzlich ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Hundewesen
BesonderheitenInformationen für Hundehalter zu vorübergehenden Besuchen oder Aufenthalten mit Kampfhunden der Klasse 1 und 2 in München:
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Sie leben in Deutschland, aber ohne Wohnsitz in München (auch kein Zweit- oder Nebenwohnsitz):
Sie können den Hund für maximal vier Wochen pro Jahr nach München mitbringen und brauchen dazu keine Erlaubnis.
Sie sind verpflichtet Hunde der Klasse 1 immer an der Leine zu führen, Hunde der Klasse 2 sollten stets an der Leine geführt werden, sofern nichts anderes ausdrücklich erlaubt ist.
Auf Nachfrage sollten Sie in der Lage sein, nachzuweisen, dass der Besuch nur vorübergehend ist.
Bei einem Aufenthalt von mehr als vier Wochen müssen Sie bei uns eine Erlaubnis (für Klasse 1) oder ein Negativzeugnis (für Klasse 2) beantragen.
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Sie leben im Ausland (ohne Wohnsitz in Deutschland, ohne Zweit- oder Nebenwohnsitz in München):
Für jeden Besuch brauchen Sie eine Erlaubnis für den Hund und müssen am Besten vor der Einreise schon Kontakt mit uns aufnehmen und die Dauer des Besuchs nachweisen (zum Beispiel mittels Reiseunterlagen oder Zolleinfuhrbestätigung). Bei ausländischen Papieren benötigen wir eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache.
In der Regel können Aufenthalte von Kampfhunden, die länger als vier Wochen pro Jahr dauern nicht genehmigt werden. Ob eine Ausnahme möglich ist, müssen wir im Einzelfall prüfen.
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Formulare & Links
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Online-Services
Mitteilung über Vorfall mit gefährlichem Hund -
Formulare und Downloads
Merkblatt-fuer-Hundehalter Tipps zum Umgang mit Hunden Antrag Negativzeugnis -
Im Dienstleistungsfinder
Hundesteuer -
Auf muenchen.de
Hundebilder Klasse 1 und 2 Hundeverordnung München Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
Kampfhundeverordnung
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen50 bis 150 Euro
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Allgemeine Informationen
Die bayerische Kampfhundeverordnung legt zwei Kategorien fest:
Kampfhunde („Klasse 1“)
Dazu zählen die Hunderassen Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu. Diese Hunde sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden dürfen in der Stadt München grundsätzlich nicht gehalten werden.
Hunde mit vermuteten Kampfhundeeigenschaften („Klasse 2“)
Dazu zählen die Hunderassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler.
Für die Hunde der Klasse 2 sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden benötigen Sie ein Negativzeugnis.
- Negativzeugnis für Hunde, die jünger als 18 Monate sind. Bei sehr jungen Hunden erhalten Sie zunächst ein befristetes Negativzeugnis auf Antrag. Das Sachverständigengutachten müssen Sie nachreichen, sobald der Hund 18 Monate alt ist.
- Negativzeugnis für Hunde, die älter als 18 Monate sind. Sie legen ein Sachverständigengutachten über Ihren Hund vor. Wenn darin nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren hat, stellen wir darüber eine Bescheinigung aus (Negativzeugnis). Er gilt damit nicht als Kampfhund.
- Anleinpflicht: Besitzer von Kampfhunden, die mit ihren Tieren in München zu Besuch sind, müssen die Hunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine führen. Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von zwei Metern nicht überschreiten. Sie muss am Halsband oder Geschirr sicher befestigt sein, damit der Hund nicht herausschlupfen kann. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.
Folgen unzulässiger Kampfhundehaltung:
Wird ein Kampfhund ohne die erforderliche Genehmigung gehalten, kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden. Dies gilt auch für bei Hunden der Klasse 2, für die kein gültiges Negativzeugnis vorliegt.
Vorfälle mit gefährlichen Hunden
Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden (beispielsweise "Hund beißt Mensch" oder "Hund beißt Hund") sollten umgehend der Polizei oder dem Kreisverwaltungsreferat gemeldet werden. Für eine schriftliche Mitteilung können Sie unser Formular verwenden. Geben Sie Ort, Zeitpunkt, Beteiligte und Zeugen des Vorfalles an und schildern Sie den genauen Hergang und das Verhalten der Beteiligten.Rechtliche Grundlagen- Bayerische Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit (KampfhundeVO)
- Verordnung der Landeshauptstadt München über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden (Hundeverordnung)
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
- Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (HundVerbrEinfVO)
- Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG)
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Mobilität
Allgemeine Gefahrenabwehr
Thalkirchner Straße 106
80337 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Mobilität
Allgemeine Gefahrenabwehr
Ruppertstr. 19
80466 München
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Gefährliche Hunde
Bei aggressiven Hunden, unabhängig von Größe und Rasse, können wir Leinen- und Gittermaulkorbzwang, die sichere Verwahrung oder die Wegnahme des Hundes anordnen.
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Das Wichtigste in Kürze
Benötigte Unterlagen- Übermittlung der Details zum Vorfall, zum Beispiel über eine Anzeige bei der Polizei oder beim KVR mittels des Formulars Mitteilung zu einem Vorfall mit Beteiligung eines Hundes
- gegebenenfalls Verletzungsnachweise und/oder Benennung von Zeugen
BesonderheitenRegeln darüber wo im Stadtgebiet welche Hunde an der Leine geführt werden müssen, gar keinen Zutritt haben oder frei laufen dürfen finden Sie unter anderem in der Hundeverordnung der Stadt München. Hier die wichtigsten Regeln im Überblick:
1. Betretungsverbot für alle Hunde gilt hier:
- auf Kinderspielplätzen
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auf Flächen von städtischen Grünanlagen
Sie erkennen ein Betretungsverbot auf den Rasenflächen an den „grünen Pollern“ mit einem durchgestrichenen Hundesymbol. - auf der Theresienwiese während des Oktoberfestes und Frühlingsfestes (auf dem Festgelände)
2. Leinenpflicht für alle Hunde gilt hier:
- im gesamten Westpark und auf den Wegen von städtischen Grünanlagen in Bereichen, wo Sie die „grünen Poller“ mit durchgestrichenem Hundesymbol vorfinden.
3. Leinenpflicht für große Hunde gilt hier:
- in der Innenstadt (innerhalb des Altstadtrings)
- in Fußgängerzonen
- in verkehrsberuhigten Bereichen
- auf öffentlichen Veranstaltungen, Märkten, Festen sowie Versammlungen im Freien
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in unmittelbarer Nähe von Kinderspielplätzen
(auf der Fläche des Kinderspielplatzes gilt ein absolutes Betretungsverbot) - in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bahnhöfen (auch in den Zwischengeschossen und an den Bahnsteigen)
Soweit in der Hundeverordnung, anderen Satzungen, Verordnungen oder Regelwerken oder in den Nutzungsverordnungen von Betreibern oder Eigentümern (zum Beispiel Schlosspark Nymphenburg, Englischer Garten) nichts anderes festgelegt ist, dürfen Hunde im Stadtgebiet auch ohne Leine geführt werden.
Wann zählt ein Hund als „großer Hund“?
Als groß gelten erwachsene Hunde von 50 Zentimetern Schulterhöhe oder mehr. Ausschlaggebend ist das individuelle Maß, nicht die durchschnittliche Größe der Hunderasse.
Wichtig: Schäferhund, Boxer, Dobermann, Deutsche Dogge gelten immer als „große Hunde“, wenn sie erwachsen sind (unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe)Tipps für Hundehalterinnen und Hundehalter in München sowie Tipps zum Umgang mit Hunden finden Sie unter Informationen/ Formulare zum Download, oder mit unserer Zamperl-App, aufrufbar über Ihr Smartphone (zamperl-app.de).
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Formulare & Links
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Online-Services
Mitteilung über Vorfall mit gefährlichem Hund -
Formulare und Downloads
Tipps zum Umgang mit Hunden Merkblatt-fuer-Hundehalter Grünanlagensatzung Antrag Negativzeugnis
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Auf muenchen.de
Hundesteuer Hundebilder Klasse 1 und 2 Hundeverordnung München Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
Kampfhundeverordnung
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen75 bis 200 Euro im Fall von sicherheitsrechtlichen Anordnungen
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Allgemeine Informationen
Die Landeshauptstadt München hat die Möglichkeit, bei aggressiven Hunden, ganz unabhängig von Größe und Rasse, Anordnungen zu treffen. Diese reichen vom Leinen- und/oder Gittermaulkorbzwang, der Anordnung der sicheren Verwahrung bis hin zur Wegnahme des Hundes – als ultima ratio, sobald ein Hund sicherheitsrechtlich auffällig wird.
Vorfälle mit gefährlichen Hunden:
Alle Vorfälle mit gefährlichen Hunden (beispielsweise "Hund beißt Mensch" oder "Hund beißt Hund") sollten umgehend der Polizei oder dem Kreisverwaltungsreferat gemeldet werden. Für eine schriftliche Mitteilung können Sie unser Formular verwenden. Geben Sie Ort, Zeitpunkt, Beteiligte und Zeugen des Vorfalles an und schildern Sie den genauen Hergang und das Verhalten der Beteiligten.Rechtliche GrundlagenLandesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt München (GrünanlagenS)
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Mobilität
Allgemeine Gefahrenabwehr
Thalkirchner Straße 106
80337 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Mobilität
Allgemeine Gefahrenabwehr
Ruppertstr. 19
80466 München
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