
Deutsche Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigkeitsstelle informiert:
Die Staatsangehörigkeit regelt die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat und begründet Rechtsverhältnisse zwischen ihm und seinen Bürgern. Daraus ergeben sich wechselseitig Rechte und Pflichten.
Wir beraten Sie in allen Fragen, die mit dem Besitz oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zusammenhängen.
Zum verbindlichen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit stellen wir auf Antrag einen Staatsangehörigkeitsausweis aus.
Staatsangehörigkeitsausweis beantragen
Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachweisen. Für die Ausstellung benötigen Sie ein berechtigtes Interesse.
-
Das Wichtigste in Kürze
Zu beachten1. Das Beratungsgespräch
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen mit Angabe Ihrer Telefonnummer per E-Mail an einbuergerung.kvr@muenchen.de. In einem telefonischen Beratungsgespräch informieren wir Sie vorab gerne, wie die Prüfung der Staatsangehörigkeit abläuft und welche Unterlagen Sie dazu benötigen. Danach erhalten Sie das Antragsformular, eine individuelle Liste mit den benötigten Unterlagen und eine Fallnummer.
2. Die Antragstellung
Wenn Sie alle benötigten Unterlagen zusammen und den Antrag ausgefüllt haben, übersenden Sie uns diese per Post.BesonderheitenWir beraten Sie in allen Fragen, die mit dem Besitz oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zusammenhängen, wie zum Beispiel:
- Bin ich wegen meiner deutschen Abstammung eventuell auch deutscher Staatsangehöriger, obwohl ich nur einen ausländischen Pass habe?
- Ist mein Kind durch Adoption oder Vaterschaftsanerkennung deutscher Staatsangehöriger geworden?
- Liegen staatsangehörigkeitsrechtliche Wiedergutmachungsgründe wegen Verfolgung im Dritten Reich nach dem Grundgesetz vor?
- Verliere ich die deutsche Staatsangehörigkeit bei bestimmten Gelegenheiten - zum Beispiel bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (auch bei ständigem Aufenthalt im Inland) oder bei Wehrdienstleistung in einer fremden Armee?
- Bei allen übrigen Rechtsfragen, insbesondere auch im Zusammenhang mit ausländischem Recht, also auch bei doppelter oder mehrfacher Staatsangehörigkeit.
Bitte beachten Sie, dass diese Dienstleistung nur für Personen zur Verfügung steht, die bereits im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind oder den Besitz feststellen lassen wollen. Informationen zur Einbürgerung finden Sie hier. -
Formulare & Links
-
Formulare und Downloads
Antragsformular -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung
-
-
Dauer & Gebühren
GebührenrahmenStaatsangehörigkeitsausweis: 25 Euro
-
Allgemeine Informationen
Wenn Sie rechtlich gesehen deutscher Staatsangehöriger sind, dies aber bisher nicht geltend gemacht haben, weil Sie beispielsweise als Doppelstaatler bereits Inhaber eines ausländischen Passes sind oder bei bestehenden Zweifeln an der deutschen Staatsangehörigkeit, können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Dieser stellt gegenüber allen Behörden das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich fest.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft in der Regel, ob Sie oder Ihre Vorfahren zumindest seit 1950 immer als Deutsche behandelt wurden.
Rechtliche Grundlagen§§ 3, 17, 30 StAG
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung
Bavariastraße 7a
80336 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Staatsangehörigkeit, Einbürgerung
Ruppertstr. 19
80466 München
Nur nach Terminvereinbarung
