
Vaterschaftsanerkennung
Corona
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Die Vaterschaft für ein Kind kann jederzeit anerkannt werden:
- vor der Geburt des Kindes oder kurz nach der Geburt des Kindes
(wenn noch keine Geburtsurkunde ausgestellt wurde)
oder - zu einem späteren Zeitpunkt nach der Geburt des Kindes
(wenn bereits eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde)
Lesen Sie dazu jeweils die nachfolgend aufgelisteten Informationen, um alle Details zu den benötigten Unterlagen zu erfahren.
Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgerechtserklärung vor Geburt/Geburtsbeurkundung des Kindes
Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenFür eine Anerkennung der Vaterschaft ist immer die Zustimmung der Mutter des Kindes notwendig. Die Erklärung der Mutter muss ebenfalls öffentlich beurkundet werden.
Sollten der Vater oder die Mutter noch nicht volljährig sein, müssen jeweils auch die gesetzlichen Vertreter zustimmen.- Für die Vaterschaftsanerkennung können Sie sich an das Standesamt (gebührenfrei), an das Jugendamt (gebührenfrei) oder einen Notar (gebührenpflichtig) wenden.
- Wenn die Vaterschaft bereits vor der Geburt rechtswirksam anerkannt worden ist, wird der Vater im Geburtsregister des Kindes beurkundet und in der Geburtsurkunde aufgeführt.
- Erfolgt die Anerkennung erst zu einem späteren Zeitpunkt (nachdem das Kind geboren und bereits eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde), wird das Geburtsregister ergänzt und eine neue Geburtsurkunde ausgestellt.
- Die Eltern können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung gemeinsam, aber auch getrennt voneinander vornehmen. Die Anerkennung der Vaterschaft wird jedoch erst wirksam, wenn alle erforderlichen Zustimmungen erfolgt sind.
Benötigte UnterlagenFür die Anerkennungserklärung des Vaters:
- Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis des Vaters
- Geburtsurkunde des Vaters
- Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel im Mutterpass)
Für die Zustimmungserklärung der Mutter:- Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis der Mutter
- Geburtsurkunde der Mutter
- wenn die Zustimmung getrennt von der Anerkennung der Vaterschaft erfolgt: beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
- Nachweis des voraussichtlichen Geburtsdatums des Kindes (zum Beispiel im Mutterpass)
Für weitere Zustimmungserklärungen (zum Beispiel von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils):
- Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis des/ der Zustimmenden
- beglaubigte Abschrift der Erklärung, zu der die Zustimmung gegeben wird
- eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter
Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden. Bei fremdsprachigen Urkunden benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland ansässigen vereidigten Übersetzer.
BesonderheitenSollten Sie neben der Vaterschaftsanerkennung auch eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht (Sorgeerklärung) abgeben wollen, sollten Sie die Vaterschaftsanerkennung beim Stadtjugendamt beurkunden lassen. Das Standesamt im Kreisverwaltungsreferat nimmt keine Sorgeerklärung vor.
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Formulare & Links
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Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung
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Dauer & Gebühren
GebührenrahmenEs fallen keine Gebühren an.
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Allgemeine Informationen
Rechtliche Grundlagen§ 1592 Bürgerliches Gesetzbuch (Vaterschaft)
§§ 1594, 1598 Bürgerliches Gesetzbuch (Anerkennung der Vaterschaft)
§ 44 Personenstandsgesetz (Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und Mutterschaft)
Angaben zur Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Vaterschaftsanerkennung ohne Sorgerechtserklärung mit bereits ausgestellter Geburtsurkunde für das Kind
Wenn Sie der Vater eines Kindes und mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet sind, können Sie die Vaterschaft anerkennen. Die Anerkennung der Vaterschaft muss öffentlich beurkundet werden.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenFür eine Anerkennung der Vaterschaft ist immer die Zustimmung der Mutter des Kindes notwendig. Die Erklärung der Mutter muss ebenfalls öffentlich beurkundet werden.
Sollten der Vater oder die Mutter noch nicht volljährig sein, müssen jeweils auch die gesetzlichen Vertreter zustimmen.- Für die Vaterschaftsanerkennung können Sie sich an das Standesamt (gebührenfrei), an das Jugendamt (gebührenfrei) oder einen Notar (gebührenpflichtig) wenden.
- Wenn die Anerkennung rechtswirksam ist, wird das Geburtsregister des Kindes ergänzt und eine neue Geburtsurkunde mit dem Namen des Vaters ausgestellt.
- Die Eltern können die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung gemeinsam, aber auch getrennt voneinander vornehmen. Die Anerkennung der Vaterschaft wird jedoch erst wirksam, wenn alle erforderlichen Zustimmungen erfolgt sind.
Benötigte UnterlagenFür die Anerkennungserklärung des Vaters:
- Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis des Vaters
- Geburtsurkunde des Vaters
- Geburtsurkunde des Kindes
Für die Zustimmungserklärung der Mutter:- Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis der Mutter
- wenn die Zustimmung getrennt von der Anerkennung der Vaterschaft erfolgt: beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
- Geburtsurkunde des Kindes
Für weitere Zustimmungserklärungen (zum Beispiel von gesetzlichen Vertretern eines minderjährigen Elternteils):- Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis des/der Zustimmenden
- beglaubigte Abschrift der Erklärung, zu der die Zustimmung gegeben wird
- eventuell Nachweise über die Stellung als gesetzlicher Vertreter
Im Einzelfall können weitere Unterlagen verlangt werden. Bei fremdsprachigen Urkunden benötigen wir eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland ansässigen vereidigten Übersetzer.
BesonderheitenBitte übersenden Sie die erforderlichen Unterlagen bzw. fragen Sie telefonisch nach den für Ihren Einzelfall erforderlichen Unterlagen und einem Vorsprachetermin.
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Formulare & Links
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Dauer & Gebühren
GebührenrahmenEs fallen keine Gebühren an.
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Allgemeine Informationen
Rechtliche Grundlagen§ 1592 Bürgerliches Gesetzbuch (Vaterschaft)
§§ 1594, 1598 Bürgerliches Gesetzbuch (Anerkennung der Vaterschaft)
§ 44 Personenstandsgesetz (Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und Mutterschaft)
Angaben zur Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Rechtliche Vorschriften zur Vaterschaftsanerkennung
Anerkennung der Vaterschaft
Zustimmungen zur Vaterschaftsanerkennung
Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung
Rechtliche Wirkungen der Anerkennung der Vaterschaft
