
Heiratsbüro

Zuständigkeit:
Das Standesamt München-Pasing ist zuständig für Personenstandsangelegenheiten der Stadtbezirke
- 21 (Pasing-Obermenzing)
- 22 (Aubing-Lochhausen-Langwied)
- 23 (Allach-Untermenzing)
Die Anmeldung der Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sofern Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie ihre Anmeldung abgeben möchten.
Eheschließung anmelden
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen und ist sechs Monate gültig.
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Das Wichtigste in Kürze
Benötigte UnterlagenWenn beide noch nicht verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:
- Neuer beglaubigter Ausdruck/ neu beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
- Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in München mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.
- Neu ausgestellte Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder. In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein.
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis in gut lesbarer Kopie.
- Formular „Schriftliche Anmeldung der Eheschließung“ von Beiden einzeln ausgefüllt und unterschrieben
Wenn Sie bereits verheiratet waren oder schon eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, benötigen Sie zusätzlich folgendes:- Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/ die Aufhebung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft. Bei Vorehen ist dies neben dem Scheidungsurteil oder der Sterbeurkunde des früheren Ehegatten auch eine neue beglaubigte Abschrift/ Ausdruck aus dem Eheregister beziehungsweise eine neu ausgestellte Eheurkunde der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt. In das beim zuständigen Standesamt geführte Eheregister wird Scheidung beziehungsweise Tod eines Ehegatten von Amts wegen eingetragen.
- Bei aufgehobenen Lebenspartnerschaften ist dies in der Regel das rechtskräftige Aufhebungsurteil beziehungsweise die Sterbeurkunde des/ der früheren Lebenspartners/ Lebenspartnerin oder eine neue beglaubigte Abschrift/ Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Auflösungsvermerk.
- Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe/ Lebenspartnerschaft müssen Sie alle früheren Ehen sowie früherer eingetragenen Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile sowie Aufhebungsurteile.
In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr Partner/ Ihre Partnerin- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
- nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
- Ihre letzte Ehe/ Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen haben oder eine Ihrer Vorehen/ Lebenspartnerschaften im Ausland geschieden wurde,
- gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
- sollten Sie sich zur Erstberatung mit uns in Verbindung setzen. Wir bitten Sie, uns telefonisch unter 089/233-96060 oder per E-Mail an heiratsbuero.kvr@muenchen.de zu kontaktieren. Eventuell notwendige persönliche Vorsprachen sind nur mit Termin möglich.
Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten in jedem Fall zum Auskunftsgespräch mitgebracht werden.
Wenn Sie bereits eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet haben und diese in eine Ehe umwandeln wollen ( nur möglich, wenn Ihre begründete Lebenspartnerschaft noch besteht und weder durch rechtskräftiges Aufhebungsurteil noch durch den Tod eines der Lebenspartner beziehungsweise eine der Lebenspartnerinnen aufgelöst ist):
- Neuer beglaubigter Ausdruck/ neu beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich bei dem Standesamt bei dem die Lebenspartnerschaft begründet oder nach Begründung durch einen Notar registriert wurde.
- Neuer beglaubigter Ausdruck/ neu beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
- Erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in München mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung erstellt.
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis in gut lesbarer Kopie.
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Formular „Schriftliche Anmeldung der Eheschließung“ von Beiden einzeln ausgefüllt und unterschrieben
BesonderheitenDie Anmeldung der Eheschließung sowie auch die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses findet ausschließlich schriftlich statt. Das Formular „Schriftliche Anmeldung der Eheschließung“ muss von Beiden einzeln ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit allen Unterlagen an uns gesendet werden. Ebenso eine gut lesbare Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. Die vollständigen Unterlagen senden Sie uns per Post zu. Bitte teilen Sie uns auch Ihre Telefonnummer und E-Mail mit.
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Schriftliche Anmeldung der Eheschließung Bevollmächtigung zur Anmeldung
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Dauer & Gebühren
GebührenrahmenEheschließung: etwa 300 Euro
Persönliche Auskunft: 25 Euro (bei Anmeldung der Eheschließung in München wird der Betrag verrechnet)Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Bei der Anmeldung der Eheschließung können Angaben zur gewünschten Namensführung in der Ehe gemacht werden sowie diverse organisatorische Punkte geklärt werden.
Sie können urkundliche Nachweise über die Eheschließung vorbestellen, welche Sie am Tag der Eheschließung ausgehändigt bekommen. Diese Urkunden dienen zur Vorlage beispielsweise bei Banken und Versicherungen, dem Finanzamt und gegebenenfalls für die Beantragung neuer Ausweisdokumente. Eine musikalische Umrahmung der Zeremonie ist auf Bestellung möglich.
Fragen & AntwortenKönnen ausländische Paare in München heiraten, auch wenn sie nicht in Deutschland leben?
Ja, man kann als Ausländer auch nur nach München kommen, um zu heiraten. Die erforderlichen Unterlagen und Voraussetzungen können nicht pauschal genannt werden, sondern sind vom konkreten Einzelfall abhängig. Wir erteilen gerne per E-Mail die entsprechenden Auskünfte.
Angaben zur Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Wenn Deutsche oder Personen, die deutschem Recht unterstehen, im Ausland heiraten wollen, brauchen sie in vielen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis.
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Das Wichtigste in Kürze
Benötigte UnterlagenWenn beide noch nicht verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:
- Neuer beglaubigter Ausdruck/ Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
- Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes. Wenn Sie in München mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird das Dokument beim Standesamt im Rahmen der Antragstellung erstellt. Eine Anmeldebestätigung genügt nicht. Die Aufenthaltsbescheinigung ist für alle deutschen und alle ausländischen Staatsangehörigen erforderlich und nicht zu verwechseln mit ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Staatsangehörige.
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Wenn Sie beide Deutsche ohne Auslandsbezug sind und einer von Ihnen oder Sie beide bereits verheiratet waren, brauchen Sie zusätzlich folgendes:
- Ein urkundlicher Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe/ die Aufhebung der letzten eingetragenen Lebenspartnerschaft. Bei Vorehen ist dies neben dem Scheidungsurteil oder der Sterbeurkunde des früheren Ehegatten auch eine neue beglaubigte Abschrift/ Ausdruck aus dem Eheregister beziehungsweise Heiratsurkunde der letzten Ehe, erhältlich beim Eheschließungsstandesamt . In das beim zuständigen Standesamt geführte Eheregister wird Scheidung beziehungsweise Tod eines Ehegatten von Amts wegen eingetragen.
- Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.
Wenn einer der beiden Verlobten ausländischer Staatsangehöriger ist, noch nicht verheiratet war oder noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte und volljährig ist, benötigen wir grundsätzlich - zusätzlich zu den oben angeführten Dokumente für den deutschen Teil - für den ausländischen Partner folgende Unterlagen:
- Eine aktuelle Geburtsurkunde (neu nicht älter als 6 Monate) mit Angabe beider Elternteile. Die Geburtsurkunde erhalten Sie in der Regel beim zuständigen Standesamt oder Registeramt am Geburtsort.
- Eine aktuelle (nicht älter als 6 Monate) amtliche Bescheinigung über den derzeitigen Familienstand. Die Bescheinigung ist in der Regel am Wohnort des ausländischen Verlobten im Ausland oder beim zuständigen ausländischen Standesamt oder Registeramt erhältlich.
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
- Übersetzung aller ausländischen Urkunden, die nicht in internationaler Form erstellt wurden, durch einen im Bundesgebiet ansässigen, amtlich anerkannten und öffentlich beeidigten Übersetzer. Sofern die Urkunden im Ausland übersetzt werden, sollte ein für die deutsche Auslandsvertretung tätiger Übersetzer in Anspruch genommen werden. Die Übersetzertätigkeit sollte durch die deutsche Auslandsvertretung bestätigt sein.
In allen anderen Fällen, wenn
- der ausländische Verlobte bereits verheiratet war
- Sie nicht im Bundesgebiet geboren oder adoptiert sind,
- Sie ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben, oder eine Ihrer Vorehen im Ausland geschieden wurde,
- Sie bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten,
sollte zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich bei uns vorsprechen. Wenn Sie verhindert sind, kann die Auskunft auch durch eine mit Ihren persönlichen Verhältnissen gut vertraute Person (beispielsweise Eltern, Geschwister) eingeholt werden.
- Bereits vorhandene, auch ältere personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten in jedem Fall zum Auskunftsgespräch mitgebracht werden.
Achtung ! Alle Unterlagen müssen für beide Verlobte im Original vorgelegt werden!
Forderungen nach weiteren urkundlichen Nachweisen im Einzelfall behalten wir uns ausdrücklich vor!
BesonderheitenWir bitten um Verständnis, dass bei der Vielzahl der Fallgestaltungen gerade mit Auslandsbezug keine Telefonberatung zu den Unterlagen, die Sie im Einzelfall benötigen, möglich ist.
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Ehefähigkeitszeugnis -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitZwei bis drei Wochen
GebührenrahmenAusstellung des Ehefähigkeitszeugnisses: 67 bis 150 Euro
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Allgemeine Informationen
Wenn Deutsche beziehungsweise Personen, die deutschem Recht unterstehen, im Ausland heiraten wollen, brauchen sie in vielen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis. Das gleiche gilt, wenn der fremde Staat eine Konsularbescheinigung der deutschen Auslandsvertretung hinsichtlich der Eheschließungsvoraussetzungen vom deutschen Verlobten verlangt.
Ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis brauchen, erfahren Sie im ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland oder auch bei der deutschen Vertretung im Eheschließungsstaat. Das Ehefähigkeitszeugnis kann nur von deutschen Verlobten beantragt werden. Sind beide Verlobte deutsche Staatsangehörige genügt meist die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für beide. Sollte die Eheschließung in Österreich, der Schweiz oder in Luxemburg stattfinden, so kann das Ehefähigkeitszeugnis auch direkt durch das dortige zuständige Standesamt beziehungsweise Zivilstandsamt im Rahmen des dortigen Eheanmeldeverfahrens angefordert werden.
Das Standesamt München stellt ein Ehefähigkeitszeugnis nur aus, wenn der deutsche Verlobte mit Haupt- oder Nebenwohnung in München gemeldet ist. Für die Münchner Stadtbezirke 21 (Pasing – Obermenzing), 22 (Aubing – Lochhausen – Langwied) und 23 (Allach – Untermenzing) ist nur das Standesamt München-Pasing zuständig. Hier können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis nur mit vorheriger Terminabsprache beantragen. Sofern Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie das Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Sollte die deutsche Verlobte beziehungsweise der deutsche Verlobte keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, muss das Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt des letzten Wohnsitzes beantragt werden. Bestand niemals oder nur vorübergehend ein Aufenthalt im Inland, so ist der Standesbeamte des Standesamtes I in Berlin, Schönstedtstraße 5, 13357 Berlin, zuständig.
Wenn Sie alle Unterlagen zur Beantragung Ihres Ehefähigkeitszeugnisses vorliegen haben, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Antragstellung zur Verfügung:- persönliche Vorsprache (vor allem in dringenden Fällen)
Sollten Sie persönlich die Dokumente vorlegen wollen, beachten Sie bitte unsere, von den allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes abweichenden, Vorsprachezeiten, welche auch für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses gelten.
Sind beide Verlobte deutsche Staatsangehörige, ist die Vorsprache von beiden erforderlich. Ist ein Verlobter Ausländer, genügt es, wenn der deutsche Partner mit allen Unterlagen für beide Verlobte den Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses stellt.
Wenn Sie Wartezeiten vermeiden wollen, vereinbaren Sie bitte unter Telefon 089/233-96060 einen verbindlichen Termin für die Ausstellung Ihres Ehefähigkeitszeugnisses.- schriftliche Antragstellung
Sofern Sie den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (download) nutzen wollen, tragen Sie hierin die Angaben zu den persönlichen Verhältnissen beider Verlobter ein, drucken diesen aus und unterschreiben beide den Antrag. Ist ein Verlobter Ausländer, genügt es, wenn nur der deutsche Verlobte den Antrag unterschreibt. Senden Sie diesen unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Originalunterlagen sowie vollständigen Kopien Ihrer Reisepässe oder Personalausweise (Ausstellungsdaten und Gültigkeitsdaten sowie Ihren Unterschriften) an das Standesamt München, Ruppertstraße 11, 80466 München! Zur Begleichung der zu erhebenden Verwaltungsgebühren wird Ihnen eine Rechnung der Landeshauptstadt München übersandt!
Angaben zur Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Trautermine
Folgende Samstage sind für Eheschließungen vorgesehen:
Hochzeits-Samstage 2021
8. Mai, 19. Juni, 17. Juli, 21. August, 25. September, 4. Dezember
Am 16. April 2021 und am 22. Oktober 2021 bietet das Standesamt München-Pasing zusätzlich Trauungen im historischen Sitzungssaal des alten Pasinger Rathauses an.
Der Saal befindet sich im ersten Stock des Altbaus und bietet Traugesellschaften mit bis zu 60 Gästen Platz. Den hellen Saal ziert neben den Buntglasfenstern mit den Zunftzeichen aus der Anfangszeit des vorigen Jahrhunderts vor allem ein großflächiger Gobelin, der Szenen aus der bayerischen Geschichte darstellt. Der Saal und Teile der Einrichtung stehen unter Denkmalschutz und bieten somit einen besonderen Rahmen für Ihre Hochzeitszeremonie.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Reservierungen ohne vorherige Anmeldung der Eheschließung/ Lebenspartnerschaft mit vollständigen Unterlagen, aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich sind.
Die Trauungen finden am Nachmittag in der Zeit von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr statt.
Bei Interesse an unseren Trauungen im Rathaussaal kontaktieren Sie bitte unser Heiratsbüro.
Fotogalerie des Standesamts München-Pasing
