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Sterbeurkunde beantragen
Das Standesamt stellt nach einem Todesfall Sterbeurkunden aus. Um die Anzeige des Sterbefalls kümmert sich in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenWir stellen nach einem Todesfall in unserem Zuständigkeitsbereich Sterbeurkunden aus. Um die Anzeige des Sterbefalls kümmert sich das Bestattungsunternehmen, das Sie mit der Abwicklung der Bestattung beauftragen. Nach Abschluss der Beurkundung erhalten Sie vom Bestattungsunternehmen die bestellten Sterbeurkunden.
VoraussetzungenDer Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden. Wenn der Tod in einem Krankenhaus, einer Seniorenresidenz oder einem Pflegeheim eingetreten ist, ist diese Einrichtung zur Anzeige verpflichtet. Bei einem Sterbefall in der Wohnung muss der Sterbefall von einer Person angezeigt werden, die aus eigenem Wissen davon unterrichtet ist. Wird ein Bestattungsunternehmen beauftragt, kümmert sich dieses um alle Formalitäten.
Das Standesamt benötigt neben der Sterbefallanzeige und der ärztlichen Todesbescheinigung Belege für alle persönlichen Daten der verstorbenen Person (siehe „Benötigte Unterlagen“).
Der Sterbefall wird im Sterberegister beurkundet. Auf Basis der Daten, die im Sterberegister eingetragen sind, werden auf Antrag Sterbeurkunden ausgestellt.Benötigte UnterlagenUnterlagen und Urkunden im Original für das Bestattungsunternehmen:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde (Heiratsurkunde), beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder Familienstammbuch
- gegebenenfalls Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten (bei Verwitweten) oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geschiedenen)
- ausländische Personenstandsurkunden/ Scheidungsurteile sind mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer vorzulegen
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Flüchtlingsausweis, Registrierschein
- Reisepass/ Identitätsnachweis (wichtig bei ausländischen Staatsangehörigen)
- Lebenspartnerschaftsurkunde
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Formulare & Links
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Online-Services
Sterbeurkunde online beantragen -
Formulare und Downloads
Sterbefallanzeige für Bestatter, Altenheime und Krankenhäuser -
Auf muenchen.de
Städtische Bestattung (Städtische Friedhöfe München/Grablage) Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
Nachlassgericht München
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitDer Sterbefall kann beurkundet werden, sobald dem Standesamt alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Danach werden die beantragten Sterbeurkunden ausgestellt.
GebührenrahmenFür Krankenkasse und Rentenzwecke: Je 1 gebührenfreie Urkunde
Sterbeurkunden für den privaten Gebrauch: 12 Euro
Bescheinigungen über die Zurückstellung der Beurkundung: 12 EuroZahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Wir stellen nach einem aktuellen Todesfall auf Antrag Sterbeurkunden aus. Voraussetzung ist, dass der Sterbefall in München in unserem Zuständigkeitsbereich war.
Bei Sterbefällen, die im Zuständigkeitsbereich des Standesamts München-Pasing (Klinikum München-Pasing und Altenheime der Stadtbezirke 21, 22, 23) waren, wenden Sie sich bitte an: Standesamt München-Pasing - Landsberger Straße 486, 81241 München, Telefon: 089/233-37248.
Fragen, die Ermittlungen von Erben und die Ausstellung eines Erbscheines betreffen, können vom Nachlassgericht München in der Maxburgstraße 4, 80333 München, Telefon 089/5597-06 beantwortet werden.
Fragen zur Grablage (beispielsweise auf welchem Friedhof ist ein Verstorbener beerdigt?) kann Ihnen die Verwaltung der Städtischen Friedhöfe München in der Damenstiftstraße 8, 80331 München, Telefon 089/23199-01 beantworten.
Angaben zur Ermittlung der zuständigen Einrichtung
