Zu beachten
Für Fußgängerzonen und historische Plätze gelten besondere Vorgaben.
Voraussetzungen
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Erlaubnis sind, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, die Straße/der Platz verkehrlich unbedeutend ist, dort keine öffentlichen Verkehrsmittel (Tram, Bus) fahren, keine (Produkt-)Werbung oder Produktverkauf stattfindet und kein Eintritt verlangt wird.
Benötigte Unterlagen
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Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung auf öffentlichen Straßen und Plätzen
(zum Download erhältlich)
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Veranstaltererklärung (Vordruck aus dem Antrag verwenden )
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Hinweise zu möglichen weiteren Konten (Vordruck aus dem Antrag verwenden)
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Nachweis einer Veranstalterhaftpflicht
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Lageplan (maßstabsgenau)
Besonderheiten
Antragsfrist:
Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor dem geplanten Termin der Veranstaltung gestellt werden.
Formelles Sicherheitskonzept:
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie für Ihre Veranstaltung ein formelles Sicherheitskonzept erstellen und abstimmen.
Abgabe von Speisen und Getränken:
Wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, kann zusätzlich eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) notwendig sein.
Aufbauten/Podien:
Für dauerhafte bauliche Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. (Art. 74 der Bayerischen Bauordnung -BayBo-)
Werden sogenannte "fliegende Bauten" (Art. 85 BayBo, Bude, Zelt, Bühne) errichtet, so ist dies vorher der Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen.
Ausgenommen von der Notwendigkeit eines Prüfbuches und der Anzeigepflicht sind unbedeutende fliegende Bauten. Als solche gelten Buden, Podien und ähnliche untergeordnete Bauten mit einer Größe von weniger als 75 Quadratmetern oder eine Höhe bis zu fünf Metern, die keine größeren Lasten aufzunehmen haben oder von denen keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Zuständig hierfür ist das
Referat für Stadtplanung und Bauordnung - Hauptabteilung IV/12
Zimmer 238, Blumenstraße 19
Ansprechpartner
Telefon 089/233-96484
Fax 089/233-22790
Sondernutzungserlaubnis:
Bei Veranstaltungen, für die Sie keine Veranstaltungserlaubnis brauchen, kann trotzdem eine Sondernutzungserlaubnis notwendig sein.
Kostenübernahme:
Als Veranstalter müssen Sie sich verpflichten, anfallende Kosten zu übernehmen, zum Beispiel für Müllbeseitigung und Verkehrsbeschilderungen.
Abfallvermeidungs- und Abfalltrennungspflicht
Zur Abfallvermeidungs- und Abfalltrennungspflicht informieren Sie sich bitte beim Abfallwirtschaftsbetrieb.