
Fahrgastbeförderung
Personenbeförderungsschein beantragen
Wer gewerblich Fahrgäste befördern will (Taxi, Mietwagen, Pkw mit Linien- und Ausflugsverkehr), braucht zum Führerschein eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDazu müssen Sie persönlich vorbeikommen, weil auf dem Antrag Ihre Unterschrift benötigt wird. Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt.
Hinweis: Für die Erlaubnis zum Fahren von Krankenwagen gibt es eigene Informationen.
Voraussetzungen- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
- Sie haben einen Kartenführerschein, wenn Sie noch einen EU-Kartenführerschein ausgestellt von einem anderen EU-/ EWR-Mitgliedsstaat haben, müssen Sie diesen in einen Kartenführerschein umtauschen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise bei "Umschreibung EU-/ EWR-Führerschein beantragen"
- Wenn Sie noch einen Altführerschein (grau oder rosa) haben, müssen Sie zuerst den Kartenführerschein beantragen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise bei „Umtausch in Kartenführerschein“.
Benötigte Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- Kartenführerschein
- nur wenn Sie den Kartenführerschein noch beantragen müssen: biometrisches Passfoto
- Nachweis, dass Sie den Führerschein Klasse B (alte Klasse 3) haben (für mindestens zwei Jahre im Zeitraum der letzten fünf Jahre)
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Bei Taxi: Nachweis über Ortskundeprüfung
Hinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen:
Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:
- Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Informationen zum biometrischen Passfoto Bescheinigung augenärztliche Untersuchung Bescheinigung über gesundheitliche Eignung -
Im Dienstleistungsfinder
Informationen zum Umtausch in den Kartenführerschein -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
Ortskundeprüfungen
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen43,90 Euro
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Rechtliche GrundlagenFahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19/21
81373 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
Nur nach Terminvereinbarung
Ortskundeprüfung bei Fahrgastbeförderung
Wenn Sie Taxi fahren wollen und bereits einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gestellt haben, können Sie sich zur Ortskundeprüfung anmelden.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDazu müssen Sie persönlich vorbeikommen.
Ihren Prüfungstermin und die schriftliche Zulassungsbescheinigung erhalten Sie bei der Anmeldung. Aufgrund der starken Nachfrage, kann die Wartezeit bis zum nächsten freien Termin mehrere Wochen betragen.
Ausnahme
Wenn Sie im Landkreis München wohnen, müssen Sie sich zur Ortskundeprüfung beim Landratsamt München in Grasbrunn-Neukeferloh anmelden. Sobald Sie dort registriert sind, erhalten Sie von uns die Einladung und Ihren Termin für die Prüfung.Benötigte UnterlagenFür die Anmeldung:
- Personalausweis/ Pass und Führerschein
- Bescheinigung über die Zulassung zur Prüfung
- Personalausweis/ Pass und Führerschein
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Prüfungsstoff der Ortskundeprüfung -
Im Dienstleistungsfinder
Personenbeförderungserlaubnis -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
Landratsamt München
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Dauer & Gebühren
GebührenrahmenTaxiprüfung: 57,30 Euro
Mietwagenprüfung: 57,30 EuroZahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Ablauf der Prüfung
Sie bearbeiten praxisnahe Fragen, die zu einem großen Teil mündlich gestellt werden, und anhand von Plänen, Texten und Bildern beantwortet werden.
Für die mündlich gestellten Fragen mit Ortsnamen, Straßennamen und Fahrtzielen benötigen Sie ausreichende Deutschkenntnisse, um die Angaben zu verstehen und korrekt zu notieren.
Für Taxi:
120 Fragen, Bearbeitungszeit 90 Minuten, bei mehr als 20 Fehlern ist die Prüfung nicht bestanden.
Für Mietwagen:
80 Fragen, Bearbeitungszeit 60 Minuten, bei mehr als 15 Fehlern ist die Prüfung nicht bestanden
Ort und Zeit der Prüfung:
Die Prüfungen finden in der Regel am Mittwoch in den Räumen des TÜV an der Rüdesheimer Straße 7 statt.
Prüfungsergebnis:
Nach zirka einer Woche informieren wir Sie schriftlich, ob Sie die Prüfung bestanden haben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen geben wir das Prüfungsergebnis nicht telefonisch oder an Dritte weiter.Fragen & AntwortenWie oft kann man die Prüfung machen?
Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Ab dem zweiten Fehlversuch sind jedoch Sperrfristen möglich (abhängig von der Fehlerzahl).
Können gleich mehrere Prüfungstermine reserviert werden?
Nein. Die Anmeldung ist immer nur für einen Termin möglich.
Kann man sich telefonisch oder per E-Mail zur Prüfung anmelden?
Nein. Zur Anmeldung müssen Sie persönlich in die Geschäftsstelle zur Durchführung der Ortskundeprüfung kommen.
Kann eine andere Person mit Vollmacht die Anmeldung erledigen?
Nein. Zur Anmeldung müssen Sie persönlich in die Geschäftsstelle zur Durchführung der Ortskundeprüfung kommen.
Sollte das Prüfungsergebnis negativ ausfallen, wie schnell kann die Prüfung wiederholt werden ?
Aufgrund der hohen Nachfrage und einer beschränkten Anzahl Prüfungsplätze, kann die Wartezeit mehrere Wochen betragen.Rechtliche GrundlagenPersonenbeförderungsgesetz (§§ 1,2,47,49 PBefG)
Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 48 FeV)
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19/21
81373 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
Nur nach Terminvereinbarung
Personenbeförderungsschein für Krankenwagen beantragen
Wer gewerblich Krankenwagen fahren will, benötigt zusätzlich zum Führerschein eine besondere Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDazu müssen Sie persönlich vorbeikommen, weil auf dem Antrag Ihre Unterschrift benötigt wird. Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt.
Hinweis: Für die Erlaubnis zum Fahren von Taxi oder Mietwagen gibt es eigene Informationen.
Voraussetzungen- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Sie sind mindestens 19 Jahre alt.
- Sie haben einen deutschen Kartenführerschein, wenn Sie noch einen EU-Kartenführerschein ausgestellt von einem anderen EU-/ EWR-Mitgliedsstaat haben, müssen Sie zuerst einen Umtausch in den deutschen Kartenführerschein vornehmen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise bei "Umschreibung EU-/ EWR-Führerschein beantragen".
- Wenn Sie noch einen Altführerschein (grau oder rosa) haben, müssen Sie zuerst den Kartenführerschein beantragen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise bei „Umtausch in Kartenführerschein“
Benötigte Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- Kartenführerschein
- nur wenn Sie den Kartenführerschein noch beantragen müssen: biometrisches Passfoto
- Nachweis, dass Sie den Führerschein Klasse B (alte Klasse 3) haben (für mindestens ein Jahr im Zeitraum der letzten fünf Jahre)
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Nachweis über Ausbildung in „Erster Hilfe“
Hinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen:
Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:
- Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Ausbildung in „Erster Hilfe“
-
Formulare & Links
-
Formulare und Downloads
Informationen zum biometrischen Passfoto Bescheinigung augenärztliche Untersuchung
-
-
Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitSechs Wochen
Gebührenrahmen43,90 Euro
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Rechtliche GrundlagenFahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19/21
81373 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
Nur nach Terminvereinbarung
Personenbeförderungsschein verlängern
Der Personenbeförderungsschein gilt in der Regel fünf Jahre und muss danach verlängert werden.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenSie können die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur noch schriftlich beantragen. Dazu müssen Sie das Antragsformular Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung vollständig ausfüllen, unterschreiben und mit den geforderten Unterlagen an uns senden.
VoraussetzungenSie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet
Benötigte Unterlagen- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Das Formular können Sie unter „Formulare und Links“ herunterladen. Bitte legen Sie die geforderten Unterlagen dem Antrag bei.
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
- Sie haben einen deutschen Kartenführerschein, wenn Sie noch einen EU-Kartenführerschein ausgestellt von einem anderen EU-/ EWR-Mitgliedstaat haben, müssen Sie zuerst einen Umtausch in deutschen Kartenführerschein vornehmen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise bei "Umschreibung EU-/ EWR-Führerschein beantragen".
- Erlaubnis zur Personenbeförderung
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung (Formblatt zum Download erhältlich)
- Wenn Sie bei der Verlängerung bereits 60 Jahre alt sind oder die Verlängerung über Ihr 60. Lebensjahr gelten soll, benötigen Sie eine Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/ Arbeitsmediziner
BesonderheitenHinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen:
Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:
• ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung
• Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
Bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre:
• Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
Antragsfristen:
Etwa sechs Monate bevor Ihr Personenbeförderungsschein abläuft, sollten Sie den Antrag auf Verlängerung stellen. -
Formulare & Links
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Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitAntragsfristen:
Etwa sechs Monate bevor Ihr Personenbeförderungsschein abläuft, sollten Sie den Antrag auf Verlängerung stellen.Gebührenrahmen51 Euro
56,90 Euro (wenn bisheriger Personenbeförderungsschein bereits abgelaufen war)
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Rechtliche GrundlagenFahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19/21
81373 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
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