
Fahrgastbeförderung
Personenbeförderungsschein beantragen
Wer gewerblich Fahrgäste befördern will (mit Taxi, Mietwagen oder Pkw mit Linien- und Ausflugsverkehr), benötigt zusätzlich zum Führerschein eine besondere Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
-
Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDazu müssen Sie persönlich vorbeikommen, weil auf dem Antrag Ihre Unterschrift benötigt wird. Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt.
Hinweis: Für die Erlaubnis zum Fahren von Krankenwagen gibt es eigene Informationen.
Voraussetzungen- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
- Sie haben einen Kartenführerschein.
- Wenn Sie noch einen Altführerschein (grau oder rosa) haben, müssen Sie zuerst den Kartenführerschein beantragen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise bei „Umtausch in Kartenführerschein“.
Benötigte Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- Kartenführerschein
- nur wenn Sie den Kartenführerschein noch beantragen müssen: biometrisches Passfoto
- Nachweis, dass Sie den Führerschein Klasse B (alte Klasse 3) haben (für mindestens zwei Jahre im Zeitraum der letzten fünf Jahre)
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Bei Taxi: Nachweis über Ortskundeprüfung
- Führungszeugnis für Behörden
Hinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen:
Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:
- Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
-
Formulare & Links
-
Formulare und Downloads
Bescheinigung augenärztliche Untersuchung Bescheinigung über gesundheitliche Eignung
-
Im Dienstleistungsfinder
Informationen zum Umtausch in den Kartenführerschein -
Im Internet
Informationen zum biometrischen Passfoto Ortskundeprüfungen
-
-
Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen42,60 Euro
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
-
Details
Rechtliche GrundlagenFahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr
Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr
Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
Hinweis:
Bei Überfüllung wird die Wartenummernausgabe vorzeitig beendet.
Ortskundeprüfung bei Fahrgastbeförderung
Wenn Sie in München Taxi fahren wollen und bereits einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gestellt haben, können Sie sich bei uns zur Ortskundeprüfung anmelden.
-
Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDazu müssen Sie persönlich vorbeikommen.
Ihren Prüfungstermin und die schriftliche Zulassungsbescheinigung erhalten Sie bei der Anmeldung. Aufgrund der starken Nachfrage, kann die Wartezeit bis zum nächsten freien Termin mehrere Wochen betragen.
Ausnahme
Wenn Sie im Landkreis München wohnen, müssen Sie sich zur Ortskundeprüfung beim Landratsamt München in Grasbrunn-Neukeferloh anmelden. Sobald Sie dort registriert sind, erhalten Sie von uns die Einladung und Ihren Termin für die Prüfung.Benötigte UnterlagenFür die Anmeldung:
- Personalausweis/ Pass und Führerschein
- Bescheinigung über die Zulassung zur Prüfung
- Personalausweis/ Pass und Führerschein
-
Formulare & Links
-
Formulare und Downloads
Prüfungsstoff der Ortskundeprüfung -
Im Dienstleistungsfinder
Personenbeförderungserlaubnis -
Im Internet
Landratsamt München
-
-
Dauer & Gebühren
GebührenrahmenTaxiprüfung: 57,30 Euro
Mietwagenprüfung: 57,30 EuroZahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
-
Details
Ablauf der Prüfung
Sie bearbeiten praxisnahe Fragen, die zu einem großen Teil mündlich gestellt werden, und anhand von Plänen, Texten und Bildern beantwortet werden.
Für die mündlich gestellten Fragen mit Ortsnamen, Straßennamen und Fahrtzielen benötigen Sie ausreichende Deutschkenntnisse, um die Angaben zu verstehen und korrekt zu notieren.
Für Taxi:
120 Fragen, Bearbeitungszeit 90 Minuten, bei mehr als 20 Fehlern ist die Prüfung nicht bestanden.
Für Mietwagen:
80 Fragen, Bearbeitungszeit 60 Minuten, bei mehr als 15 Fehlern ist die Prüfung nicht bestanden
Ort und Zeit der Prüfung:
Die Prüfungen finden in der Regel am Mittwoch in den Räumen des TÜV an der Rüdesheimer Straße 7 statt.
Prüfungsergebnis:
Nach zirka einer Woche informieren wir Sie schriftlich, ob Sie die Prüfung bestanden haben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen geben wir das Prüfungsergebnis nicht telefonisch oder an Dritte weiter.Fragen & AntwortenWie oft kann man die Prüfung machen?
Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Ab dem zweiten Fehlversuch sind jedoch Sperrfristen möglich (abhängig von der Fehlerzahl).
Können gleich mehrere Prüfungstermine reserviert werden?
Nein. Die Anmeldung ist immer nur für einen Termin möglich.
Kann man sich telefonisch oder per E-Mail zur Prüfung anmelden?
Nein. Zur Anmeldung müssen Sie persönlich in die Geschäftsstelle zur Durchführung der Ortskundeprüfung kommen.
Kann eine andere Person mit Vollmacht die Anmeldung erledigen?
Nein. Zur Anmeldung müssen Sie persönlich in die Geschäftsstelle zur Durchführung der Ortskundeprüfung kommen.
Sollte das Prüfungsergebnis negativ ausfallen, wie schnell kann die Prüfung wiederholt werden ?
Aufgrund der hohen Nachfrage und einer beschränkten Anzahl Prüfungsplätze, kann die Wartezeit mehrere Wochen betragen.Rechtliche GrundlagenPersonenbeförderungsgesetz (§§ 1,2,47,49 PBefG)
Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 48 FeV)
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr
Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Personenbeförderungsschein für Krankenwagen beantragen
Wer gewerblich Krankenwagen fahren will, benötigt zusätzlich zum Führerschein eine besondere Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
-
Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDazu müssen Sie persönlich vorbeikommen, weil auf dem Antrag Ihre Unterschrift benötigt wird. Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt.
Hinweis: Für die Erlaubnis zum Fahren von Taxi oder Mietwagen gibt es eigene Informationen.
Voraussetzungen- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Sie sind mindestens 19 Jahre alt.
- Sie haben einen Kartenführerschein.
- Wenn Sie noch einen Altführerschein (grau oder rosa) haben, müssen Sie zuerst den Kartenführerschein beantragen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise bei „Umtausch in Kartenführerschein“
Benötigte Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- Kartenführerschein
- nur wenn Sie den Kartenführerschein noch beantragen müssen: biometrisches Passfoto
- Nachweis, dass Sie den Führerschein Klasse B (alte Klasse 3) haben (für mindestens ein Jahr im Zeitraum der letzten fünf Jahre)
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Nachweis über Ausbildung in „Erster Hilfe“
Hinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen:
Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:
- Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Ausbildung in „Erster Hilfe“
-
Formulare & Links
-
Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitSechs Wochen
Gebührenrahmen42,60 Euro
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
-
Details
Rechtliche GrundlagenFahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr
Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr
Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
Personenbeförderungsschein verlängern
Der Personenbeförderungsschein gilt in der Regel fünf Jahre und muss danach verlängert werden.
-
Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDazu müssen Sie persönlich vorbeikommen, weil auf dem Antrag Ihre Unterschrift benötigt wird. Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt.
VoraussetzungenSie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet
Benötigte Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Erlaubnis zur Personenbeförderung
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung (Formblatt zum Download erhältlich)
- Wenn Sie bei der Verlängerung bereits 60 Jahre alt sind oder die Verlängerung über Ihr 60. Lebensjahr gelten soll, benötigen Sie eine Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
Hinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen:
Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:- ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung
- Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
BesonderheitenAntragsfristen:
Etwa drei Monate bevor Ihr Personenbeförderungsschein abläuft, sollten Sie den Antrag auf Verlängerung stellen. -
Formulare & Links
-
Formulare und Downloads
Bescheinigung augenärztliche Untersuchung Bescheinigung über gesundheitliche Eignung
-
-
Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen51 Euro
55,60 Euro (wenn bisheriger Personenbeförderungsschein bereits abgelaufen war)
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
-
Details
Rechtliche GrundlagenFahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr
Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr
Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
