
Fahrschulen/ Fahrlehrer
Fahrlehrererlaubnis beantragen
Wer Fahrschüler ausbilden will, benötigt eine Fahrlehrererlaubnis.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenKontaktieren Sie uns per Mail zur Terminvereinbarung.
Voraussetzungen- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
- Sie haben (mindestens) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung.
- Sie sind im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklassen
- Sie absolvieren einen Ganztageskurs bei einer Ausbildungsstätte für Fahrlehrer
Benötigte Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- Kartenführerschein (zum Zeitpunkt des Erwerbs der Lehrerlaubnis für die Klasse BE sind Sie mindestens drei Jahre im Besitz der Klasse B, für die Lehrerlaubnis der Klassen A, CE und DE sind Sie jeweils mindestens zwei Jahre im Besitz der Klassen A2, CE und D)
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner, nicht älter als ein Jahr (die Anforderungen an das Sehvermögen für die Klasse C müssen erfüllt sein)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung, nicht älter als ein Jahr (die Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung für die Klasse C1 müssen erfüllt sein)
- Lebenslauf
- Nachweis über Abschluss der Berufsausbildung
- Bestätigung der Ausbildungsstätte für Fahrlehrer, bei der Sie angemeldet sind
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
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Formulare & Links
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Auf muenchen.de
Führungszeugnis Datenschutzgrundverordnung
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen45,20 Euro
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Rechtliche GrundlagenFahrlehrergesetz
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19/21
81373 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular
Fahrschulerlaubnis beantragen
Wer als selbständiger Fahrlehrer ausbilden oder andere Fahrlehrer beschäftigen will benötigt eine Fahrschulerlaubnis.
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Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenKontaktieren Sie uns per Mail zur Terminvereinbarung.
Voraussetzungen- Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
- Sie haben die Fahrlehrererlaubnis für die Klassen, für die Sie die Fahrschulerlaubnis oder Zweigstellenerlaubnis beantragen.
- Sie haben mindestens zwei Jahre hauptberuflich als Fahrlehrer gearbeitet.
- Sie haben an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen.
- Sie verfügen über den erforderlichen Unterrichtsraum, die vorgeschriebenen Lehrmittel und die Lehrfahrzeuge.
Benötigte Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Download erhältlich)
- Fahrlehrererlaubnis (Fahrlehrerschein)
- Unterlagen über die hauptberufliche Tätigkeit als Fahrlehrer
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang „Fahrschulbetriebswirtschaft“
- Plan des Unterrichtsraums (maßstabsgerecht) und Mietvertrag
- Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel vorhanden sind
- Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Erfüllung der steuerlichen Pflichten
- Auszug aus dem Handelsregister oder aus dem Vereinsregister (nur erforderlich bei juristischen Personen oder Personengesellschaften)
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Antrag Fahrschulerlaubnis/ Zweigstellenerlaubnis -
Auf muenchen.de
Führungszeugnis Datenschutzgrundverordnung
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Dauer & Gebühren
GebührenrahmenFahrschulerlaubnis:
Natürliche Personen: 102 Euro
Juristische Personen: 153 EuroZweigstellenerlaubnis: 84,40 Euro
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
-
Allgemeine Informationen
Rechtliche GrundlagenFahrerlaubnisverordnung
Fahrlehrergesetz
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19/21
81373 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular
