
Nach Entzug/ Verzicht
Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht wieder beantragen
Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde oder Sie den Führerschein freiwillig abgegeben haben, ist Ihre Fahrerlaubnis damit erloschen und muss wieder neu beantragt werden.
-
Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDie Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzung Sie den Führerschein neu erwerben können, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Dazu prüfen wir sorgfältig alle Auskünfte (zum Beispiel Führungszeugnis) und die gerichtlichen Entscheidungen.
Für den Antrag auf Neuerteilung müssen Sie persönlich vorbeikommen, weil auf dem Antrag für den Führerschein Ihre Unterschrift benötigt wird.VoraussetzungenSie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
Benötigte UnterlagenBei allen Fahrerlaubnis-Klassen:
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Gerichtsentscheidung über den Entzug der Fahrerlaubnis (Datum der Rechtskraft muss ersichtlich sein)
Bei den Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:
- Sehtestbescheinigung eines Augenarztes oder Augenoptikers
- Nachweis über eine Ausbildung in "Erster Hilfe" (nicht erforderlich, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde). Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahmebescheinigung für Sofortmaßnahmen am Unfallort nicht ausreicht.
Bei den C-Klassen:
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung (Formblatt zum Download erhältlich)
- Nachweis über Ausbildung in „Erster Hilfe“ (nicht erforderlich, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde)
Bei den D-Klassen:
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Nachweis über Ausbildung in „Erster Hilfe“ (nicht erforderlich, wenn der Nachweis schon bei einem früheren Führerscheinverfahren vorgelegt wurde)
Hinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen:
Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:- ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung
- Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Sehtest eines Augenarztes oder Augenoptikers
- Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
- Ausbildung in „Erster Hilfe“
BesonderheitenAntragsfristen:
Etwa sechs Monate bevor Ihre Sperrfrist abläuft, sollten Sie den Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins stellen.Gültigkeitsdauer von Nachweisen:
- ärztliche Bescheinigung oder Gutachten: ein Jahr
- Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Gutachten: zwei Jahre
- Erste Hilfe: keine BeschränkungNeuer EU-Führerschein:
Zum 19. Januar 2013 wird ein neuer EU-Führerschein eingeführt. Einen Link zu den wichtigsten Informationen und zu einer Übersicht der neuen Fahrerlaubnisklassen finden Sie im Feld "Weitere Informationen".
-
Formulare & Links
-
Formulare und Downloads
Bescheinigung augenärztliche Untersuchung Bescheinigung über gesundheitliche Eignung
-
-
Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen273,30 Euro
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19/21
81373 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
Achtung! Ab 24.12.2019 bis 1.1.2020 geschlossen.
Auskunft zur Entziehung des Führerscheins
Sie wurden nach Entziehung des Führerscheins bereits von der Fahrerlaubnisbehörde angehört und haben noch immer Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an uns.
-
Formulare & Links
-
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung
-
-
Allgemeine Informationen
Sie haben Fragen zum weiteren Ablauf, nachdem Sie
- von der Fahrerlaubnisbehörde bereits angehört worden sind, weil Ihnen die ausländische Fahrerlaubnis aberkannt oder entzogen, die Erteilung der Fahrerlaubnis versagt wurde oder Ihnen untersagt wurde, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen.
- einen Bescheid bekommen haben über die Entziehung oder Aberkennung der ausländischen Fahrerlaubnis, die Versagung der Erteilung einer Fahrerlaubnis oder die Untersagung fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge führen zu dürfen.
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19/21
81373 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
Achtung! Ab 24.12.2019 bis 1.1.2020 geschlossen.
