Aktuelles aus der KFZ-Zulassung

Neues zum MUC, Hinweise für Händler und Zulassungsdienste, Kraftrad-Kennzeichen, Zulassung: Überblick über die aktuellen Informationen der Kfz-Zulassungsbehörde.

neues Unterscheidungszeichen MUC

Ab 01.12.2023 ist es möglich, in München zwischen den Unterscheidungszeichen M und MUC zu wählen.

Das neue Unterscheidungszeichen MUC kann derzeit nicht online reserviert werden.

Es kann vor Ort bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs mit beantragt werden.
Fahrzeugen mit normalen einzeiligem Kennzeichen kann unter bestimmten Voraussetzungen (Kennzeichenzusatz) nur ein M zugeteilt werden.

In der Online-Kfz-Zulassungsbehörde ist eine Neuzulassung oder eine Neuzuteilung auf MUC noch nicht möglich.
Ein MUC-Kennzeichen kann online abgemeldet werden.
Wenn ein MUC-Kennzeichen beibehalten bleiben soll, dann kann auch eine Umschreibung online vorgenommen werden.

Wichtiger Hinweis für Händler und Zulassungsdienste

Händler und Zulassungsdienste sowie deren Bevollmächtigte werden am  Allgemeinschalter nicht bedient. Ihnen stehen jedoch grundsätzlich die Händlerfächer der Zulassung mit den geltenden Regelungen zur Abgabe der Antragsunterlagen zur Verfügung.

Für auswärtige Händler gibt es die Möglichkeit einer Terminvereinbarung am Händlerschalter.

Kraftrad-Kennzeichen

Schmale Kraftradkennzeichen mit der Abmessung 180mm x 200mm können nur in der Verbindung mit dem Unterscheidungszeichen MUC in der Kfz-Zulassungsbehörde zugeteilt werden. 

Kfz-Zulassung in den Bürgerbüros

Bitte beachten Sie

In den Bürgerbüros des Kreisverwaltungsreferats können Sie folgende Zulassungsvorgänge erledigen:

  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei einem Umzug innerhalb der Stadt München
  • Namensänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Adressanmeldung in München mit eigenem Fahrzeug
  • Wiederzulassung auf den selben Halter, sofern das Fahrzeug nicht länger als 7 Jahre abgemeldet war und keine technischen Änderungen vorgenommen wurden. Die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sind erforderlich.)

Folgende Zulassungsvorgänge können ausschließlich in der Kfz-Zulassungsstelle durchgeführt werden:

  • Fabrikneues Fahrzeug anmelden / abmelden
  • Fahrzeug umschreiben ohne zeitgleiche An- bzw. Ummeldung der Anschrift
  • Kurzzeit- und Saisonkennzeichen
  • Umweltplakette/Feinstaubplakette für Umweltzone beantragen
  • Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungen und Umschreibungen mit einer Betriebserlaubnis (beispielsweise Leichtkrafträder, Anhänger für Sportzwecke oder Arbeitsmaschinen)
  • Zulassung von Fahrzeugen, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt sind
  • Alle Zulassungsvorgänge bei denen eine technische Ausnahmegenehmigung erteilt oder geprüft werden muss
  • Zulassung und Umschreibung von Oldtimerfahrzeugen (H-Kennzeichen)
  • Technische Änderungen am Fahrzeug
  • Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen (Zollkennzeichen) oder roten Dauerkennzeichen
  • Zuteilung von E-Kennzeichen
  • Umkennzeichnung nach Verlust der Kennzeichenschilder oder aufgrund Änderungswunsch
  • Zulassungen mit ausländischen Fahrzeugpapieren
  • Tempo 100 Plakette für Anhänger

Weitere Hinweise:
Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist stets im Original vorzulegen (Zulassungen und Umschreibungen bei denen die Zulassungsbescheinigung Teil II durch eine Bank oder Leasinggesellschaft übersandt wird, können ausschließlich in der Kfz-Zulassungsstelle beantragt werden).

Wir bitten um Verständnis, dass in den Bürgerbüros keine Zulassungsdienste oder Fahrzeughändler bedient werden können.

  • Kreisverwaltungsreferat

    Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

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