
Fahrzeugregister
Auskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
Die Zulassungsbehörde kann in begründeten Fällen Auskunft über den Halter oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs geben.
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Das Wichtigste in Kürze
VoraussetzungenDiese Auskunft können Privatpersonen, Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen beantragen. Aus Datenschutzgründen muss der Antrag mit Begründung schriftlich oder persönlich gestellt werden.
Benötigte UnterlagenWenn Sie persönlich vorbeikommen:
- Personalausweis oder Reisepass
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vollständig ausgefüllter Antrag „Halterauskunft“
(den Antrag können Sie auch in der Behörde erhalten und ausfüllen) - Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
Wenn Sie den Antrag per Post schicken:
- vollständig ausgefüllter Antrag „Halterauskunft“
- oder selbst verfasste Begründung, für welchen Zweck die Auskunft benötigt wird
- bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht sowie Ausweise (in Kopie) des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Antrag Halterauskunft SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers Vollmacht -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen5,10 Euro (wenn Sie persönlich vorbeikommen oder Verrechnungsscheck beilegen)
9,50 Euro (per Nachnahme)Zahlungsarten- Nachnahme
- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
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Allgemeine Informationen
Rechtliche Grundlagen§ 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
Nur nach Terminvereinbarung
Halter- und Datenbestätigungen für ein Kraftfahrzeug beantragen
Eine Halterbestätigung oder Datenbestätigung kann für Behörden, Fahrzeughalter, Autohäuser oder Fahrzeughersteller ausgestellt werden.
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Das Wichtigste in Kürze
Benötigte Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen.
- Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten": Betreuerausweis
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
- bei Verkäufen: lückenloser Nachweis vom letzten eingetragenen Halter bis zum jetzigen Käufer
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Formulare & Links
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Formulare und Downloads
Vollmacht -
Auf muenchen.de
Datenschutzgrundverordnung
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Dauer & Gebühren
Gebührenrahmen10,50 Euro
Zahlungsarten- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
Nur nach Terminvereinbarung
