
Hinweise zur Umweltzone
Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone
Der Bereich innerhalb des Mittleren Rings gilt als Umweltzone, die Sie nur mit grüner Plakette an Ihrem Fahrzeug befahren dürfen. Für Ausnahmegenehmigungen beachten Sie folgendes:
-
Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDer Verkauf einer Umwelt-/ Feinstaubplakette ist leider zur Zeit nicht möglich.
VoraussetzungenDas Fahrzeug wurde auf Sie zugelassen
- mit gelber Plakette: vor dem 1. Oktober 2012
- mit roter Plakette: vor dem 1. Oktober 2010
- ohne Feinstaubplakette: vor dem 1. Oktober 2008
Sie haben den Nachweis, dass das Fahrzeug nicht mit einem Abgasreinigungssystem nachrüstbar ist. Bitte legen Sie die entsprechende Bescheinigung einer technischen Prüforganisation (zum Beispiel TÜV, KÜS oder DEKRA) vor.
Eine der folgenden Voraussetzungen trifft zu:- Sie sind Anwohner oder Gewerbetreibender mit Firmensitz in der Umweltzone.
- Sie brauchen das Fahrzeug für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern
- Sie brauchen das Fahrzeug für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen.
- Sie brauchen das Fahrzeug für Fahrten zur Wahrnehmung überwiegend und unaufschiebbarer Einzelinteressen.
Benötigte Unterlagen- Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (Fahrzeugschein)
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Ausnahmegenehmigung
- Wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist: Bestätigung des Halters, dass Sie das Fahrzeug nutzen. Nutzungsüberlassung
- Bescheinigung über die Nichtnachrüstbarkeit
- Gewerbeanmeldung
- gegebenenfalls drei Auftragsbestätigungen oder Rechnungen (Kunden innerhalb der Umweltzone)
BesonderheitenAblehnungen mit rechtsmittelfähigem Bescheid kosten die gleiche Gebühr wie die beantragte Ausnahmegenehmigung (Mindestbetrag: 50 Euro).
Wenn sich Ihr Kfz-Kennzeichen ändert oder Sie das Auto wechseln, brauchen Sie auch eine neue Ausnahmegenehmigung.
Folgende Fahrzeuggruppen benötigen keine Feinstaubplakette, um die Umweltzone zu befahren:
mobile Maschinen und Geräte- Arbeitsmaschinen
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Krankenwagen und Notarztwagen
- Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und im Schwerbehindertenausweis die eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „BI“ nachweisen können.
- Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrsordnung in Anspruch genommen werden können
- Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung oder ein gleichwertiges auswärtiges Kennzeichen aus der EU, EWG oder Türkei führen.
- Truppenfahrzeuge von Nicht-NATO-Staaten, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten und die Fahrzeuge aus dringenden militärischen Gründen nützen müssen.
- zivile Kraftfahrzeuge, die für unaufschiebbare Hoheitsaufgaben der Bundeswehr genutzt werden
- Quads, die als „Motorrad“ oder „land- und forstwirtschaftliche Maschine“ zugelassen sind
- Trikes
- Für Fahrten zur Großmarkthalle gibt es eine pauschale Ausnahmeregelung über die Schäftlarnstraße. In diesem Fall können Sie ohne Plakette in die Umweltzone fahren.
- Für Fahrten zum Autoreisezug am Münchener Ostbahnhof über den ausgeschilderten Korridor (mit gültigem Bahnticket als Nachweis)
-
Formulare & Links
-
Formulare und Downloads
Antrag zur Befreiung der Plakettenpflicht -
Auf muenchen.de
Infos zur Umweltzone Karte der Umweltzone Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
TÜV – Feinstaubplakette für ausländische Fahrzeuge DEKRA GTÜ – Schadstoffplaketten für ausländische Fahrzeuge
-
-
Dauer & Gebühren
Bearbeitungszeitaufgrund der Vielzahl der Anträge vier bis sechs Wochen
GebührenrahmenFür Anwohner mit Wohnsitz in der Umweltzone:
- 12 Monate gültig: 75 Euro
- 6 Monate gültig: 50 Euro
- Für Gewerbetreibende mit Firmensitz in der Umweltzone:
- 12 Monate gültig: 150 Euro
- 6 Monate gültig: 90 Euro
- Übergangsgenehmigung bei sich verzögernder Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung: 50 Euro
- Nachweiskarte auf Wunsch (für von der Kennzeichnungspflicht befreite): 30 Euro
Fahrten für lebensnotwendige Güter oder Dienstleistungen und Fahrten zur Wahrnehmung unaufschiebbarer Einzelinteressen:
- 1 Monat gültig: 60 Euro
- 3 Monate gültig: 90 Euro
- 6 Monate gültig: 150 Euro
- 9 Monate gültig: 180 Euro
- 12 Monate gültig: 200 Euro
Ermäßigte Gebühr für soziale Härtefälle, zum Beispiel für Fahrten zur ärztlichen Versorgung chronisch Kranker: 10 Euro
Schichtdienstleistende und Ehrenamtliche: 50 Euro
Sonderfälle:- Rote Kennzeichen innerhalb der Umweltzone: 150 Euro
- Rote Kennzeichen außerhalb der Umweltzone: 200 Euro
- Kurzzeitkennzeichen (Nutzungsdauer fünf Tage): 50 Euro
- Fahrten zu einer Fachwerkstätte innerhalb der Umweltzone: 50 Euro
- Ausnahmegenehmigung für Übergangszeit bis zur Lieferung eines Neufahrzeuges: 50 Euro
- Ausnahme für einmaligen privaten Umzug: 50 Euro
- Zweitschrift: 15 Euro
Zahlungsarten- Überweisung
- Barzahlung
- Girocard (EC-Karte)
-
Allgemeine Informationen
Rechtliche GrundlagenLuftreinhalteplan für die Landeshauptstadt München,§ 47 Abs. 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
EU-Richtlinie 96/62/EG
35 BImSchV (Kennzeichnungsverordnung)
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Ausnahmegenehmigung Umweltzone
Eichstätter Straße 2
80686 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Ausnahmegenehmigung Umweltzone
Eichstätterstr. 2
80686 München
Nur nach Terminvereinbarung
Umweltplakette / Feinstaubplakette für Umweltzone beantragen
Der gesamte Bereich innerhalb des Mittleren Rings ist eine Umweltzone. Diese darf nur mit gültiger grüner Plakette befahren. Der Mittlere Ring gehört nicht zur Umweltzone.
-
Das Wichtigste in Kürze
Zu beachtenDie Plakette erhalten Sie nur im Rahmen Ihrer Fahrzeug-Zulassung von uns.
Benötigte Unterlagen- Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein)
Besonderheiten- Die Plakette gilt nicht nur in München, sondern für alle Umweltzonen in Deutschland.
- Wenn sich Ihr Kfz-Kennzeichen ändert oder Sie Ihr Auto wechseln, brauchen Sie eine neue Plakette.
- Für nicht in München zugelassene Fahrzeuge kann die Umweltplakette nur in der Zulassungsbehörde an der Eichstätter Straße 2 erstellt werden. Eine Beantragung in den Bürgerbüros ist nicht möglich.
- Auch E-Fahrzeuge benötigen eine grüne Plakette.
-
Formulare & Links
-
Formulare und Downloads
Antrag auf Ausnahme zur Plakettenpflicht -
Im Dienstleistungsfinder
Ausnahmen und Befreiungen -
Auf muenchen.de
Infos zur Umweltzone Karte der Umweltzone Karte Datenschutzgrundverordnung -
Im Internet
Feinstaubplakette im Ausland DEKRA Umweltzone www.umwelt-plakette.de
-
-
Dauer & Gebühren
BearbeitungszeitDie Plakette kann sofort mitgenommen werden
Gebührenrahmen6 Euro
-
Allgemeine Informationen
In München ist der gesamte Bereich innerhalb des Mittleren Rings seit Oktober 2010 eine sogenannte Umweltzone. Die Umweltzone dürfen Sie vom 1. Oktober 2012 an nur noch mit gültiger grüner Plakette an Ihrem Fahrzeug befahren. Der Mittlere Ring selbst gehört nicht zur Umweltzone.
Wichtig:
- Die Plakette muss gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe kleben.
- Eine Plakette brauchen alle Pkw, Busse, Wohnmobile und Lkw, die in die Umweltzone fahren wollen.
- Eine Plakette brauchen auch Anwohner, Pendler, Umzugswagen, Handwerker und ausländische Fahrzeuge, die in die Umweltzone fahren wollen.
- Verstöße gegen die Plakettenpflicht kosten 80 Euro Bußgeld.
Fragen & AntwortenGilt die Umweltzone auch für Touristen und Geschäftsreisende?
Ja, auch Touristen und Geschäftsreisende brauchen eine Plakette, wenn sie sich mit ihrem Auto in der Umweltzone aufhalten.
Brauchen ausländische Fahrzeuge auch eine Plakette?
Ja, auch ausländische Fahrzeuge benötigen eine Plakette, wenn Sie in die Umweltzone fahren möchten.Wie kann man aus dem Ausland eine Plakette bestellen?
Aus dem Ausland können die Plaketten online bei den technischen Überwachungsvereinen DEKRA, GTÜ und TÜV bestellt werden. Nähere Informationen gibt es auf den Internetseiten dieser Organisationen.
Brauchen Quads und Trikes eine Plakette?
Quads, die als "Pkw" zugelassen sind, benötigen eine Plakette. Ist Ihr Quad als „Motorrad“ oder „land- und forstwirtschaftliche Maschine“ zugelassen, brauchen Sie keine Plakette. Trikes sind dreirädrige Fahrzeuge und benötigen keine Plakette.
Gibt es Ausnahmen für Wohnmobile?
Nein, für Wohnmobile gelten die gleichen Vorschriften wie für alle anderen Kraftfahrzeuge.Rechtliche GrundlagenLuftreinhalteplan für die Landeshauptstadt München,
§ 47 Abs. 5a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG),
EU-Richtlinie 96/62/EG
Ihre zuständige Einrichtung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Str. 2
80686 München
Nur nach Terminvereinbarung
